Der Umbau der "Bauhütte" mit den Gebäuden Marienplatz 52 – 58 und Kirchstraße 27 zur Unterbringung der Musikschule Ravensburg e. V. wurde zuerst im Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) zur Förderung gemeldet. Es konnte dann im Jahr 2018 erreicht werden, dass dieses Bauprojekt im Städtebauförderungsprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (SIQ)" aufgenommen wird.
Die Grundstücksbereiche Marienplatz 52 – 58 und Kirchstraße 27 lagen vorher im Sanierungsgebiet "Nordstadt". Die Neuzuordnung der "Bauhütte" zum Sanierungsgebiet "Altstadt und Erweiterung" erfolgte mit den dazu notwendigen Satzungsbeschlüssen im Gemeinderat am 25.06.2018. Die Sanierungssatzungen mit den geänderten Gebietsabgrenzungen wurden mit Veröffentlichung vom 04.08.2018 in der Schwäbischen Zeitung rechtskräftig.
Der Gemeinderat der Stadt Ravensburg hat nach mehreren Vorberatungen, u. a. im Bildungs- und Kulturausschuss am 28.2.2018 und im Ausschuss für Umwelt und Technik am 7.3.2018, folgendes Nutzungskonzept in der Sitzung am 9.4.2018 für die "Bauhütte" beschlossen:
Mit Bewilligungsbescheid vom 7.6.2018 hat das Land Baden-Württemberg das Bauprojekt "Umbau Bauhütte mit kommunaler Musikschule" in das Städtebauförderungsprogramm " Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" nach dem Förderantrag vom Oktober 2017 mit folgender Zuschussbewilligung aufgenommen.
Baukosten geschätzt brutto inklusive Baunebenkosten
(nach Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2018): 5,500 Mio. €
davon zuwendungsfähige Kosten – Förderobergrenze: 3,120 Mio. €
davon bewilligte Bundes- und Landesmittel davon 90 Prozent: 2,808 Mio. €
Die Bewilligungszeitraum zur Abwicklung des Bauprojektes und zum Fördermittelabruf ist bis zum 30.4.2022 befristet. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist bei diesem Programm nicht möglich.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2018 nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik am 10.10.2018 nach Vorstellung einer Machbarkeitsstudie Folgendes zum Nutzungs- und Raumprogramm und zum weiteren Vorgehen beschlossen:
1. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vom August 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Musikschule wird von der Friedhofstraße 2 in die Bauhütte verlegt. Die Bauhütte wird für die Nutzung durch die Musikschule umgebaut.
3. Neben der Musikschule ist in der weiteren Planung eine Tagesgastronomie (inkl. dem Verkauf von Einzelhandelsartikel) weiter zu verfolgen und zu untersuchen.
Vorrang hat die Funktionsfähigkeit der Musikschule.
Im Untergeschoss kann grundsätzlich eine Verteilerstation der TWS untergebracht werden. Die Kosten hierfür trägt die TWS.
4. Für die Beauftragung der Architektur- und Ingenieurbüros zum Umbau der Bauhütte sind die Ausschreibungs- und Suchverfahren vorzubereiten und die Ausschreibungsunterlagen den Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Altstadt alternative Standorte für ein betreutes öffentliches WC zu prüfen und aufzuzeigen.
Jahr 2018
Der Umzug der bisher in der
Bauhütte untergebrachten Stadtkämmerei, Finanzverwaltung und
Liegenschaftsverwaltung in die vorher umgebauten Ersatzräume im freigewordenen
Notariatsgebäude in der Rudolfstraße 22 ist bis Ende Juni 2018 erfolgt.
Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2018
über Machbarkeitsstudie, Nutzungs- und Raumprogramm und über das weitere
Verfahren und die weiteren Arbeitsschritte.
Jahr 2019
Beauftragung der Planungsbüros:
Die Aufträge Objektplanung,
Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung Elektro und HSL sind nach einem
europaweiten Auswahlverfahren erfolgt.
Abstimmung Planungs -/Baugenehmigungsverfahren und Antrag
denkmalschutzrechtliche Genehmigung bis Ende 2019
Jahre 2020 – 2022
Bauliche Umsetzung
Baubeginn im Jahr 2020
Fertigstellung Ende 2021 -
spätestens Frühjahr 2022
Jahr 2022
Einzug der Musikschule im
Frühjahr 2022
Zuschussabrechnung der
Baumaßnahme "Bauhütte" im SIQ-Programm bis zum 30.4.2022