Für die Aufnahme eines Teilbereiches der Weststadt im Bereich Mittelöschplatz und Umfeld (Bereich "Alte Weststadt") wurde erstmals für das Programmjahr 2020 ein Antrag zur Neuaufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm beim Land gestellt. Eine Aufnahme konnte im Jahr 2020 wegen den anderen Förderanträgen bei den laufenden Städtebauförderungsmaßnahmen in Ravensburg nicht erfolgen. Eine Berücksichtigung eines Neuantrages für die Folgejahre wurde jedoch nicht ausgeschlossen.
Der Ausschuss für Umwelt und Technik
hat deshalb zur Vorbereitung eines erneuten Förderantrages in seiner Sitzung
vom 06.05.2020 den Einleitungsbeschluss zur Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch getroffen. Die öffentliche
Bekanntmachung dieses Einleitungsbeschlusses erfolgte in der Schwäbischen
Zeitung vom 06.06.2020.
Im Rahmen der vorbereitenden
Untersuchungen wurden Fragebögen im Juni/Juli 2021 an die Eigentümer, Bewohner,
Mieter und Pächter übersandt und diese um ihre Meinung, ihre Anregungen und
Vorschläge, zu ihren Bedenken und ihrer Mitwirkungsbereitschaft befragt.
Weiterhin wurden alle Träger öffentlicher Belange angeschrieben und um
Stellungnahme gebeten.
Für das Programmjahr 2021 wurde im
Oktober 2020 auf der Grundlage der Zwischenergebnisse der vorbereitenden
Untersuchungen erneut ein Antrag zur Neuaufnahme der Sanierungsmaßnahme
"Grüne Weststadt" in ein Städtebauförderungsprogramm 2021 gestellt.
Mit Bescheid vom 19.02.2021 erfolgte
grundsätzlich die Aufnahme des Sanierungsgebiets in das Städtebauförderungsprogramm
"Lebendige Zentren" (LZP). Wegen der Corona-Pandemie hat sich
die Ausarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen verzögert. Auch konnten
Ortstermine deswegen teilweise nicht durchgeführt werden oder haben sich
verzögert.
Die Bürgerinformationsveranstaltung sollte als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden und wurde deshalb vom 2. Quartal in das 3. Quartal 2021 geschoben. Die Bürgerinformation fand am 11.10.2021 statt. Auf diese öffentliche Veranstaltung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung vom 02.10.2021 hingewiesen. Interessierte Bürger wurden über das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen informiert und konnten Fragen stellen und Anregungen vortragen.
Der Satzungsbeschluss zum
Sanierungsgebiet erfolgte im Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am
25.10.2021 (nach öffentlicher Vorberatung im Technisches Ausschuss am
13.10.2021). Die Sanierungssatzung trat mit der öffentlichen
Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 16.11.2021 in Kraft.
Die Weststadt von Ravensburg entstand in den 1950er Jahren als Neubaugebietserweiterung der Kernstadt. Das neue Sanierungsgebiet umfasst den ältesten Siedlungsteil der Weststadt, welcher den Mittelöschplatz als Grundversorgungsbereich und die angrenzenden Straßen-/Grundstücksbereiche im Umfeld umfasst sowie zusätzlich einen Teilbereich des "Rahlenparks".
Der
Gebäudebestand stellt sich sehr gemischt dar. Um den Mittelöschplatz als Mitte
der "alten Weststadt" befinden sich mehrgeschossige Wohngebäude mit
Handel- und Dienstleistungseinheiten in den Erdgeschosszonen. Etwas abseits des
Mittelöschplatzes prägen Einfamilienhäuser mit großen Gartengrundstücken das
Gebiet.
Diese Durchmischung von verschiedenen Hauskubaturen, der Nutzung als Wohngebiet
und als Handels- und Dienstleistungszentrum der Weststadt gilt es zu erhalten. Im Stadtraum
der Gesamtstadt wirkt die Weststadt durch die Trennung der Kernstadt durch die Schussen,
die exponierte Lage auf einem Höhenzug und die Größe wie ein eigenständiger
Ortsteil. Heute ist die gesamte Weststadt mit knapp 10.000 Einwohnern der
größte Stadtteil der Stadt Ravensburg.
Im Sanierungsgebiet wohnen derzeit ca. 1400 Einwohner.
Bei dem beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land/Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Es müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt und Sachstandsberichte übersandt werden.
Bisher beantragter mittelfristiger Förderrahmen: |
6,500 Mio. € |
Bisher mit Bescheid vom 29.04.2024 bewilligter Förderrahmen. |
4,333 Mio. € |
davon Landes-/Bundesmittel (60 %) bewilligt: |
2,600 Mio. € |
Derzeit ist ein Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme bis 30.04.2030 festgelegt. Für dieses Sanierungsgebiet wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2021 das sogenannte vereinfachte Verfahren festgelegt. Dies bedeutet, dass in diesem Sanierungsverfahren "Grüne Weststadt Ravensburg" keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff Baugesetzbuch erhoben werden.
Um das
Gebiet aufzuwerten und in seiner prägenden Form zu erhalten, wurden vom
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 25.10.2021 folgende Sanierungsziele festgelegt:
Schon kurz nach dem Satzungsbeschluss konnten erste Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit Grundstückseigentümern abgeschlossen werden. Der Fokus liegt im Sanierungsgebiet "Grüne Weststadt Ravensburg" derzeit vor allem in der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Außerdem konnten zwischenzeitlich mehrere Grundstücke erworben werden, die für die Umsetzung von neuen Bauprojekten notwendig sind. Maßgeblich für weitere Wohnungsbauprojekte (Sanierung und Neubau von Wohnraum) ist die zukünftige Wärmeversorgung der verschiedenen Quartiere. Hierzu laufen momentan Untersuchungen.
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