Sanierungsgebiet "Grüne Weststadt"

Weststadt

Sanierungsprogramm - "Lebendige Zentren (LZP)"

Für die Aufnahme eines Teilbereiches der Weststadt im Bereich Mittelöschplatz und Umfeld (Bereich "Alte Weststadt") wurde erstmals für das Programmjahr 2020 ein Antrag zur Neuaufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm beim Land gestellt. Eine Aufnahme konnte im Jahr 2020 wegen den anderen Förderanträgen bei den laufenden Städtebauförderungsmaßnahmen in Ravensburg nicht erfolgen. Eine Berücksichtigung eines Neuantrages für die Folgejahre wurde jedoch nicht ausgeschlossen.


Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat deshalb zur Vorbereitung eines erneuten Förderantrages in seiner Sitzung vom 06.05.2020 den Einleitungsbeschluss zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch getroffen. Die öffentliche Bekanntmachung dieses Einleitungsbeschlusses erfolgte in der Schwäbischen Zeitung vom 06.06.2020.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden Fragebögen im Juni/Juli 2021 an die Eigentümer, Bewohner, Mieter und Pächter übersandt und diese um ihre Meinung, ihre Anregungen und Vorschläge, zu ihren Bedenken und ihrer Mitwirkungsbereitschaft befragt. Weiterhin wurden alle Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Für das Programmjahr 2021 wurde im Oktober 2020 auf der Grundlage der Zwischenergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen erneut ein Antrag zur Neuaufnahme der Sanierungsmaßnahme "Grüne Weststadt" in ein Städtebauförderungsprogramm 2021 gestellt.
Mit Bescheid vom 19.02.2021 erfolgte grundsätzlich die Aufnahme des Sanierungsgebiets in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren" (LZP). Wegen der Corona-Pandemie hat sich die Ausarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen verzögert. Auch konnten Ortstermine deswegen teilweise nicht durchgeführt werden oder haben sich verzögert.


Die Bürgerinformationsveranstaltung sollte als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden und wurde deshalb vom 2. Quartal in das 3. Quartal 2021 geschoben. Die Bürgerinformation fand am 11.10.2021 statt. Auf diese öffentliche Veranstaltung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung vom 02.10.2021 hingewiesen. Interessierte Bürger wurden über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen informiert und konnten Fragen stellen und Anregungen vortragen.


Der Satzungsbeschluss zum Sanierungsgebiet erfolgte im Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 25.10.2021 (nach öffentlicher Vorberatung im Technisches Ausschuss am 13.10.2021). Die Sanierungssatzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 16.11.2021 in Kraft.

Kurzbeschreibung Sanierungsgebiet

Die Weststadt von Ravensburg entstand in den 1950er Jahren als Neubaugebietserweiterung der Kernstadt. Das neue Sanierungsgebiet umfasst den ältesten Siedlungsteil der Weststadt, welcher den Mittelöschplatz als Grundversorgungsbereich und die angrenzenden Straßen-/Grundstücksbereiche im Umfeld umfasst sowie zusätzlich einen Teilbereich des "Rahlenparks".


Der Gebäudebestand stellt sich sehr gemischt dar. Um den Mittelöschplatz als Mitte der "alten Weststadt" befinden sich mehrgeschossige Wohngebäude mit Handel- und Dienstleistungseinheiten in den Erdgeschosszonen. Etwas abseits des Mittelöschplatzes prägen Einfamilienhäuser mit großen Gartengrundstücken das Gebiet.
Diese Durchmischung von verschiedenen Hauskubaturen, der Nutzung als Wohngebiet und als Handels- und Dienstleistungszentrum der Weststadt gilt es zu erhalten. Im Stadtraum der Gesamtstadt wirkt die Weststadt durch die Trennung der Kernstadt durch die Schussen, die exponierte Lage auf einem Höhenzug und die Größe wie ein eigenständiger Ortsteil. Heute ist die gesamte Weststadt mit knapp 10.000 Einwohnern der größte Stadtteil der Stadt Ravensburg. Im Sanierungsgebiet wohnen derzeit ca. 1400 Einwohner.

Förderrahmenvolumen, Bewilligungszeitraum, Verfahrensart

Bei dem beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land/Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Es müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt und Sachstandsberichte übersandt werden.

Bisher beantragter mittelfristiger Förderrahmen:

6,500 Mio. €

Bisher mit Bescheid vom 19.02.2021 bewilligter Förderrahmen.

