Baumschutzsatzung ravensburg

Vorgaben zum Baumschutz in Ravensburg

Herbstbaum Foto: Felix Kästle

Bäume im urbanen Raum erfüllen zahlreiche elementare Funktionen für Umwelt und die Lebensqualität des Menschen. Zum Schutz und Aufbau des Ravensburger Baumbestands, hat der Gemeinderat der Stadt Ravensburg daher am 27. September 2021 eine Baumschutzsatzung beschlossen.

Sollen Bäume gefällt oder ihr Kronen- und Wurzelbereich beeinträchtigt werden, ist beim städtischen Umweltamt (Abt. Grünflächen und Ökologie) ein Antrag auf Befreiung zu stellen. Planen Sie ein Bauvorhaben im Schutzbereich von Bäumen, sind die Unterlagen zusammen mit dem Bauantrag oder der Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt einzureichen.

Baumschutzsatzung

Infoblatt zur Baumschutzsatzung

Merkblatt Baumschutz bei Veranstaltungen

Merkblatt Baumschutz auf Baustellen

Anfrage / Antrag auf Baumfällung

Vollzugsmeldung Ersatzpflanzung

Faltblatt zu den Auswirkungen von Kappungen auf die Baumgesundheit

Häufig gestellte Fragen

Welche Bäume stehen unter Schutz der Baumschutzsatzung?

Geschützt werden Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumgang von 80 cm. Mehrstämmige Bäume, sofern ein Stämmling einen Umfang von 50 cm erreicht hat. Bestehende Ausnahmefälle sind der Satzung zu entnehmen.

Wo gilt die Baumschutzsatzung?

Diese erstreckt sich über die Flächen innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne (§ 30 BauGB), sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) innerhalb des Ravensburger Stadtgebiets. Keine Geltung hat die Satzung in den Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg.

Welche Schnittmaßnahmen bedürfen einer Befreiung?

Schnittmaßnahmen, welche ohne Berücksichtigung auf die baumbiologischen Belange vollzogen werden. (z.B. Kappungen).

Wie ist das Vorgehen bei Antragsstellung?

Den Antrag aus der Linksammlung ausfüllen (auch digital möglich) und postalisch an das Umweltamt oder per Mail an bernd.kimmel@ravensburg.de senden. Im Zuge von Bauvorhaben im Schutzbereich von Bäumen, sind die Unterlagen zusammen mit dem Bauantrag oder der Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt einzureichen.

Wird eine Ersatzpflanzung fällig?

Im Regelfall wird nach erfolgter Fällung eine Ersatzpflanzung fällig. Die Anzahl orientiert sich an Standort und Zustand des gefällten Baumes.

Fallen Gebühren an?

Für das Ausstellen von Bescheiden im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung wird eine Verwaltungsgebühr fällig.

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Sprechzeiten

Montag und Dienstag

9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Kontakt

Umweltamt
Abteilung: Grünflächen und Ökologie
Bernd Kimmel

Telefon: 0751 82-3855

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr
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