Bundestagswahl

Bundestagswahl in Ravensburg

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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 statt. 

Bundestagswahl - Wahlergebnisse

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung in einem Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte, die in Deutschland leben, werden von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie hier.

Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland

Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html

Allgemeine Infos zur Bundestagswahl in Deutschland

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt.


Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d. h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.


Mehr Informationen zur Briefwahl

Wahlergebnisse früherer Wahlen

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Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Wahlen
Telefon: 0751 82-1390

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Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

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Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

Amtliche Bekanntmachungen

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