Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt.
Hier finden Sie die Schnellmeldungen zur Bundestagswahl 2025.
Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die
Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie hier.
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt.
Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d. h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.
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