Sanierungsgebiet "Nordstadt"

Sanierungsgebiet Nordstadt

Sanierungsprogramm: "Soziale Stadt" (SSP)"

Das unmittelbar nördlich an die Altstadt angrenzende Sanierungsgebiet "Nordstadt" wurde im Jahr 2007 in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" aufgenommen und umfasst weite Teile der Nordstadt zwischen der Ulmer- und Gartenstraße (West-Ost) beziehungsweise Oberschwabenhallengelände/Franz-Stapf-Straße und Schussenstraße (Nord-Süd). Der Satzungsbeschluss im Gemeinderat erfolgte am 07.04.2008.

Der Gemeinderat hat am 25.06.2018 beschlossen, einen Teil des Sanierungsgebiets "Nordstadt" im Bereich der Bauhütte (Marienplatz 52 – 58, Kirchstraße 27, 20) ins Sanierungsgebiet "Altstadt und Erweiterung" umzuschichten. Nach dem Umbau und der Sanierung der Bauhütte wird dort die Musikschule im Jahr 2024 einziehen (vgl. gesonderte Erläuterungen Bauvorhaben Umbau "Bauhütte").

Förderrahmenvolumen, Bewilligungszeitraum, Verfahrensart

Bewilligter und abgerufener Förderrahmen
zuzüglich nichtinvestive Maßnahmen

5,463 Mio. €

davon Bundes- und Landesmittel: 60 % bewilligt und abgerufen:

3,278 Mio. €

Der Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme war bis zum 30.04.2020 befristet.

Abrechnung der Sanierungsmaßnahme

Die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme "Nordstadt" einschließlich Schlussbericht wurde vom Land mit Abrechnungsbescheid vom 02.11.2020 anerkannt. Der Gemeinderat hat am 25.10.2021 dieser Abrechnung zugestimmt.

Obwohl der Förderzeitraum für die Sanierungsmaßnahme im Jahr 2020 ausgelaufen ist und die Maßnahme abgerechnet wurde, bleibt die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Nordstadt" noch voraussichtlich bis zum Januar 2025 weiter in Kraft.

Dadurch wird es weiterhin jedem Gebäudeeigentümer/Bauherrn im Sanierungsgebiet ermöglicht, im Rahmen eines Modernisierungsvertrags die erhöhte steuerliche Sonderabschreibung für Modernisierungs- und Instandsetzungsausgaben an seinem Bestandsgebäude steuermindernd in Anspruch zu nehmen (§ 7 h Einkommensteuergesetz).

Für dieses Sanierungsgebiet wurde das vereinfachte Verfahren festgelegt. Im Sanierungsverfahren wurden keine Ausgleichsbeträge nach § 154 ff. Baugesetzbuch für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen erhoben.

Sanierungsziele

 Als wesentliche Ziele wurden im Sanierungsgebiet u. a. festgelegt:

  • Verbesserung der Wohnsituation u. a. durch Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden sowie Neuschaffung von Wohnraum durch Umnutzung von untergenutzten Flächen und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung in Einzelfällen
  • Erhöhung der Attraktivität des Wohnumfelds durch Schaffung von Grün-, Spiel- und Freiflächen sowie Straßenumgestaltungsmaßnahmen
  • Erhalt der gebietsprägenden privaten/öffentlichen Grünflächen und Vorgärten
  • Aufwertung des öffentlichen Raums
  • Verbesserung der Vernetzungen der Nordstadt im gesamtstädtischen Gefüge, insbesondere zur Altstadt und der Oberschwabenhalle/Eissporthalle im Kontext der vielfältigen gesamtstädtischen Funktionen des Quartiers (z. B. Schaffung einer attraktiven Fuß- und Radwegeachse sowie von Aufenthalts- und Grünbereichen entlang dieser Achse)
  • Weiterentwicklung der sozialen, kulturellen, bildungs- und freizeitbezogenen Infrastruktur, differenziert nach den spezifischen Ansprüchen verschiedener Altersgruppen, insbesondere die Modernisierung des Jugendhauses und Stadtarchivs mit Gestaltung der Außenanlagen (Schaffung von Ruheräumen)
  • Förderung der Bürgermitwirkung sowie Intensivierung und Ausbau des vorhandenen lokalen Netzwerks bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Ausbau eines Quartiermanagements)
  • Verbesserung der Verkehrssituation im Gebiet u. a. durch Eindämmung des Schleich- und Parksuchverkehrs

Umgesetzte Maßnahmen – Schwerpunkte bis 2021 u. a.:

  • Schaffung, Aktivierung, Modernisierung und Umnutzung von Wohnraum
  • Zahlreiche private Eigentümerinnen und Eigentümer wurden bei der Modernisierung, Instandsetzung und Umnutzung ihrer Gebäude unterstützt
  • Aufwertung der Verbindungsachse Altstadt/Hallen durch Umgestaltung des Frauentorplatzes
  • Verkehrsberuhigte Umgestaltung von Straßen, um diese verkehrssicherer und fußgängerfreundlicher zu machen (z. B. Kuppelnaustraße entlang Schule und Kinderhort, Zeughausstraße im Bereich des Kindergartens, Kreuzung Park-/Allmandstraße/Bleicherstraße)
  • Aufwertung der Geh- und Radwegachse Altstadt/Hallen durch Neugestaltung der Schützenstraße mit Baumallee in mehreren Bauabschnitten zwischen Schussen-/Kapuziner-/ Möttelin-/ Park-/Franz-Stapf-Straße bis zur Oberschwabenhalle
  • Verbesserte Anbindung der Altstadt an die Nordstadt durch Umgestaltung der Obere Breite Straße mit angemessener Fußgängerquerung zur Schützenstraße
  • Verkehrsberuhigung durch Kreisverkehre beim Scheffelplatz und Jugendhaus/Kindergarten
  • Neugestaltung des Spielplatzes beim Jugendhaus (Ecke Möttelin-/ Allmandstraße)
  • Modernisierung des Jugendhauses (Energetische Fassadensanierung, Innensanierung, Außenanlagen)
  • Modernisierung des Kulturdenkmals Stadtarchiv (Energetische Fassadensanierung, Außenanlagen)
  • Unterstützung bei der Ansiedlung der Volkshochschule Ravensburg e. V. in der Gartenstraße durch den Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit dem Vermieter des Gebäudes
  • Mitwirkung beim Schulneubau mit Tiefgarage des Instituts für soziale Berufe gGmbH in der Kapuzinerstraße
  • Mitwirkung beim Neubau eines Bürogebäudes durch die soziale Einrichtung Arkade e. V. am bestehenden Standort Gartenstraße mit Neubau einer Tiefgarage und Zufahrt über das Parkhaus Frauentor
  • Teilbereiche des Sanierungsgebiets, insbesondere entlang der Garten- und Schussenstraße sowie im zentralen Bereich zwischen Allmand-, Schützen- und Möttelinstraße, liegen im Geltungsbereich der seit 14.04.2018 rechtsverbindlichen Erhaltungssatzung "Nordstadt". Mit Hilfe der Erhaltungssatzung konnten schon mehrere Gebäudeabbrüche im Sanierungsgebiet vermieden sowie der Erhalt und die Sanierung von Wohn-/Geschäftsgebäuden mit prägender Bausubstanz unterstützt werden.
  • Durchführung und Abschluss eines Umlegungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch für den Bereich "Krumme Gasse". Ziel des Verfahrens: Ermöglichung der Bebaubarkeit von privaten Grundstücken sowie Herstellung und Sicherung der öffentlichen Erschließung aller Anliegergrundstücke an die Straße "Krumme Gasse"
  • Erwerb des Kindergartengrundstücks Kapuzinerstraße 12 durch die Stadt mithilfe von Städtebauförderungsmitteln in Vorbereitung auf die geplante Fusion der zwei Kitas St. Andreas (Kapuzinerstraße 12) und St. Ludmilla (Möttelinstraße 35) an einem Standort in der Nordstadt
  • Einrichtung eines Quartiermanagements zur Stärkung der Bürgermitwirkung und Intensivierung des Stadtteillebens (Zeitraum: 2009 bis 2018)
  • Durchführung und Förderung von sozialen Projekten, wie etwa Projekte zur Sprachförderung und Integration an der Kuppelnauschule und den Kindergärten, das Tonlabor im Jugendhaus sowie Projekte zur Förderung des sozialen Miteinanders im Quartier
Sanierungsgebiet Nordstadt - Frauentorplatz

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Kontakt

Stadtplanungsamt
Abteilung: Stadtsanierung
Telefon: 0751 82-3180

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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