Ravensburg bietet ca. 1900 Plätze für Kinder ab drei Jahren und mehr als 600 Plätze für Kinder unter drei Jahren. In der Stadt Ravensburg befinden sich 40 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von zehn verschiedenen Trägern.
Liebe Eltern, wenn Sie Ihr Kind in einer oder mehreren Kindertagesstätten anmelden möchten, bitten wir Sie das Verfahren bei den Platzanfragen und der Platzvergabe (PDF) zu beachten und die Arbeitgeberbescheinigung für Kita-Anmeldung in Ravensburg (PDF) beizufügen..
Die Anmeldung erfolgt über LITTLE BIRD. Aufnahmen während des laufenden Kita-Jahres sind möglich, wenn es freie Plätze gibt.
Die verbindliche Zusage/Absage erteilt die Kindertageseinrichtung. Bei der Buchung und anschließenden Vergabe der Plätze gelten die mit dem Kita-Träger und der Stadt Ravensburg vereinbarten Öffnungszeiten und Betreuungsformen der jeweiligen Kindertageseinrichtung.
Krippenplätze und Plätze in betreuten Spielgruppen enden automatisch mit der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Eine Neuanmeldung für einen Plätz über 3 Jahren ist somit erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Plätze mit Altersmischung (über und unter 3 Jahren).
Zweiter Anmeldestichtag für Krippenplätze im Kita-Jahr 2024/2025
und
Erster Anmeldestichtag für die Krippenplätze im Kita-Jahr 2024/2025
Kinder ab 3 Jahren, Altersmischung (auch unter drei Jahren), Betreute
Spielgruppen:
Ein Anmeldestichtag
Zur besseren Planung für Eltern und Kitas wurde vereinbart, dass alle Ravensburger Kitas die Zusagen/Absagen zum selben verbindlichen Zeitpunkt versenden. Dies gilt auch für die Rückmeldefrist, die den Eltern gegeben wird.
2021 wurde die Kita-Software LITTLE BIRD eingeführt. Es gibt drei Prioritäten und damit unterschiedliche
Vergabezeitpunkte. Die Priorität 1 entspricht dem ersten Wunsch.
Die Prioritäten können
nach dem Anmeldestichtag nicht mehr geändert werden.
Vergabezeitpunkt 1:
Priorität 1
Kita: Vergabe/Zu- und
Absagen - Mittwoch, 9. Oktober 2024
Eltern: Rückmeldefrist - Mittwoch, 16. Oktober 2024
Vergabezeitpunkt 2:
Priorität 2
Kita: Vergabe/Zu- und
Absagen - Mittwoch, 23. Oktober 2024
Eltern: Rückmeldefrist - Mittwoch, 30. Oktober 2024
Vergabezeitpunkt 3:
Priorität 3
Kita: Vergabe/Zu- und
Absagen - Mittwoch, 6. November 2024
Eltern: Rückmeldefrist: Mittwoch, 13. November 2024
Vergabezeitpunkt 1:
Priorität 1
Kita: Vergabe/Zu- und
Absagen - Mittwoch, 13. März 2024
Eltern: Rückmeldefrist - Mittwoch, 20. März 2024
Vergabezeitpunkt 2: Priorität
2
Kita: Vergabe/Zu- und
Absagen - Mittwoch, 10. April 2024
Eltern: Rückmeldefrist - Mittwoch, 17. April 2024
Vergabezeitpunkt 3:
Priorität 3
Kita: Vergabe / Zu- und
Absagen - Mittwoch, 24. April 2024
Eltern: Rückmeldefrist - Mittwoch, 1. Mai 2024
Für alle Vergaberunden gilt:
Absagen in den Prioritäten 1 - 3 werden versandt, wenn:
Die Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze wurden am 30.11.2023 als Selbstverpflichtung aller Träger der Ravensburger Kitas neu festgelegt. Demnach werden Anmeldungen für Kita-Plätze innerhalb der angegebenen Prioritäten entsprechend der Aufnahmekriterien nach der Rangfolge berücksichtigt:
Vergabekriterien U3
Plätze in Betreuten Spielgruppen, Krippen und AM-Plätze für Kinder unter 3 Jahren
1.
Betriebsplatz
2. Hauptwohnsitz in
Ravensburg (außer festgelegter Plätze in der Waldorfkindertagesstätte
und im Kindergarten im Bildungszentrum St. Konrad)
3. Berufstätigkeit, berufliche
Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung
in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Pflege von Angehörigen
beider Personensorgeberechtigten oder des alleinerziehenden Elternteils (je
Nachweis erforderlich!)
4. Gebuchte Betreuungszeit (nachgewiesener Bedarf hat
Vorrang)
5.
Geschwisterkind in der Kita (bei Waldorf und Bildungszentrum St. Konrad
auch Geschwisterkinder in der Schule)
6.
Nutzung Firmenplatz (Hauptwohnsitz und Arbeitgeber in Ravensburg)
7.
Soziale Kriterien (z. B. alleinerziehend, körperliche oder seelische
Beeinträchtigung, etc.)
8. Wohnort im Quartier (näherer Wohnort zur Kita hat
Vorrang)
9. Stichkriterien bei gleichwertigen Fällen (über die Rangfolge entscheidet der
Träger)
·
Trägerinterne Argumente
·
Alter des Kindes (nach Kita-Jahrgang)
Vergabekriterien Ü3
Plätze für Kinder ab 3 Jahren
1. Betriebsplatz
2. Hauptwohnsitz in Ravensburg (außer festgelegter Plätze in der Waldorfkindertagesstätte
und im Kindergarten im Bildungszentrum St. Konrad)
3. Geschwisterkind in der Kita (bei Waldorf und Bildungszentrum St. Konrad auch Geschwisterkinder in der Schule)
4. Nutzung Firmenplatz (Hauptwohnsitz und Arbeitgeber in Ravensburg)
5. Gebuchte Betreuungszeit (nachgewiesener Bedarf hat Vorrang)
6. Soziale Kriterien (z. B. alleinerziehend, körperliche oder seelische Beeinträchtigung, etc.)
7. Wohnort im Quartier (näherer Wohnort zur Kita hat Vorrang)
8. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Pflege von Angehörigen beider Personensorgeberechtigten oder des alleinerziehenden Elternteils (je Nachweis erforderlich!)
9. Stichkriterien bei gleichwertigen Fällen (über die Rangfolge entscheidet der Träger)
· Trägerinterne Argumente
· Alter des Kindes (nach Kita-Jahrgang)
Arbeitgeberbescheinigung für Kita-Anmeldung in Ravensburg (PDF)
RG - Regelgruppe
Vormittags-und Nachmittagsbetreuung bei einer Betreuungszeit von mindestens 30 Stunden pro Woche mit einer Gruppengröße von 25 Kindern
VÖ - Verlängerte Öffnungszeiten
durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden täglich mit 22 Kindern pro Gruppe
GT - Ganztagesplätze
durchgängige Öffnungszeit von mehr als 7 Stunden täglich mit 20 Kindern pro Gruppe
AM - Altersgemischte Gruppen
Gruppe, in der sowohl Kinder unter 3 und über 3 Jahren zusammen betreut werden
Zeitgemischte Gruppe
In den zeitgemischten Gruppen gibt es eine Mischung der Angebotsformen.
Krippe
Betreuung für Kinder von 0 bis 3 Jahren (in der Regel ab 1 Jahr) über 15 Stunden wöchentlich
Betreute Spielgruppe (BS)
Betreuung für Kinder unter 3 Jahren zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich
IN - Integrative Gruppe
Jede Gruppe kann als integrative Gruppe geführt werden, sofern die hierfür personellen und sachlichen Voraussetzungen gegeben sind. Spezielle Leistungen für Kinder mit Behinderung können im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Das bedeutet, dass ein Kind, das einen erhöhten Förderbedarf aufweist oder behindert ist, die Möglichkeit bekommt, in einem Regelkindergarten betreut zu werden. Hierfür ist der Landkreis Ravensburg zuständig.
Informationen und Unterlagen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landkreis Ravensburg: www.rv.de
Die Träger der Kita-Einrichtungen erheben für die Betreuung der Kinder Elternbeiträge. Diese sind mit der Stadt Ravensburg abgestimmt und gestaffelt nach der Anzahl der Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Für die Kindertageseinrichtungen gelten folgende Elternbeiträge:
Als Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge vom Jugendamt übernommen werden.
Erhalten die Eltern und das Kind Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden die Kosten für einen Regelkindergarten (bzw. verlängerte Öffnungszeiten) vom Jugendamt übernommen. Die Kosten für eine Ganztagesbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden.
www.rv.de
Flyer Übernahme der Kosten für Kindertageseinrichtungen (PDF)
Dazu muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden.
Antrag Jugendhilfeleistungen (PDF)
Zum Onlineantrag
Landratsamt Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Telefon 0751 85-3220
Telefax 0751 85-3205
Einige Ravensburger Unternehmen belegen vertraglich fest vereinbarte Betriebsplätze für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Ravensburger Kitas. Die Belegung erfolgt über die Unternehmen selbst. Es können dabei auch Plätze von Kindern belegt werden, die nicht in Ravensburg wohnen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse ggf. an Ihren Arbeitgeber und informieren Sie sich, ob dieser Betriebsplätze hat und evtl. noch einer davon frei ist.
Wichtiger Hinweis:
Bitte tragen Sie in LITTLE BIRD
während des Anmeldeprozesses unbedingt in das Feld "Bemerkungen" ein,
dass Sie einen vorhandenen Betriebsplatz Ihres Ravensburger Arbeitgebers nutzen
möchten, der dann bereit ist, die vereinbarte monatliche Zuzahlung für einen
Betriebsplatz zu leisten. Ihr Arbeitgeber muss zusätzlich vor dem Ende der
Anmeldefrist der entsprechenden Kita mitteilen, dass Sie den Betriebsplatz
erhalten.
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, besteht für Ravensburger Betriebe und Firmen die Möglichkeit, so genannte Firmenplätze für Kinder ihrer Mitarbeiter zu nutzen. Diese sind in verschiedenen Ravensburger Kindertageseinrichtungen eingerichtet.
Bei den Firmenplätzen muss der Wohnort / Hauptwohnsitz der Eltern und des Kindes in Ravensburg liegen. Bei der Vergabe der Plätze werden Firmenplätze vorrangig berücksichtigt.
Je Gruppe sind bis zu 3 Plätze als Firmenplätze mit erhöhter Prioriät bei den Aufnahmekriterien zu vergeben, wenn Anmeldungen auf einen Firmenplatz vorliegen. Dies gilt nicht in Kindertageseinrichtungen mit Betriebsplätzen.
Um einen Firmenplatz nutzen zu können, muss sich der Betrieb derzeit monatlich mit 100 € pro belegten Platz an den Betriebskosten beteiligen. Der Betrieb verpflichtet sich, diesen Betrag für die gesamte Dauer der Betreuung des Kindes seiner Mitarbeiter zu übernehmen. Das unterzeichnete Bestätigungsformular dient als Nachweis dieser Vereinbarung für beide Parteien.
Bestätigungsfomular Firmenplätze (PDF)
Die Anmeldung erfolgt direkt in den Kindertagesstätten. Der monatliche Firmenbeitrag von 100 € ist an den Kindergartenträger zu leisten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrem Arbeitgeber über eine mögliche Belegung eines Firmenplatzes (d. h. Zuzahlung und vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitgeber) in einer Ravensburger Kita.
Wichtiger Hinweis:
Bitte tragen Sie in LITTLE BIRD während des Anmeldeprozesses unbedingt in das Feld "Bemerkungen" ein, dass Sie einen Firmenplatz nutzen möchten und bei welcher Ravensburger Firma Sie arbeiten, die bereit ist, eine monatliche Zuzahlung für einen Firmenplatz zu leisten. Die Firma muss zudem das ausgefüllte und unterschriebene Firmenplatz-Formular vor dem Ende der Anmeldefrist an die entsprechende Kita senden.
In verschiedenen Kindertageseinrichtungen wird ein Mittagstisch angeboten.
Erhalten die Eltern Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) können diese Kosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden
Antragstellung:
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II):
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII:
Bezieher von Wohngeld können den Antrag auch bei der Wohngeldstelle abgeben.
Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (PDF)
Flyer Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF)
Förderung von U3-Angeboten in der Kindertagespflege seit 1.9.2019
Antrag und Richtlinien
Wird der Wohnsitz eines Kindes unter 3 Jahren in eine andere Gemeinde verlegt, kann der Kita-Platz bis zu 3 Monaten nach Wegzug aus Ravensburg weiterhin in Anspruch genommen werden. Danach erfolgt ein Wechsel in eine Kita in der neuen Wohnortgemeinde. Bei Kindern über 3 Jahren kann der belegte Platz bis zu 6 Monaten nach Wegzug aus Ravensburg in Anspruch genommen werden.
Hier finden Sie die Auflistung der Kitas in Ravensburg.
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |
Telefon 0751 82-2472
Telefon 0751 82-2474