Die Briefwahl für die Landtagswahl Baden-Württemberg kann bis Freitag, den 12. März 2021 um 18 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt der Stadt Ravensburg kann die Unterlagen vermutlich erst ab dem 8. Februar 2021 verschicken, da erst dann der Stimmzettel vorliegt. Sollte der Stimmzettel früher geliefert werden, beginnt das Wahlamt danach mit dem Versand.
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag, 14. März 2021 um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.
Da die Unterlagen per Post verschickt werden, empfehlen wir, ab Mittwoch, 10. März 2021 mit einem Termin im Wahlamt vorbeizukommen, damit die Unterlagen rechtzeitig in Empfang genommen und wieder ans Wahlamt der Stadt Ravensburg zurückgeschickt werden können.
Link zum Online-Antrag für die Briefwahl
Von Montag, 8. Februar 2021 bis bis Mittwoch, 10. März 2021 um 10 Uhr
Angaben: u. a. die Wahlbezirks- und Wählernummer von der Wahlbenachrichtigung
Hinweis:
Wenn Sie den Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
E-Mail-Adresse: wahlamt(at)ravensburg.de
Angaben: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, und -ort, Wohnanschrift und ggf. die Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen.
Angaben: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
und ggf. die Anschrift, an die die Unterlagen versandt werden sollen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie sollen die Rathäuser nur nach telefonischer Terminvereinbarung betreten werden. Bitte
vereinbaren Sie deshalb einen Termin, bevor Sie vorbeikommen!
Jeder
Wähler, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann selbst entscheiden, ob
er seine Stimme im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben möchte.
Ein
Grund für die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss nicht angegeben werden.
Auch Personen, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen und ihre Stimme durch Briefwahl abgeben. Fragen dazu beantwortet Ihr Wahlamt.
Der Antrag kann am einfachsten online gestellt werden, diese Anträge werden am schnellsten bearbeitet. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich, beispielsweise auch als E-Mail, oder persönlich gestellt werden. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Bei E-Mail-Anträgen werden zur eindeutigen Identifikation des Antragsstellers noch zusätzlich Angaben zum Wahlbezirk und Wählernummer abgefragt. Diese Angaben sind auf der Wahlbenachrichtigung enthalten.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Holen Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so können sie ihre Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.
Briefwählerinnen und -wählern werden auf ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.
So funktioniert die Briefwahl:
Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden sich auf dem Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und -wähler mit den Briefwahlunterlagen erhalten.
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |