Ganztagsgrundschule

Kinder mit Schultüten

Zum Schuljahr 2014/15 plant die Landesregierung die Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung zu Ganztagsangeboten an Grundschulen. Auch die Ravensburger Grundschulen können dann wählen, ob sie ein Ganztagsangebot nach dem neuen Modell des Landes an ihrem Standort einführen oder lieber Halbtagsschule bleiben wollen. Für Schulen, die sich auf den Weg zur Ganztagsschule machen wollen, hat der Ravensburger Gemeinderat am 24.3.2014 eine Rahmenkonzeption beschlossen, die zusätzliche Ressourcen seitens des Schulträgers sowie Qualitätsstandards für dieses Angebot festlegt. Die Rahmenkonzeption ist also ein Angebot an diejenigen Schulen, die sich zu Ganztagsschulen entwickeln möchten. Ohne diesen Rahmen könnten die Schulen, die Ganztagsschulen werden wollen, nicht planen und keine Anträge stellen. Will eine Schule diesen Weg nicht gehen, bleibt das städtische Betreuungsangebot an diesem Standort bestehen, wird aber grundsätzlich nicht weiter ausgebaut.

Möchte sich eine Schule zur Ganztagsschule entwickeln, muss sie zunächst ein pädagogisches Konzept erarbeiten, das das erweiterte Angebotsspektrum eines Ganztagsbetriebs berücksichtigt. Erst nachdem die Schulkonferenz – also die Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler – dem pädagogischen Konzept und dem Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule zugestimmt hat, kann der Antrag bei der Stadt Ravensburg als Träger der städtischen Schulen eingereicht werden. Stimmt der Gemeinderat dem Antrag der Schule zu, wird eine entsprechende Genehmigung beim Land beantragt. Erteilt das Land die  Genehmigung, kann schließlich der Ganztagsbetrieb an der Schule aufgenommen werden. Wichtig ist: Bevor die Stadt einen Antrag stellt, wird jede einzelne Schule eine Elternbefragung durchführen. Dieses Vorgehen macht Sinn, da eine aussagekräftige Elternbefragung nur in Zusammenhang mit dem Aufzeigen der konkreten Planungen einer Schule erfolgen kann.

Ganztagsschulformen

Gemäß den Vorgaben der Landesregierung kann der Ganztagsbetrieb wahlweise angeboten werden an drei oder vier Tagen in der Woche mit jeweils sieben oder acht Stunden – es gibt also vier Varianten:

Anzahl der Ganztagesbetriebstage / zeitlicher Umfang Ganztagsbetriebe

3 Tage in der Woche (z. B. Mo, Di, Do)

4 Tage in der Woche (z. B. Mo – Do)

Zeitumfang 8 Stunden / Tag

Offener Beginn 7.30 Uhr
Unterrichtsbeginn 8 Uhr
Ende 15.30 Uhr

Offener Beginn 7.30 Uhr
Unterrichtsbeginn 8 Uhr
Ende 15.30 Uhr

Zeitumfang 7 Stunden / Tag

Offener Beginn 7.30 Uhr
Unterrichtsbeginn 8 Uhr
Ende 14.45 Uhr

Offener Beginn 7.30 Uhr
Unterrichtsbeginn 8 Uhr
Ende 14.45 Uhr

Die Ganztagsschule beginnt nach der städtischen Rahmenkonzeption um 7.30 Uhr mit dem "Offenen Beginn", Anwesenheitspflicht der Schüler ist ab 8 Uhr. Um auch weiterhin eine Nachmittagsgestaltung außerhalb der Schule zu unterstützen (Familienzeit, Nutzung von Vereinsangeboten, private Hobbys), endet die Ganztagsgrundschule im Modell mit acht Stunden um 15.30 Uhr, beim Modell mit sieben Stunden entsprechend um 14.45 Uhr. Hier finden Sie einen beispielhaften Stundenplan einer Ganztagsklasse (Klasse 1) im Modell 3 Tage à 8 Stunden.


Beispiel Stundenplan

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Wichtige Eckpunkte aus der Rahmenkonzeption

Die Stadt Ravensburg unterstützt Ganztagsgrundschulen mit zusätzlichem Personal:


  • Für Übungs- und Vertiefungsstunden erhält die Ganztagsgrundschule pro Ganztagsklasse und Ganztagsbetriebstag 0,75 Betreuerstunden. Durch die zusätzliche personelle Versorgung können die Gruppen für bestimmte Zeiten geteilt werden, so dass der Lehrer sich hier nochmals intensiver und individueller um einzelne Kinder kümmern kann. Diese Übungszeiten innerhalb des Ganztagszeitraums ersetzen dann konsequenterweise die Hausaufgaben.

  • Für das gemeinsame Mittagessen in der Mensa holt ein fester Bezugsbetreuer die Ganztagskinder am Klassenraum ab. Der Betreuer gibt den Kindern Hilfestellung beim organisatorischen Ablauf in der Mensa und sorgt für eine ruhige Atmosphäre in der Tischgemeinschaft. Hierfür erhält die Ganztagsgrundschule nochmals 0,75 Betreuerstunden pro Ganztagsklasse und Ganztagsbetriebstag. Auch die Essensorganistion und -ausgabe wird mit städtischem Personal organisiert.

