Bäume im urbanen Raum erfüllen
zahlreiche elementare Funktionen für Umwelt und die Lebensqualität des
Menschen. Zum Schutz und Aufbau des Ravensburger Baumbestands, hat der Gemeinderat der
Stadt Ravensburg daher am 27. September 2021 eine Baumschutzsatzung
beschlossen.
Sollen Bäume gefällt oder ihr Kronen- und Wurzelbereich beeinträchtigt
werden, ist beim städtischen Umweltamt (Abt. Grünflächen und Ökologie) ein
Antrag auf Befreiung zu stellen. Planen Sie ein Bauvorhaben im Schutzbereich
von Bäumen, sind die Unterlagen zusammen mit dem Bauantrag oder der
Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt einzureichen.
Infoblatt zur Baumschutzsatzung
Merkblatt Baumschutz bei Veranstaltungen
Merkblatt Baumschutz auf Baustellen
Anfrage / Antrag auf Baumfällung
Vollzugsmeldung Ersatzpflanzung
Faltblatt zu den Auswirkungen von Kappungen auf die Baumgesundheit
Geschützt werden Laub- und Nadelbäume ab einem Stammumgang von 80 cm.
Mehrstämmige Bäume, sofern ein Stämmling einen Umfang von 50 cm erreicht hat.
Bestehende Ausnahmefälle sind der Satzung zu entnehmen.
Diese erstreckt sich über die Flächen innerhalb der rechtskräftigen
Bebauungspläne (§ 30 BauGB), sowie innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile (§ 34 BauGB) innerhalb des Ravensburger Stadtgebiets. Keine Geltung
hat die Satzung in den Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg.
Schnittmaßnahmen, welche ohne Berücksichtigung auf die baumbiologischen
Belange vollzogen werden. (z.B. Kappungen).
Den Antrag aus der Linksammlung
ausfüllen (auch digital möglich) und postalisch an das Umweltamt oder per Mail
an bernd.kimmel@ravensburg.de
senden. Im Zuge von Bauvorhaben im Schutzbereich von Bäumen, sind die Unterlagen
zusammen mit dem Bauantrag oder der Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt
einzureichen.
Im Regelfall wird nach
erfolgter Fällung eine Ersatzpflanzung fällig. Die Anzahl orientiert sich an
Standort und Zustand des gefällten Baumes.
Für das Ausstellen von
Bescheiden im Zusammenhang mit der Baumschutzsatzung wird eine
Verwaltungsgebühr fällig.
Montag und Dienstag
9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |