Gemeinden sind dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Dies schreibt die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) vor. Die Richtlinie ist 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2011 den
Lärmaktionsplan Stufe 1 beschlossen.
Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 3
Der Gemeinderat hat am 18.07.2022 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ravensburg Stufe 3 beschlossen.
Maßnahmen zur Lärmminderung (PDF)
Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 3 - Bericht nach Beschlussfassung vom 20. Juli 2022 (PDF)
Anlage 1: Rasterlärmkarte Tag (PDF)
Anlage 2: Rasterlärmkarte Nacht (PDF)
Anlage 3: Gebäudelärmkarte Tag (PDF)
Anlage 4: Gebäudelärmkarte Nacht (PDF)
Anlage 5: Differenzkarte und Gebäudelärmkarte ohne/mit 30/50 km/h (PDF)
Anlage 6: Differenzkarte und Gebäudelärmkarte ohne/mit 30/50 km/h (PDF)
Anlage 7: Gebäudelärmkarte Tag mit Lärmschutzwand für Marienburger Straße 21 – 31 in den Geschossen (PDF)
Anlage 8: Gebäudelärmkarte Nacht mit Lärmschutzwand für Marienburger Straße 21 – 31 in den Geschossen (PDF)
Anlage 9: Differenzkarten ohne/mit Lärmschutzwand für Marienburger Straße 21 - 31 Gebäudelärmkarte mit Lärmschutzwand für Marienburger Straße 21 - 31 in 4 m über Gelände (PDF)
Anlage 10: Gebäude mit Anzahl Einwohner, zulässige Geschwindigkeit (Lkw max. 80 km/h) und Korrekturfaktor DStrO bei Abweichung von0 dB (A) (PDF)
Anlage 11: Rechengebiete (PDF)
Anlage 12: Synopse der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren (PDF)
Anlage 13: Einzelfallabwägung der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen
Anlage 14: Auswirkungen der Umsetzung der Stufe 3 des Lärmaktionsplans auf den ÖPNV
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |