Zum Schuljahr 2014/15 plant die Landesregierung die Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung zu Ganztagsangeboten an Grundschulen. Auch die Ravensburger Grundschulen können dann wählen, ob sie ein Ganztagsangebot nach dem neuen Modell des Landes an ihrem Standort einführen oder lieber Halbtagsschule bleiben wollen. Für Schulen, die sich auf den Weg zur Ganztagsschule machen wollen, hat der Ravensburger Gemeinderat am 24.3.2014 eine Rahmenkonzeption beschlossen, die zusätzliche Ressourcen seitens des Schulträgers sowie Qualitätsstandards für dieses Angebot festlegt. Die Rahmenkonzeption ist also ein Angebot an diejenigen Schulen, die sich zu Ganztagsschulen entwickeln möchten. Ohne diesen Rahmen könnten die Schulen, die Ganztagsschulen werden wollen, nicht planen und keine Anträge stellen. Will eine Schule diesen Weg nicht gehen, bleibt das städtische Betreuungsangebot an diesem Standort bestehen, wird aber grundsätzlich nicht weiter ausgebaut.
Möchte sich eine Schule zur Ganztagsschule entwickeln, muss sie zunächst ein pädagogisches Konzept erarbeiten, das das erweiterte Angebotsspektrum eines Ganztagsbetriebs berücksichtigt. Erst nachdem die Schulkonferenz – also die Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler – dem pädagogischen Konzept und dem Antrag auf Einrichtung als Ganztagsschule zugestimmt hat, kann der Antrag bei der Stadt Ravensburg als Träger der städtischen Schulen eingereicht werden. Stimmt der Gemeinderat dem Antrag der Schule zu, wird eine entsprechende Genehmigung beim Land beantragt. Erteilt das Land die Genehmigung, kann schließlich der Ganztagsbetrieb an der Schule aufgenommen werden. Wichtig ist: Bevor die Stadt einen Antrag stellt, wird jede einzelne Schule eine Elternbefragung durchführen. Dieses Vorgehen macht Sinn, da eine aussagekräftige Elternbefragung nur in Zusammenhang mit dem Aufzeigen der konkreten Planungen einer Schule erfolgen kann.
Gemäß den Vorgaben der Landesregierung kann der Ganztagsbetrieb wahlweise angeboten werden an drei oder vier Tagen in der Woche mit jeweils sieben oder acht Stunden – es gibt also vier Varianten:
Anzahl der Ganztagesbetriebstage / zeitlicher Umfang Ganztagsbetriebe |
3 Tage in der Woche (z. B. Mo, Di, Do) |
4 Tage in der Woche (z. B. Mo – Do) |
---|---|---|
Zeitumfang 8 Stunden / Tag |
Offener Beginn 7.30 Uhr |
Offener Beginn 7.30 Uhr |
Zeitumfang
7 Stunden / Tag |
Offener Beginn 7.30 Uhr |
Offener Beginn 7.30 Uhr |
Die Ganztagsschule beginnt nach der städtischen Rahmenkonzeption um 7.30 Uhr mit dem "Offenen Beginn", Anwesenheitspflicht der Schüler ist ab 8 Uhr. Um auch weiterhin eine Nachmittagsgestaltung außerhalb der Schule zu unterstützen (Familienzeit, Nutzung von Vereinsangeboten, private Hobbys), endet die Ganztagsgrundschule im Modell mit acht Stunden um 15.30 Uhr, beim Modell mit sieben Stunden entsprechend um 14.45 Uhr. Hier finden Sie einen beispielhaften Stundenplan einer Ganztagsklasse (Klasse 1) im Modell 3 Tage à 8 Stunden.
Beispiel Stundenplan
Die Stadt Ravensburg unterstützt Ganztagsgrundschulen mit zusätzlichem Personal:
Angebot |
Ganztagszug |
Halbtagszug |
---|---|---|
Zeitlicher
Umfang |
- Ganztagsbetrieb an 3 oder 4 Tagen à 7 Stunden (Ende 14.45 Uhr) oder à 8 Stunden (Ende 15.30 Uhr) |
- regulärer Unterricht nach Kontingentstundentafel, |
Betreuung |
Ergänzende Betreuung |
Ergänzende Betreuung |
Mittagessen |
Betreutes Mittagessen im Ganztagsbetrieb und im Rahmen der Ergänzenden Betreuung |
Ergänzende Betreuung |
Ferienbetreuung |
Ferienbetreuung für berufstätige Eltern: |
Ferienbetreuung für berufstätige Eltern: |
Ja,
das hat der Gemeinderat so entschieden. Bei der vom Gemeinderat
vorgesehenen "Wahlform" der Ganztagsgrundschule bietet die Grundschule
neben dem Ganztagsbetrieb (z. B. 3 Tage x 8 Stunden) auch einen
Halbtagsbetrieb an. Die Eltern können also am jeweiligen Schulstandort
wählen, für was sie ihr Kind anmelden möchten. Ein wichtiger Fakt ist,
dass an der Ganztagsgrundschule alle Eltern die Wahl haben, ob ihr Kind
am Angebot der Schule teilnehmen soll oder nicht. Nicht nur berufstätige
Eltern haben also einen Zugang zu diesem Angebot. Ganztagsgrundschulen
möchten bewusst mehr bieten, als eine professionelle Betreuung von
Kindern berufstätiger Eltern. Es geht ihnen vielmehr darum, sich mehr
Zeit für Bildungs- und Entwicklungsprozesse in der Schule zu nehmen und
durch die Entzerrung des Schultags den Bedürfnissen der Kinder besser
gerecht zu werden.
Nein,
das ist nicht vorgesehen. Die Abgrenzung zum Ganztagsangebot ist klar
gezogen: Das betreute Mittagessen und die Nachmittagsgestaltung sind
durchstrukturiert im Angebot der Ganztagsschule enthalten. Denkbar ist
allerdings, dass die Halbtags-Grundschüler bis 13 Uhr beaufsichtigt
werden, um berufstätigen Eltern zeitlich das Abholen der Kinder zu
erleichtern. Auch eine Betreuung ab 7 Uhr morgens ist für die
Halbtagsschüler möglich. Auch können die Grundschulen weiterhin
entscheiden, ob sie freiwillige AG-Angebote für Halbtagsschüler am
Nachmittag anbieten.
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |