Schulkindbetreuung

Informationen & Anmeldung

Bild: Grundschüler basteln und werkeln bei der Schülerbetreuung. Foto: Stadt Ravensburg / Felix Käsle

Die Stadt Ravensburg bietet an allen städtischen Grundschulen eine Schulkindbetreuung an. Von der Früh- über die Nachmittagsbetreuung inklusive Mittagessen bis hin zur Ferienbetreuung werden verschiedene Betreuungsmodule angeboten. Auch an Ganztagsgrundschulen wird eine ergänzende Betreuung sowie Ferienbetreuung angeboten. Hier finden Sie eine Übersicht der Betreuungsmodule.

Liebe Eltern, wenn Sie Ihr Kind in der Schulkindbetreuung an einer städtischen Grundschule anmelden möchten, finden Sie nachfolgend die entsprechenden Anmeldeformulare (bitte das passende Formular für die jeweilige Grundschule ihres Kindes verwenden), die Benutzungsordnung (Vertragsbestandteil) und Antworten auf häufig gestellte Fragen (PDF). Bitte beachten Sie das Verfahren bei der Platzvergabe (siehe unten).

Die Anmeldung muss in der Betreuungseinrichtung abgegeben werden.

Anmeldestichtag für das Schuljahr 2025/2026

  • Anmeldung bis 28. Februar 2025 (letzter Freitag im Monat)
  • Platzzusage/-absage im März/April 2025 über die Kindertageseinrichtung (Vergabezeitpunkte siehe unten)
  • Aufnahme im September 2025

Gruppenformen

WS = Wochenstunden

Frühbetreuung 7,5 WS
ab 7 Uhr bis Beginn 2. Stunden

Betreuungsgruppe 10 WS (alle Einrichtungen außer Weststadt und Schmalegg)

ab dem Ende der 5. Stunde bis 14:00 Uhr, inkl. Essen

Betreuungsgruppe 15 WS (nur Schmalegg)

ab dem Ende der 5. Stunde bis 14:00 Uhr, inkl. Essen (Di, Mi, Fr)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16:30 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgaben, Angebote (Mo, Do)

Betreuungsgruppe 22,5 WS (nur Eschach, Oberzell, St. Christina)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 16:30 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote

Betreuungsgruppe 25 WS (nur Kuppelnau, Neuwiesen, Weißenau)
ab dem Ende der 5. Stunde bis 17:00 Uhr, inkl. Essen, Hausaufgabenbetreuung, Angebote

Ergänzende Betreuung an Ganztagsgrundschulen 14,5 WS (nur Weststadt)
- Spätbetreuung ab 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr (Mo, Di, Do)
- Nachmittagsbetreuung ab dem Ende der 5. Stunde bis 17:00 Uhr (Mi, Fr)

Ferienbetreuung
Herbstferien (1 Woche)
Osterferien (1 Woche)
Pfingstferien (1 Woche)
Sommerferien 1. Woche (1 Woche)
Sommerferien 2. Woche (1 Woche)
Sommerferien letzte Woche (1 Woche)


Die Ferienbetreuung muss separat angemeldet werden und kann nur wochenweise (d.h. für die ganze Woche) gebucht werden. Das Anmeldeformular erhalten Sie von Ihrer Betreuungseinrichtung. Die tägliche Betreuungszeit ist analog zum gebuchten Grundmodul (10 WS, 25 WS usw.). Das Mittagessen ist für die ganze Woche enthalten.

Vergabezeitpunkte

Platzvergabe für das Schuljahr 2025/26


Anmeldestichtag: 28. Februar 2025


Vergabezeitpunkt 1: Priorität 1 bis 4

Vergabe/Zu- und Absagen: bis 30.04.2025

Vergabezeitpunkt 2: ab Priorität 5

Vergabe/Zu- und Absagen: bis 30.06.2025


Platzanfragen, die verspätet nach dem Anmeldestichtag eingehen, werden erst ganz am Schluss der Vergaberunde bearbeitet.

Vergabekriterien

Die Aufnahmekriterien zur Vergabe der Plätze wurden am 15.11.2023 vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg festgelegt. Demnach werden Anmeldungen für Betreuungsplätze innerhalb der angegebenen Prioritäten entsprechend der Aufnahmekriterien nach der Rangfolge berücksichtigt:

Vergabekriterien Schulkindbetreuung


1. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen des alleinerziehenden Elternteils** (Nachweis erforderlich!)


2. Berufstätigkeit, berufliche Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung, Maßnahme der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Bildungsmaßnahmen SGB II) oder Dauerpflege* von Angehörigen beider Personensorgeberechtigten (je Nachweis erforderlich!)


