Als Wertschätzung für ehrenamtlichen Einsatz bietet die Stadt Ravensburg ein Fortbildungsprogramm zur persönlichen und fachlichen Qualifizierung im Ehrenamt an. Dabei ist es unerheblich, in welchem Bereich Sie sich engagieren. Aufgrund der Coronakrise mussten einige Fortbildungen ausgesetzt werden. Sobald es die Situation zulässt, werden wir diese dann durchführen. Melden Sie sich jetzt schon an – die Teilnahme ist für Sie als Ehrenamtliche kostenfrei. Wir geben Ihnen dann Bescheid, wenn der neue Termin feststeht.
Wir informieren Sie hier über Fortbildungen und Interessantes von externen Organisationen. Gern nehmen wir auch Ihr Angebot auf. Schreiben Sie einfach an gesellschaft(at)ravensburg.de.
Diese Fortbildung ist für Sie kostenfrei und richtet sich an
Personen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in der Integrationsarbeit
engagieren oder dies in Zukunft tun möchten. Der praxisorientierte Austausch
mit fachlich qualifizierten Referierenden und anderen Teilnehmenden wird
wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten.
Reservieren Sie sich bereits jetzt die Termine und seien Sie
dabei! Weitere Informationen (und die Möglichkeit zur Anmeldung) finden Sie
unter www.ebo-rv.de. Hier geht es auch zur
Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass für einige Termine eine begrenzte
Teilnehmerzahl gilt.
Das Haus des Stiftens bietet gemeinnützigen Vereinen interessante Fortbildungen an.
Die Webinare sind 60-minutige Vorträge, gehalten von Expertinnen und Experten aus der jeweiligen Branche. Sie sind kostenfrei und bieten einen ersten Überblick über relevante Themen aus den Bereichen IT, Kommunikation, Fundraising und mehr.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet das Jahr über verschiedene Weiterbildungen für Vereine an. Schauen Sie immer mal wieder vorbei:
Feste feiern ohne Müll - kein Problem mit dem Geschirrmobil der Stadt Ravensburg.
Es verfügt über Geschirr, Besteck und Gläsersortiment und garantiert schnelles und hygienisches Spülen.
Richtlinien und Preise erfahren Sie z. B. am Umwelttelefon unter 0751 82-3404 oder lesen Sie hier die Richtlinien für die Vermietung des Geschirrmobils (PDF).
Reservierung des Geschirrmobils unter Telefon 0175 5575687 (Musikverein Oberzell, Frau Sauter).
"Das Amateurmusikportal frag-amu.de ist eine offene, frei zugängliche und kostenfreie Plattform mit vielen verschiedenen Angeboten. Die Amateurmusikszene wird in den Bereichen Wissen und Praxis entlastet und zur Weiterentwicklung inspiriert. Die Plattform richtet sich an alle Musizierenden, Chöre, Orchester und Ensembles sowie Verbands- und
Vereinsverantwortliche – und die, die es noch werden wollen. Wer z.B. Fragen zum Chor- und Orchestermanagement, zur Vereinsverwaltung, zu Finanzen und Steuern hat oder auf der Suche nach digitalen Tools ist, wird hier fündig. Das Amateurmusikportal ist für alle Sparten und Formen ein umfassendes Nachschlagewerk."
Werfen sie immer wieder einen Blick auf unsere Seite Vereinsförderung. Sie finden hier eine Übersicht über mögliche Zuschüsse und Förderprogramme.
Aufruf an Veranstalter, Vereine und Organisationen
Bei Ihren Veranstaltungen oder Sitzungen bleiben belegte Brötchen, Essen vom Buffet oder Snacks übrig? Bevor diese noch genießbaren Lebensmittel im Müll landen, holt foodsharing e. V. diese ab und verteilt sie weiter – auch kurzfristig. Rufen Sie einfach an! Unverarbeitete Lebensmittel, die nicht gekühlt werden müssen, können auch direkt zu einem der FairTeiler in Weingarten oder Ravensburg gebracht werden.
Kontakt: foodsharing e. V.
Kindergärten, öffentliche Verbände, Vereine oder Organisationen können sich für einen Verleih registrieren lassen. Für alle, die sich im Ehrenamt, in Vereinen oder kirchlich engagieren, ist der Verleih von Filmen und technischem Equipment KOSTENLOS.
