In der Schulstadt Ravensburg sind viele
Schularten des allgemein bildenden Bereichs vorhanden: von der Grundschule über die Realschule und Gemeinschaftsschule bis hin
zum Gymnasium, wo selbst hochbegabte Kinder in speziellen Klassen des
Spohn-Gymnasiums ihren Platz finden. Die Beruflichen Schulen bieten in
zahlreichen Bildungsgängen eine Grund- oder Fachbildung für bestimmte
Berufsfelder. Zusätzlich ermöglichen sie den Erwerb von Bildungsabschlüssen,
die denen der allgemein bildenden Schulen als gleichwertig entsprechen.
Hochschulen mit unterschiedlichen Profilen und eine Volkshochschule sowie Musik-
und Sportschulen ergänzen das Bildungsangebot.
Bildung – zentrales Thema der
Stadtpolitik
Familie, Erziehung, Bildung – diese Themen spielen eine bedeutende Rolle in der
Stadtpolitik. Daher befasst sich seit dem Jahr 2008 sogar ein eigens gebildeter
Beirat für Schulentwicklungsplanung intensiv mit schulischen Belangen.
Bildungsbericht der Stadt Ravensburg
Um die städtischen Bildungslandschaft aktiv zu gestalten, sind verlässliche
Informationen über das bestehende Bildungssystem, seine Leistungen und
Entwicklungen unerlässlich. Deshalb hat die Stadt einen Bildungsbericht als Schlüsselinstrument
der kommunalen Bildungsplanung veröffentlicht.
Jugendvertretung - Schülerrat Ravensburg
Der Schülerrat Ravensburg ist nach § 41a GemO die offizielle Interessensvertretung der Ravensburger Jugend. Er setzt sich aus den Schulsprechern aller weiterführenden Schulen Ravensburgs zusammen. Mitglied können jedoch auch andere Jugendliche werden.
Mehr Informationen zum Schülerrat Ravensburg, seiner Zusammensetzung und seinen Befugnissen als Jugendvertretung in der Kommunalpolitik finden Sie unter Schülerrat Ravensburg
Geschäftsführende Schulleiter/in für die Grundschulen, die Realschule, die Gemeinschaftsschule der Stadt Ravensburg und das SBBZ St. Christina
N.N.
Geschäftsführende Schulleiter/in der Gymnasien
N.N.
Geschäftsführender Schulleiter der beruflichen Schulen
Bernd Vogt
Gewerbliche Schule Ravensburg
Gartenstraße 128
88212 Ravensburg
Telefon 0751 368-102
Aufgabe der geschäftsführenden Schulleiter
§ 43 Abs. 2 Schulgesetz:
"Die geschäftsführenden Schulleiter im Gebiet eines Schulträgers haben bei der Besorgung von Angelegenheiten, die mit Rücksicht auf die Einheit des örtlichen Schulwesens einheitlich geregelt werden müssen, das gegenseitige Einvernehmen herzustellen, bei allen übrigen verschiedene Schularten berührenden Angelegenheiten sich miteinander ins Benehmen zu
setzen."
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |