Das Sanierungsgebiet wurde im Jahr 2005 in das klassische Stadtentwicklungs-Programm (SE-Programm) aufgenommen. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat am 24.7.2006. Eine erste Gebietsweiterung erfolgte im Jahr 2007 mit Schwerpunkt in der Raueneggstraße und Holbeinstraße und im Jahr 2009 im Bereich des Baublockes Marktstraße/Burgstraße/Eichelstraße sowie im Bereich Burgstraße 14 und den Aufgangsbereichen von der Burgstraße zum Mehlsackplateau.
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das so genannte vereinfachte Verfahren festgelegt.
Dies bedeutet, dass in diesem Sanierungsverfahren "Östliche Vorstadt" keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff Baugesetzbuch erhoben werden (Ausnahme: Für die im Jahr 2009 beschlossenen Erweiterungsbereiche Marktstraße/Burgstraße/Eichelstraße wurden die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen im Sanierungsprogramm "Oberstadt II" erhoben).
Im Jahr 2009 wurde für den Bereich der Veitsburg und den Aufgängen zur Veitsburg ein gesonderter Förderantrag im Programm "Denkmalschutz West" (DSP) beim Land gestellt. Hier wurde im Jahr 2010 ein gesondertes Förderrahmenvolumen bewilligt und auf Ende 2016 abgerechnet (vgl. Beschreibung 2018 abgerechnete Sanierungsmaßnahme "Die Veitsburg").
Das klassische SE-Programm (städtebauliches Entwicklungsprogramm) wurde vom Bund ab dem Jahr 2015 nicht mehr weitergeführt. Die vorläufigen Abrechnungsunterlagen für diesen Programmteil wurden dem Land im Jahr 2014 für den Zeitraum 2006 – 2014 übersandt. Der dort abgerechnete Förderrahmen im SE-Programm für die Jahre 2006 – 2014 belief sich auf 6,833 Mio. € bei Landes/-Bundesmitteln von 4,1 Mio. €.
Die Vorlage der Abrechnung war Grundvoraussetzung, dass die Maßnahme Ende 2014 ins Bund-/Länderprogramm "Aktive Stadt – und Ortsteilzentren" (ASP) überführt wurde.
Die Abrechnung im alten SE-Programm wurde mit Abrechnungsbescheid des Landes vom 16.3.2016 anerkannt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.6.2018 dieser Abrechnung in dem früheren SE-Programm zugestimmt.
Die "Östliche Vorstadt" von Ravensburg ist im Stadtraum als eigenständige und historische Siedungseinheit sowohl für den Fremden wie auch für den Ravensburger selber aufgrund der fehlenden Ummauerung wie bei der historischen Altstadt nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Als langgestreckter, lockerer Gebäudeverband entlang des Mühlkanals ist die "Östliche Vorstadt" in diesem Bereich der städtebaulichen Siedlungseinheit der Altstadt gegenüber gleichrangig einzustufen. Das Gesamtgebiet ist heute durch Neubauten ergänzt und durch Veränderungen, insbesondere in der Wangener Straße, und durch den Verkehrslärm der Bundesstraße in Teilen stark beeinträchtigt.
Die "Östliche Vorstadt" wird geprägt von der Veitsburg, dem Flappachtobel und den großen beidseitigen Grünräumen als bewaldete Hangkanten. Durch die starke Bautätigkeit zur Jahrhundertwende und in der Nachkriegszeit ist insgesamt ein hochinteressantes städtebauliches Konglomerat unterschiedlicher Zeitschichten entstanden.
Bei dem neu beantragten und bewilligten Finanzvolumen bringt die Stadt 40 Prozent an Eigenmitteln, das Land und der Bund bringen 60 Prozent des bewilligten Finanzvolumens ein. Es müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt werden.
Im seit dem Jahr 2015 laufenden ASP-Programm beantragter
neuer Förderrahmen - ab dem Antragsjahr Jahr 2020: 6,750 Mio. €
bisher bewilligter Förderrahmen: 3,750 Mio. €
davon Landes-/Bundesmittel: 60 Prozent bewilligt: 2,250 Mio. €
Derzeit ist ein Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme bis zum 30.4.2023 festgelegt. Ob eine erneute Verlängerung bis zum 30.4.2025 notwendig wird, hängt u. a. maßgeblich mit der Umsetzung des großen Wohnungsbauprojektes im Rinkerareal mit dem Bau von ca. 300 stadtnahen Wohnungen, mit dem Bau eines viergruppigen Kindergartens und der Straßenverlegung und Umgestaltung der Rinkerstraße ab.
Um das Gebiet aufzuwerten und in seiner prägenden Form zu erhalten, wurden unter anderem folgende Oberziele festgelegt:
Die Firma Reisch Projektentwicklung GmbH und die BruderhausDiakonie haben nach der Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs und einer Investorenausschreibung die Liegenschaften Ende 2014 erworben. Das Bebauungsplanverfahren wurde in den Jahren 2015 - 2016 durchgeführt.
Holbeinstraße 32 – stadtbildprägendes Ziegelgebäude:
In den Jahren 2017 bis 2018 wurde das Gebäude im Bestand saniert. Es sind dort 60 Arbeitsplätze ( in Werkstätten und im kaufmännischen Bereich) für Menschen mit psychischer Erkrankung entstanden. In den sanierten Räumen sind mittelfristig weitere 20 Arbeitsplätze denkbar für die Bewirtschaftung eines Cafés mit einem kleinen Nahversorgungsladen. Die offizielle Einweihung des Gesamthauses mit Werkstätten, kleiner Nahversorgungsladen und Cafe erfolgte am 9.1.2019.
Im Beznerareal entstehen weiter in den Neubauten Holbeinstraße 30/2,30/3 und 30/4 sowie Holbeinstraße 32/1 (Pförtnerhaus), Holbeinstraße 32/5 durch die Firma Reisch 54 Wohnungen sowie durch den Umbau des bestehenden Beznerturms durch eine Baugemeinschaft elf Wohnungen, somit zusammen 65 Wohneinheiten. Hinzu kommen noch zwei Gewerbeeinheiten in der bestehenden Markthalle – Holbeinstraße 30/1 sowie eine gewerblich genutzte Einheit im Erdgeschoss des Gebäudes Holbeinstraße 30.
In der Bewohnergarage entstanden 114 Tiefgaragenstellplätze sowie sehr viele Fahrradabstellplätze. Die Umsetzung des Projektes erfolgte/erfolgt in den Jahren 2016 bis Ende des Jahres 2019.
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