  • Für berufstätige Eltern bietet die Stadt an Ganztagsgrundschulen eine ergänzende Betreuung an:
    - Frühbetreuung von 7 – 8.45 Uhr (auch für Halbtagsschüler)
    - Spätbetreuung nach dem Ganztagsbetrieb (15.30 – 17 Uhr)
    - Nachmittagsbetreuung an Tagen ohne Ganztagsbetrieb (12 – 17 Uhr) (Spät- und Nachmittagsbetreuung nur für Ganztagsschüler).
    Für die ergänzenden Betreuungsangebote werden Entgelte erhoben, der Ganztagszeitraum (z. B. von 7.30 Uhr – 15.30 Uhr) ist komplett kostenfrei.

    Entgeltordnung
    PDF-Download

  • Auch die Ferienbetreuung wird an Ganztagsschulen in der bisherigen Form angeboten.

Angebot Ganztagsgrundschule in der Wahlform

Angebot

Ganztagszug

Halbtagszug

Zeitlicher Umfang
Unterricht / Ganztagsbetrieb

- Ganztagsbetrieb an 3 oder 4 Tagen à 7 Stunden (Ende 14.45 Uhr) oder à 8 Stunden (Ende 15.30 Uhr)
- an Tagen ohne Ganztagsbetrieb in der Regel Unterricht von 8 – 12.30 Uhr (s. Stundenplan)

- regulärer Unterricht nach Kontingentstundentafel,
in der Regel von 8 – 12.30 Uhr

Betreuung

Ergänzende Betreuung
für berufstätige Eltern:
- Frühbetreuung 7 – 8.45 Uhr
- Spätbetreuung 15.30 – 17 Uhr
- Nachmittagsbetreuung 12 – 17 Uhr*
* an Tagen ohne Ganztagsbetrieb

Ergänzende Betreuung
für berufstätige Eltern:
- Frühbetreuung 7 – 8.45 Uhr

Mittagessen

Betreutes Mittagessen im Ganztagsbetrieb und im Rahmen der Ergänzenden Betreuung

Ergänzende Betreuung
für berufstätige Eltern:
- Frühbetreuung 7 – 8.45 Uhr

Ferienbetreuung

Ferienbetreuung für berufstätige Eltern:
- Osterferien (1 Woche)
- Pfingstferien (1 Woche)
- Sommer MIKI (12 Tage)
- Sommer Weißenau (10 Tage)
Bei der Platzvergabe haben Ganztagsschüler mit berufstätigen Eltern Vorrang (1. Prioriät).

Ferienbetreuung für berufstätige Eltern:
- Osterferien (1 Woche)
- Pfingstferien (1 Woche)
- Sommer MIKI (12 Tage)
- Sommer Weißenau (10 Tage)
Halbtagsschüler mit berufstätigen Eltern haben Vorrang vor Ganztagsschülern deren Eltern nicht berufstätig sind.

Können die Eltern wählen, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnimmt?

Ja, das hat der Gemeinderat so entschieden. Bei der vom Gemeinderat vorgesehenen "Wahlform" der Ganztagsgrundschule bietet die Grundschule neben dem Ganztagsbetrieb (z. B. 3 Tage x 8 Stunden) auch einen Halbtagsbetrieb an. Die Eltern können also am jeweiligen Schulstandort wählen, für was sie ihr Kind anmelden möchten. Ein wichtiger Fakt ist, dass an der Ganztagsgrundschule alle Eltern die Wahl haben, ob ihr Kind am Angebot der Schule teilnehmen soll oder nicht. Nicht nur berufstätige Eltern haben also einen Zugang zu diesem Angebot. Ganztagsgrundschulen möchten bewusst mehr bieten, als eine professionelle Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern. Es geht ihnen vielmehr darum, sich mehr Zeit für Bildungs- und Entwicklungsprozesse in der Schule zu nehmen und durch die Entzerrung des Schultags den Bedürfnissen der Kinder besser gerecht zu werden.

Kann an einer Ganztagsgrundschule mit Halbtagsangebot das Mittagessen auch von Halbtagsschülern eingenommen werden?

Nein, das ist nicht vorgesehen. Die Abgrenzung zum Ganztagsangebot ist klar gezogen: Das betreute Mittagessen und die Nachmittagsgestaltung sind durchstrukturiert im Angebot der Ganztagsschule enthalten. Denkbar ist allerdings, dass die Halbtags-Grundschüler bis 13 Uhr beaufsichtigt werden, um berufstätigen Eltern zeitlich das Abholen der Kinder zu erleichtern. Auch eine Betreuung ab 7 Uhr morgens ist für die Halbtagsschüler möglich. Auch können die Grundschulen weiterhin entscheiden, ob sie freiwillige AG-Angebote für Halbtagsschüler am Nachmittag anbieten.

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Kontakt

Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Schule
Telefon: 0751 82-2310

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

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Mo und Do14 - 16 Uhr
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