Die
Stadt Ravensburg bietet an allen städtischen Grundschulen eine
Schulkindbetreuung an. Von der Früh- über die Nachmittagsbetreuung inklusive
Mittagessen bis hin zur Ferienbetreuung werden verschiedene Betreuungsmodule
angeboten. Auch an Ganztagsgrundschulen wird eine ergänzende Betreuung sowie
Ferienbetreuung angeboten. Hier finden Sie eine Übersicht der Betreuungsmodule.
Liebe
Eltern, wenn Sie Ihr Kind in der Schulkindbetreuung an einer städtischen
Grundschule anmelden möchten, finden Sie nachfolgend die entsprechenden Anmeldeformulare (bitte
das passende Formular für die jeweilige Grundschule ihres Kindes verwenden),
die Benutzungsordnung (Vertragsbestandteil) und Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF). Bitte beachten Sie das
Verfahren bei der Platzvergabe (siehe unten).
Die Anmeldung muss in der Betreuungseinrichtung
abgegeben werden.
WS = Wochenstunden
Frühbetreuung 7,5
WS
ab 7 Uhr bis Beginn 2. Stunden
Betreuungsgruppe
10 WS (alle Einrichtungen außer Weststadt und Schmalegg)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 14:00 Uhr, inkl. Essen
Betreuungsgruppe
15 WS (nur Schmalegg)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 14:00 Uhr, inkl. Essen (Di, Mi, Fr)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16:30 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgaben,
Angebote (Mo, Do)
Betreuungsgruppe
22,5 WS (nur Eschach, Oberzell, St. Christina)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16:30 Uhr, inkl. Essen,
Hausaufgabenbetreuung, Angebote
Betreuungsgruppe
25 WS (nur Kuppelnau, Neuwiesen, Weißenau)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 17:00 Uhr, inkl. Essen,
Hausaufgabenbetreuung, Angebote
Ergänzende
Betreuung an Ganztagsgrundschulen 14,5 WS (nur Weststadt)
- Spätbetreuung ab 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr (Mo, Di, Do)
- Nachmittagsbetreuung ab dem Ende der 5. Stunde bis 17:00 Uhr (Mi, Fr)
Ferienbetreuung
Herbstferien (1 Woche)
Osterferien (1 Woche)
Pfingstferien (1 Woche)
Sommerferien 1. Woche (1 Woche)
Sommerferien 2. Woche (1 Woche)
Sommerferien letzte Woche (1 Woche)
Die Ferienbetreuung muss separat angemeldet werden und kann nur
wochenweise (d.h. für die ganze Woche) gebucht werden. Das Anmeldeformular
erhalten Sie von Ihrer Betreuungseinrichtung. Die tägliche Betreuungszeit ist
analog zum gebuchten Grundmodul (10 WS, 25 WS usw.). Das Mittagessen ist für
die ganze Woche enthalten.
Platzvergabe für das Schuljahr 2025/26
Anmeldestichtag: 28. Februar 2025
Vergabezeitpunkt 1: Priorität 1 bis 4
Vergabe/Zu- und
Absagen: bis 30.04.2025
Vergabezeitpunkt 2: ab
Priorität 5
Vergabe/Zu- und Absagen: bis 30.06.2025
Platzanfragen, die verspätet nach dem Anmeldestichtag eingehen, werden erst ganz am Schluss der Vergaberunde bearbeitet.
Die Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze wurden am
15.11.2023 vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg festgelegt. Demnach werden
Anmeldungen für Betreuungsplätze innerhalb der angegebenen Prioritäten
entsprechend der Aufnahmekriterien nach der Rangfolge berücksichtigt:
Vergabekriterien
Schulkindbetreuung
1. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen des alleinerziehenden Elternteils** (Nachweis erforderlich!)
2. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen beider Personensorgeberechtigten (je Nachweis erforderlich!)
