Sanierungsprogramm: "Soziale Stadt" (SSP)"
Das unmittelbar nördlich an die Altstadt angrenzende
Sanierungsgebiet "Nordstadt" wurde im Jahr 2007 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
"Soziale Stadt" aufgenommen und umfasst weite Teile der Nordstadt
zwischen der Ulmer- und Gartenstraße (West-Ost) beziehungsweise
Oberschwabenhallengelände/Franz-Stapf-Straße und Schussenstraße (Nord-Süd). Der
Satzungsbeschluss im Gemeinderat erfolgte am 07.04.2008.
Der Gemeinderat hat am 25.06.2018 beschlossen, einen Teil
des Sanierungsgebiets "Nordstadt" im Bereich der Bauhütte
(Marienplatz 52 – 58, Kirchstraße 27, 20) ins Sanierungsgebiet "Altstadt
und Erweiterung" umzuschichten. Nach dem Umbau und der Sanierung der
Bauhütte wird dort die Musikschule im Jahr 2024 einziehen (vgl. gesonderte Erläuterungen
Bauvorhaben Umbau "Bauhütte").
Förderrahmenvolumen, Bewilligungszeitraum, Verfahrensart
Bewilligter und abgerufener
Förderrahmen zuzüglich nichtinvestive Maßnahmen
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5,463 Mio. €
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davon Bundes- und Landesmittel:
60 % bewilligt und abgerufen:
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3,278 Mio. €
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Der Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme
war bis zum 30.04.2020 befristet.
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
Die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme "Nordstadt"
einschließlich Schlussbericht wurde vom Land mit Abrechnungsbescheid vom 02.11.2020
anerkannt. Der Gemeinderat hat am 25.10.2021 dieser Abrechnung zugestimmt.
Obwohl der Förderzeitraum für die Sanierungsmaßnahme im Jahr
2020 ausgelaufen ist und die Maßnahme abgerechnet wurde, bleibt die
Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Nordstadt" noch voraussichtlich bis zum Januar 2025 weiter in Kraft.
Dadurch wird es weiterhin jedem Gebäudeeigentümer/Bauherrn
im Sanierungsgebiet ermöglicht, im Rahmen eines Modernisierungsvertrags die
erhöhte steuerliche Sonderabschreibung für Modernisierungs- und
Instandsetzungsausgaben an seinem Bestandsgebäude steuermindernd in Anspruch zu
nehmen (§ 7 h Einkommensteuergesetz).
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das vereinfachte Verfahren
festgelegt. Im Sanierungsverfahren wurden keine Ausgleichsbeträge nach § 154
ff. Baugesetzbuch für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen erhoben.
Sanierungsziele
Als wesentliche Ziele wurden im Sanierungsgebiet u. a.
festgelegt:
- Verbesserung der Wohnsituation u. a. durch
Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie Neuschaffung von
Wohnraum durch Umnutzung von untergenutzten Flächen und städtebaulich
verträgliche Nachverdichtung in Einzelfällen
- Erhöhung der Attraktivität des Wohnumfelds durch
Schaffung von Grün-, Spiel- und Freiflächen sowie Straßenumgestaltungsmaßnahmen
- Erhalt der gebietsprägenden
privaten/öffentlichen Grünflächen und Vorgärten
- Aufwertung des öffentlichen Raums
- Verbesserung der Vernetzungen der Nordstadt im
gesamtstädtischen Gefüge, insbesondere zur Altstadt und der Oberschwabenhalle/Eissporthalle
im Kontext der vielfältigen gesamtstädtischen Funktionen des Quartiers (z. B.
Schaffung einer attraktiven Fuß- und Radwegeachse sowie von Aufenthalts- und
Grünbereichen entlang dieser Achse)
- Weiterentwicklung der sozialen, kulturellen,
bildungs- und freizeitbezogenen Infrastruktur, differenziert nach den
spezifischen Ansprüchen verschiedener Altersgruppen, insbesondere die
Modernisierung des Jugendhauses und Stadtarchivs mit Gestaltung der
Außenanlagen (Schaffung von Ruheräumen)
- Förderung der Bürgermitwirkung sowie Intensivierung
und Ausbau des vorhandenen lokalen Netzwerks bürgerschaftlichen Engagements (z.