2,667 Mio. €

davon Landes-/Bundesmittel (60 %) bewilligt:

1,600 Mio. €

Derzeit ist ein Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme bis 30.04.2030 festgelegt. Für dieses Sanierungsgebiet wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2021 das sogenannte vereinfachte Verfahren festgelegt. Dies bedeutet, dass in diesem Sanierungsverfahren "Grüne Weststadt Ravensburg" keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff Baugesetzbuch erhoben werden.

Sanierungsziele

Um das Gebiet aufzuwerten und in seiner prägenden Form zu erhalten, wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 folgende Sanierungsziele festgelegt:

  • Städtebauliche Erneuerung und Transformation einer "Nachkriegsstadt" mit der Zielsetzung der energetischen Verbesserung der Gebäudesubstanz als Beitrag zur CO₂-Reduzierung und zum Klimaschutz als klimaneutraler Stadtteil.
  • Verbesserung und Aufwertung der vorhandenen Gebäudesubstanzen sowohl im Wohnungsbereich und für die nicht störenden gewerblichen Betriebe, Aufwertung, Sicherung und, wenn möglich Ergänzung der vorhandenen Handel- und Dienstleistungsflächen.
  • Modernisierung der Wohngebäude, insbesondere Aufwertung des Geschosswohnungsbaus als Beitrag zur Bereitstellung von Mietwohnungen (Sicherung Mietwohnungsbau).
  • Aufwertung und Weiterentwicklung der Freiflächen, Straßenräume und Gebäude des "Stadtkerns" der Weststadt im Bereich Mittelöschplatz, Mittelöschstraße und angrenzenden Bereiche als Handel- und Grundversorgungsbereich.
  • Innenentwicklung durch schrittweise Nutzung von Rückbauflächen derzeitiger Verkehrsflächen zur Gewinnung von Wohnbaufläche (z.B. Rückbau der früheren Bundesstraße mit Brückenbauwerke / Zubringer).
  • Stärkung des Stadtteils durch weitgehenden Erhalt der Baustruktur und deren Weiterentwicklung.
  • Innenentwicklung durch Neuordnung von Straßenräumen mit Garagenzeilen / Garagenhöfen für Wohnen und Arbeiten unter Erhaltung und Aufwertung des innerstädtischen Grünbestandes.
  • Stärkung der Mischnutzung von Wohnen und Arbeiten.
  • Ausbau des Stadtteils der kurzen Wege und Einbindung der Weststadt in das übergeordnete Mobilitätskonzept der Stadt mit fußläufiger Vernetzung, Radwegevernetzung innerhalb des Stadtteils und zur Innenstadt und insbesondere in den Naherholungsraum "Rahlenpark" hinein.
  • Aufwertung des Umfeldes der öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und Naherholungsräume durch Stärkung der inneren Grünräume.
  • Sicherung und Weiterentwicklung des Rahlenparks als landschaftlicher Landschaftspark und Naherholungsraum der Weststadt und der Gesamtstadt.
  • Ökologische Aufwertung "Rahlenpark" als naturnahen Landschaftsraum mit vorhandenen Wasserelementen, Vernetzung der Biotope, des Streuobstbestandes und des Waldsaums.
  • Verlegung der Hochspannungsleitung in den Boden im Zuge der Straßenerneuerungsmaßnahmen im Bereich Höllwald- und Henri-Dunant-Straße
Die Sanierungsziele sind in der Laufzeit der Sanierungsmaßnahme anzupassen, sofern dies aufgrund der allgemeinen städtebaulichen und finanziellen Entwicklungen in der Gesamtstadt, im Sanierungsgebiet und im Umfeld des Sanierungsgebietes erforderlich wird und diese Änderungen der Sanierungsziele vom Gemeinderat beschlossen werden.

Abgeschlossene, laufende und geplante Projekte

Schon kurz nach dem Satzungsbeschluss konnten erste Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit Grundstückseigentümern abgeschlossen werden. Der Fokus liegt im Sanierungsgebiet "Grüne Weststadt Ravensburg" derzeit vor allem in der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Außerdem konnten zwischenzeitlich mehrere Grundstücke erworben werden, die für die Umsetzung von neuen Bauprojekten notwendig sind. Maßgeblich für weitere Wohnungsbauprojekte (Sanierung und Neubau von Wohnraum) ist die zukünftige Wärmeversorgung der verschiedenen Quartiere. Hierzu laufen momentan Untersuchungen.

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Kontakt

Stadtplanungsamt
Abteilung: Stadtsanierung
Telefon: 0751 82-3180

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Mo, Di, Do, Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

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Architekturbüro Roland Groß
Sanierungsbeauftragter der Stadt Ravensburg
Telefon: 0751 28503130

Grüner-Turm-Straße 15
88212 Ravensburg
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