3. Geschwisterkind in der Einrichtung (zusätzlich muss Nr. 1 oder Nr. 2 zutreffen)
4. Gebuchte Betreuungszeit (höhere Betreuungszeit hat Vorrang)
5. Inklusiv beschulte Kinder mit bei Bedarf entsprechender Assistenz während der Betreuungszeit
6. Soziale Kriterien (z. B. Kindeswohlgefährdung, körperliche oder seelische Beeinträchtigung, etc.)
7. Stichkriterien bei gleichwertigen Fällen (trägerinterne Argumente, über die Rangfolge entscheidet der Träger)
Erläuterungen
* in der Reihenfolge:
1. Dauerpflege von Angehörigen im selben Haushalt (Kind, Pflegekind, Eltern der
PSB)
2. Dauerpflege von Angehörigen in einem
eigenen Haushalt (Eltern der PSB)
3. Dauerpflege andere Angehöriger
** als alleinerziehend gilt nicht, wer mit Partner in ständiger Hausgemeinschaft lebt.
Die Arbeit in unseren Einrichtungen für
Grundschulkinder richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und
dieser Benutzungsordnung, die die Personensorgeberechtigten mit Abschluss des
Aufnahmevertrages anerkennen. Mehr Infos finden Sie unter Benutzungsordnung (PDF).
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Anmeldeformulare. Bitte verwenden Sie das passende Formular für die
jeweilige Grundschule ihres Kindes.
Die Anmeldung muss in der Betreuungseinrichtung
abgegeben werden.
Anmeldeformular Schulkindbetreuung (PDF)
Anmeldeformular Schulkindbetreuung Schmalegg (PDF)
Anmeldeformular Ergänzende Betreuung Ganztagsgrundschulen Weststadt (PDF)
Für die Betreuung und das Mittagessen werden Elternbeiträge
erhoben. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der kindergeldberechtigten
Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in
der Einrichtung. Für die Schulkindbetreuung gelten folgende Elternbeiträge:
Elternbeiträge für Schulkindbetreuungseinrichtungen Schuljahr 2024/2025 (PDF)
Als
Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass
die Elternbeiträge vom Jugendamt übernommen werden.
Erhalten die Eltern und das Kind Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialgeld
nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden Kosten vom Jugendamt
übernommen. Die Kosten für eine Ganztagesbetreuung können unter bestimmten
Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden.
www.rv.de
Flyer Übernahme der Kosten für Kindertageseinrichtungen (PDF)
Dazu
muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt
werden.
Antrag Jugendhilfeleistungen (PDF)
Zum Onlineantrag
Landratsamt
Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße
107
88212 Ravensburg
Telefon
0751 85-3220
Telefax
0751 85-3205
ju(at)rv.de
Mittagstisch
Die Stadt Ravensburg bietet an
allen Ihren Schulen eine Schülermittagsverpflegung an. Nähere Informationen finden Sie unter Schulkindverpflegung (PDF)
Essenzuschuss
Familien, die Hartz IV, Wohngeld
oder einen Kindergeldzuschlag beziehen, können sich die Kosten für das
Schulmittagessen erstatten lassen. Grundlage sind die Leistungen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket, das der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2011 eingeführt
hat. Um den Mittagessenszuschuss zu erhalten, müssen Eltern von
zuschussberechtigten Kindern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und
Teilhabe stellen (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für Migration oder Sozial- und
Inklusionsamt).
Die Stadt Ravensburg stellt den Eltern die
Kosten für das Mittagessen in Rechnung. Um diese wieder erstattet zu bekommen,
müssen die Eltern ihrem Sachbearbeiter (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt
für Migration oder Sozial- und Inklusionsamt) den Aufnahmebescheid für die Schulkindbetreuung/
Anmeldebestätigung zum Mittagessen bzw. für die weiterführenden Schulen die
Essenrechnung (Kassenbon) vorlegen. Das Landratsamt erstattet den Eltern die
Kosten des Mittagessens dann monatlich zurück.
Betreuung GS Kuppelnau
Kuppelnaustraße 15, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 359 76-200
E-Mail: kuppelnau(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Kuppelnau/St. Christina
St. Christina 3, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 355596720
E-Mail: stchristina(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Neuwiesen
Riempp-Weg 2, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 366029954
E-Mail: neuwiesen(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Weststadt
Höllwalstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 9770563
E-Mail: weststadt(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Weissenau
Bahnhofstraße 5/1, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 65273666
E-Mail weissenau(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Obereschach
Kirchweg 24, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 7693817
E-Mail: obereschach(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Oberzell
Schulstraße 5, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 6526372
E-Mail: oberzell(at)betreuung.rv-schulen.de
Betreuung
GS Schmalegg
Schenkenstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 99438671
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |