
Der Gemeinderat Ravensburg hat in seiner Sitzung am 31. März 2025 mehrheitlich den Doppelhaushalt 2025/2026 (PDF) mit Finanzplanung 2027 bis 2029 und Investitionsprogramm sowie den Änderungen (PDF) zum Haushalt beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Haushalt mit Datum vom 28. Mai 2025 genehmigt.
Der Gemeinderat Ravensburg
hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2022 mehrheitlich den Doppelhaushalt 2023/2024 sowie die Finanzplanung 2025 bis 2027 mit
Investitionsprogramm beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat den
Haushalt mit Datum vom 13. April 2023 genehmigt.
2023/24
2021/2022
Stellenplan zum Nachtragsplan 2022 für die Beamten und Beschäftigten (PDF)
Nachtragsplan 2022 - Änderungsblatt zur Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2021 (PDF)
2020
Aufgrund
der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben alle Kommunen in Baden-Württemberg
bis spätestens 01.01.2020 ihr Haushaltswesen von der Kameralistik auf die
kommunale Doppik umgestellt. Der Umstellungszeitpunkt wurde für die Stadt
Ravensburg durch den Gemeinderat auf den 01.01.2019 festgelegt. Zu diesem
Stichtag wurde sämtliches Vermögen und sämtliche Schulden der Stadt Ravensburg
ermittelt und erstmalig in einer Bilanz dargestellt (Eröffnungsbilanz). Der
Gemeinderat Ravensburg hat in seiner Sitzung vom 25. April 2022 die
Eröffnungsbilanz der Stadt Ravensburg zum 01.01.2019 festgestellt.
Basisinformation zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen der Stadt Ravensburg
PDF-Download
Die Stadt Ravensburg hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Hier können Sie die Beteiligungsberichte der letzten Jahre aufrufen:
Beteiligungsbericht 2022 (PDF)
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