Sie können außerdem auf Dienstleistungen wie Schulung, Beratung und Techniker (teilweise kostenpflichtig) zugreifen. Die Medien verfügen über die Lizenz zur öffentlichen nichtgewerblichen Vorführung.
Vorstands- und Satzungsänderungen sind zur Eintragung ins Vereinsregister anzumelden.
Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam.
Mitteilung des Städtetags Baden-Württemberg:
Am 21. März 2023 trat nach Verkündung im Bundesgesetzblatt das neue Gesetz zur Ermöglichung von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht in Kraft. Das Gesetz ermöglicht es Vereinen Mitgliederversammlungen (MV) hybrid oder rein virtuell durchzuführen – ohne die Satzung aufwändig ändern zu müssen.
Gesetz zur Ermöglichung hybrider undvirtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht (PDF)
"Betriebsprüfung im Verein – Wenn das Finanzamt Sie unter die Lupe nimmt"
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihren Verein optimal auf die Betriebsprüfung vorbereiten.
Braucht Ihr Verein eine Ausschankgenehmigung?
Was ist der Unterschied zwischen Gaststättenerlaubnis und Schanklizenz?
Die Antwort auf diese Fragen erfahren Sie im Artikel des Vereinsmagazins Benedetto
Mit dem Muster-Kassenbuch können einfach Belege erfasst werden und die wichtigsten Aussagen für das Finanzamt zur Verfügung gestellt werden.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt informiert über
wichtige Rechtstipps rund um die Vereinsarbeit und Administration von
Organisationen. Beim "1 x 1 der Spendenquittung" werden sowohl
Grundsatzfragen beantwortet als auch anschauliche Beispiele geliefert. So geht
es zum Beispiel darum, wer Spendenquittungen ausstellen darf, welche
Angaben erforderlich sind und welche Arten von Spenden es überhaupt gibt.
zum #DSEErechtstipp
Digitale Mitgliederversammlungen
Viele Vereine stehen zur Zeit vor der Frage, wie sie ihre satzungsmäßig vorgeschriebenen Mitgliederversammlungen umsetzen können. Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" ermöglicht Vereinen, Mitgliederversammlungen auch digital abzuhalten. Eine Vertreterin des Vereins Digital Media Women e. V. berichtet über ihre Erfahrungen und gibt praktische Hinweise auf der Vereinswebsite.
Viele Vereine haben in letzter Zeit Gebührenbescheide vom bundesweiten Transparenzregister erhalten. Vielen fehlen allerdings grundlegende Informationen dazu. Diese Bescheide sind rechtens, Ausführliche Erläuterungen sind auf den Seiten des offiziellen Transparenzregisters einsehbar.
Eine Übersicht der wichtigsten
Informationen hat die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zusammengestellt.
Transparenzregister - Informationen zur Sachlage
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister
Nutzen Sie für Ihr Vereinstreffen, Ihre Mitgliederversammlung die neue kostenlose Plattform rv-verbindet ohne Zeitlimit und so oft sie wollen.
"Die Vereinsarbeit ist ins Stocken geraten, einige Mitglieder haben bereits gekündigt und Überlegungen, den Verein aufzulösen stehen im Raum. Soll ein Verein aufgelöst werden, ist ein relativ aufwendiges Verfahren notwendig. Deshalb kann es einfacher sein, den Verein unter bestimmten Bedingungen erlöschen zu lassen."
Darf ein gemeinnütziger Verein zu einer Demo gegen Rechtsextremismus aufrufen, sie veranstalten oder unterstützen? Lesen Sie, was die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" dazu schreibt.
Info Unfallkasse Baden-Württemberg
Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe sollte der Gemeinde/Stadt gemeldet werden.
Sicher engagiert - Versicherungsschutz in Ehrenamt und Verein
Vereinsberater René Hissler zeigte am 17. Oktober 2016 anhand übersichtlicher Materialien und vieler Praxisbeispiele aus seinem beruflichen und ehrenamtlichen Umfeld die Tücken und Lücken des Versicherungsschutzes im Ehrenamt auf. Interessierte dürfen sich bei Fragen zum Versicherungsschutz direkt an Herrn Hissler wenden. Auf Einladung der Freiwilligenagentur berät René Hissler Vereine kostenlos vor Ort. Die Termine erfahren Sie bei der Freiwilligenagentur oder im Newsletter BE.