B. Ausbau eines Quartiermanagements)
- Verbesserung der Verkehrssituation im Gebiet u. a.
durch Eindämmung des Schleich- und Parksuchverkehrs
Umgesetzte Maßnahmen – Schwerpunkte bis 2021 u. a.:
- Schaffung, Aktivierung, Modernisierung und
Umnutzung von Wohnraum
- Zahlreiche private Eigentümerinnen und
Eigentümer wurden bei der Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung ihrer
Gebäude unterstützt
- Aufwertung der Verbindungsachse Altstadt/Hallen
durch Umgestaltung des Frauentorplatzes
- Verkehrsberuhigte Umgestaltung von Straßen, um
diese verkehrssicherer und fußgängerfreundlicher zu machen (z. B.
Kuppelnaustraße entlang Schule und Kinderhort, Zeughausstraße im Bereich des
Kindergartens, Kreuzung Park-/Allmandstraße/Bleicherstraße)
- Aufwertung der Geh- und Radwegachse Altstadt/Hallen
durch Neugestaltung der Schützenstraße mit Baumallee in mehreren Bauabschnitten
zwischen Schussen-/Kapuziner-/ Möttelin-/
Park-/Franz-Stapf-Straße bis zur Oberschwabenhalle
- Verbesserte Anbindung der Altstadt an die Nordstadt
durch Umgestaltung der Obere Breite Straße mit angemessener Fußgängerquerung
zur Schützenstraße
- Verkehrsberuhigung durch Kreisverkehre beim Scheffelplatz
und Jugendhaus/Kindergarten
- Neugestaltung des Spielplatzes beim Jugendhaus
(Ecke Möttelin-/ Allmandstraße)
- Modernisierung des Jugendhauses (Energetische Fassadensanierung, Innensanierung, Außenanlagen)
- Modernisierung des Kulturdenkmals Stadtarchiv (Energetische Fassadensanierung, Außenanlagen)
- Unterstützung bei der Ansiedlung der
Volkshochschule Ravensburg e. V. in der Gartenstraße durch den Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit dem Vermieter des Gebäudes
- Mitwirkung beim Schulneubau mit Tiefgarage des
Instituts für soziale Berufe gGmbH in der Kapuzinerstraße
- Mitwirkung beim Neubau eines Bürogebäudes durch die
soziale Einrichtung Arkade e. V. am bestehenden Standort Gartenstraße mit
Neubau einer Tiefgarage und Zufahrt über das Parkhaus Frauentor
- Teilbereiche des Sanierungsgebiets, insbesondere
entlang der Garten- und Schussenstraße sowie im zentralen Bereich zwischen
Allmand-, Schützen- und Möttelinstraße, liegen im Geltungsbereich der seit
14.04.2018 rechtsverbindlichen Erhaltungssatzung "Nordstadt". Mit
Hilfe der Erhaltungssatzung konnten schon mehrere Gebäudeabbrüche im
Sanierungsgebiet vermieden sowie der Erhalt und die Sanierung von
Wohn-/Geschäftsgebäuden mit prägender Bausubstanz unterstützt werden.
- Durchführung
und Abschluss eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch für den Bereich
"Krumme Gasse". Ziel des Verfahrens: Ermöglichung der Bebaubarkeit
von privaten Grundstücken sowie Herstellung und Sicherung der öffentlichen
Erschließung aller Anliegergrundstücke an die Straße "Krumme Gasse"
- Erwerb des Kindergartengrundstücks
Kapuzinerstraße 12 durch die Stadt mithilfe von Städtebauförderungsmitteln in
Vorbereitung auf die geplante Fusion der zwei Kitas St. Andreas
(Kapuzinerstraße 12) und St. Ludmilla (Möttelinstraße 35) an einem Standort in
der Nordstadt
- Einrichtung
eines Quartiermanagements zur Stärkung der Bürgermitwirkung und Intensivierung
des Stadtteillebens (Zeitraum: 2009 bis 2018)
- Durchführung und Förderung von sozialen
Projekten, wie etwa Projekte zur Sprachförderung und Integration an der
Kuppelnauschule und den Kindergärten, das Tonlabor im Jugendhaus sowie Projekte
zur Förderung des sozialen Miteinanders im Quartier