Die Unterlagen zum Abend (inklusive Kontaktdaten) gibt es hier zum Nachlesen:
Präsentation Versicherungsschutz in Ehrenamt und Verein (PDF)
„Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement“
Die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert über den Unfallschutz für Ehrenamtliche und stellt das ganze Spektrum der gesetzlichen Unfallversicherung vor.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft, zuständig für fast alle Vereine, schreibt über wichtige Infos des Ehrenamts, sowohl für die Wegeunfälle als auch für die Hilfe für die Helfer. Alle Informationen finden Sie zusätzlich auch in Leichter Sprache.
Mehr Infos auf www.certo-portal.de
Hinweis: Für die Inhalte auf externen Seiten übernimmt die Stadt Ravensburg keine Haftung.
"Vorstandshaftung: Aufklärung statt Angst"
Der Artikel des Vereinsmagazins Benedetto greift das Thema persönliche Haftung für Vereinsvorstände auf. Viele Engagierte schrecken vor der Aufgabe als Vorstand zurück, weil sie befürchten, persönlich für Schäden zu haften. Ein Tipp ist beispielsweise, in der Satzung zu regeln, dass die Haftung von Vorstandsmitgliedern für einfache Fälle der Fahrlässigkeit bei der Vereinsführung ausgeschlossen ist.
Auch aus Baden-Württemberg waren Helfende in den Hochwassergebieten unterwegs. Sie sind automatisch automatisch und kostenfrei unfallversichert, wenn sie sich bei ihrer Hilfeleistung verletzen oder psychotherapeutische Versorgung benötigen. Dabei ist es unerheblich, ob sie beim Aufräumen helfen, Spenden übergeben oder betroffene Menschen auf sonstige Weise unterstützen. Die Leistungen umfassen u. a. die Erstversorgung, Transportkosten, Ersatz von Sachschäden sowie Verletztengeld.
Es gilt: Melden Sie sich als Betroffene stets so schnell wie möglich bei der Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes, in welchem Sie ihre Hilfeleistung erbracht haben.
Mehr Informationen: Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Telefon 0711-9321-0
"Schick' mir doch mal die Mitgliederliste..." - Eine Anfrage, die immer wieder an Vorstände herangetragen wird. Wie Sie damit umgehen können, erfahren Sie in Benedetto.
Stefan Fischerkeller, Diplomverwaltungswirt (FH) - Fachrichtung Europarecht, Datenschutzbeauftragter und Lead-Auditor nach DIN ISO/IEC 27001 ist seit 2006 im Bereich öffentliches Datenschutzrecht, seit 2008 bei nicht-öffentlichen Unternehmen tätig. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Ehrenamt im Fokus" hat er einen Vortrag gehalten.
Präsentation "EU-Datenschutzgrundverordnung - Umsetzung bei Vereinen"
Datenschutz im Verein nach der DS-GVO - Praxisratgeber
Herausgegeber: Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
PDF-Download
Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit
Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
PDF-Download
Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc.
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
PDF-Download
Muster 1: Verein – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
PDF-Download
Generell dürfen Betroffene ein Ehrenamt ausüben, wenn sie Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld und eine ehrenamtliche Tätigkeit sind grundsätzlich möglich. Die Nebentätigkeit darf aber generell die Grenze von 15 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Keine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften bei der Stadtverwaltung Ravensburg
Die öffentliche
Beglaubigung von Unterschriften ist neben den
Notaren und Notarinnen auch den Ratschreibern und Ratschreiberinnen der
Gemeinden gestattet. Die öffentliche Beglaubigung ist das Zeugnis darüber, dass
die Unterschrift unter einem Dokument in Gegenwart einer befugten Urkundsperson
zum angegebenen Zeitpunkt von dem Erklärenden vollzogen oder als die eigene
anerkannt worden ist (§ 39, § 40 BeurkG).
Die Stadt Ravensburg bietet keine Stelle mehr an, die solche Unterschriften beglaubigt. Dazu müsste die Stadt Ratsschreiber haben, die nur in den Gemeinden bestellt werden dürfen, die als Grundbuchaußenstellen bestimmt sind. Dies trifft auf Ravensburg nicht mehr zu. Daher kann die Beglaubigung solcher Unterschriften nicht mehr, wie früher, vollzogen werden.
Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Die Leitlinie "Feste sicher feiern" des Bundeszentrums für Ernährung "richtet sich grundsätzlich an Veranstalter und Organisatoren von gelegentlich stattfindenden, öffentlich zugänglichen Festveranstaltungen, zum Beispiel Vereins-, Sport-, Straßen- oder Dorffeste, Feste in kirchlichen Einrichtungen, in Kindertagesstätten, in Schulen oder an ähnlichen Veranstaltungsorten, für die typisch ist, dass insbesondere Privatpersonen die Herstellung von Speisen und Getränken sowie deren Ausgabe übernehmen."
Eigene gebrauchte Waren dürfen einmalig auf dem eigenen privaten Gelände verkauft werden. Hierzu ist keine
gesonderte Genehmigung erforderlich. Flohmarkt am Sonntag ist nicht erlaubt.
Eine Genehmigung ist dann
erforderlich, wenn der Verkauf auf öffentlicher Fläche durchgeführt werden soll. Zuständig ist das Ordnungsamt.
Anlaufstelle für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
https://interkulturelles-ehrenamtsbuero.de/
Interkulturelles Ehrenamtsbüro Ravensburg
unter dem Dach der
Arkade-Pauline 13 GmbH
Gartenstraße 3
88212 Ravensburg
Telefon: 0751 366 55-0
Telefax: 0751 366 55-79
info(at)arkade-pauline.de
www.arkade-pauline.de
Infos rund ums Bürgerengagement und Ehrenamt in Baden-Württemberg
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat jetzt die Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys 2019 veröffentlicht. Der Studie liegt eine repräsentative telefonische Umfrage zugrunde, nachdem das freiwillige Engagement hoch bleibt. Die Engagement-Änderungen aufgrund von COVID-19 sind jedoch noch nicht erfasst worden. Verglichen wurde das Engagement unter anderem zwischen Geschlecht, Alter, Bildungsgruppen, Menschen mit Migrationshintergrund etc.
Stifter-helfen vermittelt an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how.
Das Erklärvideo "Stifter-helfen kurz erklärt" finden Sie auf www.stifter-helfen.de
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet verschiedene kostenlose Publikationen an, so z. B. die Broschüre zum Bevölkerungsschutz.
Die Inhalte einer Webseite zu pflegen, ist zeitintensiv. Aber auch über die aktuellsten rechtlichen Anforderungen für den Web-Auftritt sollten im Blick behalten werden, um Abmahnungen zu entgehen.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Dr. Marietta Birner
"Wo anfangen, wenn es um einen souveränen und sicheren Umgang im Internet geht? Mit unseren vier Themengebieten wollen wir Dich und Deinen Verein fit für die Digitalisierung machen."
Deutschland sicher im Netz e. V. stellt Handbücher und Checklisten mit DiNa-Tipps zur Verfügung. Außerdem sind Workshops im Angebot.
Bei Ihrem Internetauftritt, sollten Sie darauf achten, dass gültige Schreibweisen eingehalten und einheitlich angewandt werden. Wenn Sie sich für die aktuelle Schreibweise der Telefonnummer mit Vorwahl/Leerzeichen/Rufnummer (0751 99999) entscheiden, dann sollte diese auf allen Seiten Ihrer Homepage eingehalten werden.
Halten Sie Ihre Website aktuell. Prüfen sie regelmäßig ob Inhalte veraltet und neue Projekte eingetragen/aktualisiert sind.
Ansicht auf verschiedenen Endgeräten prüfen
Denken Sie daran, Ihre Homepage nicht nur am Desktop aufzurufen, sondern auch über das Smartphone oder Tablet. Erst dann sehen Sie, wie die Inhalte auf den verschiedenen Endgeräten angezeigt werden und wie sie wirken. Manches, was am Notebook/PC optisch stimmig scheint, erweist sich auf dem Smartphone als nicht ideal.
Achten Sie auf einen guten Kontrast der Schriftfarbe zum Hintergrund, sodass auch sehbehinderte Menschen die Inhalte lesen können.
Viele Vereine und Organisationen stehen vor großen Herausforderungen. Hier finden Sie interessante Aufzeichnungen zu verschiedenen Themen mit großer Relevanz.
Haus des Stiftens
Das Haus des Stiftens stellt auf seiner Homepage Unterlagen zu Themen von Teambuilding bis Changemanagement sowie Know-how rund um das Thema Geld zur Verfügung.