3. Geschwisterkind in der Einrichtung (zusätzlich muss Nr. 1 oder Nr. 2 zutreffen)


4. Gebuchte Betreuungszeit (höhere Betreuungszeit hat Vorrang)


5. Inklusiv beschulte Kinder mit bei Bedarf entsprechender Assistenz während der Betreuungszeit


6. Soziale Kriterien (z. B. Kindeswohlgefährdung, körperliche oder seelische Beeinträchtigung, etc.)


7. Stichkriterien bei gleichwertigen Fällen (trägerinterne Argumente, über die Rangfolge entscheidet der Träger)


Erläuterungen
* in der Reihenfolge:
1. Dauerpflege von Angehörigen im selben Haushalt (Kind, Pflegekind, Eltern der PSB)
2. Dauerpflege von Angehörigen in einem eigenen Haushalt (Eltern der PSB)
3. Dauerpflege andere Angehöriger

** als alleinerziehend gilt nicht, wer mit Partner in ständiger Hausgemeinschaft lebt.

Benutzungsordnung

Die Arbeit in unseren Einrichtungen für Grundschulkinder richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und dieser Benutzungsordnung, die die Personensorgeberechtigten mit Abschluss des Aufnahmevertrages anerkennen. Mehr Infos finden Sie unter Benutzungsordnung (PDF).

Anmeldeformulare

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Anmeldeformulare. Bitte verwenden Sie das passende Formular für die jeweilige Grundschule ihres Kindes.

Die Anmeldung muss in der Betreuungseinrichtung abgegeben werden.


Anmeldeformular Schulkindbetreuung (PDF)
Anmeldeformular Schulkindbetreuung Schmalegg (PDF)
Anmeldeformular Ergänzende Betreuung Ganztagsgrundschulen Weststadt (PDF)

Betreuungsentgelt

Für die Betreuung und das Mittagessen werden Elternbeiträge erhoben. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und nach der von den Eltern gebuchten Betreuungszeit in der Einrichtung. Für die Schulkindbetreuung gelten folgende Elternbeiträge:

Elternbeiträge für Schulkindbetreuungseinrichtungen Schuljahr 2024/2025 (PDF)

Fördermöglichkeiten / Kostenübernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt

Als Entlastung für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass die Elternbeiträge vom Jugendamt übernommen werden.

Erhalten die Eltern und das Kind Sozialleistungen (Bürgergeld und Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) werden Kosten vom Jugendamt übernommen. Die Kosten für eine Ganztagesbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls übernommen werden.
www.rv.de
Flyer Übernahme der Kosten für Kindertageseinrichtungen (PDF)

Dazu muss ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge beim Jugendamt gestellt werden.
Antrag Jugendhilfeleistungen (PDF)
Zum Onlineantrag


Landratsamt Ravensburg
Jugendamt
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg

Telefon 0751 85-3220
Telefax 0751 85-3205
ju(at)rv.de

Mittagstisch, Essenszuschuss

Mittagstisch

Die Stadt Ravensburg bietet an allen Ihren Schulen eine Schülermittagsverpflegung an. Nähere Informationen finden Sie unter Schulkindverpflegung (PDF)

Essenzuschuss


Familien, die Hartz IV, Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag beziehen, können sich die Kosten für das Schulmittagessen erstatten lassen. Grundlage sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das der Bundesgesetzgeber zum 1. Januar 2011 eingeführt hat. Um den Mittagessenszuschuss zu erhalten, müssen Eltern von zuschussberechtigten Kindern einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe stellen (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für Migration oder Sozial- und Inklusionsamt).

Die Stadt Ravensburg stellt den Eltern die Kosten für das Mittagessen in Rechnung. Um diese wieder erstattet zu bekommen, müssen die Eltern ihrem Sachbearbeiter (je nach Zuständigkeit im Jobcenter, Amt für Migration oder Sozial- und Inklusionsamt) den Aufnahmebescheid für die Schulkindbetreuung/ Anmeldebestätigung zum Mittagessen bzw. für die weiterführenden Schulen die Essenrechnung (Kassenbon) vorlegen. Das Landratsamt erstattet den Eltern die Kosten des Mittagessens dann monatlich zurück.

Kontakt zu den Betreuungsstellen

Betreuung GS Kuppelnau

Kuppelnaustraße 15, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 359 76-200

E-Mail: kuppelnau(at)betreuung.rv-schulen.de

Betreuung GS Kuppelnau/St. Christina

St. Christina 3, 88212 Ravensburg
Telefon: 0751 355596720

E-Mail: stchristina(at)betreuung.rv-schulen.de


Betreuung GS Neuwiesen

Riempp-Weg 2, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 366029954

E-Mail: neuwiesen(at)betreuung.rv-schulen.de


Betreuung GS Weststadt

Höllwalstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 9770563

E-Mail: weststadt(at)betreuung.rv-schulen.de

Betreuung GS Weissenau

Bahnhofstraße 5/1, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 65273666

E-Mail weissenau(at)betreuung.rv-schulen.de


Betreuung GS Obereschach

Kirchweg 24, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 7693817

E-Mail: obereschach(at)betreuung.rv-schulen.de


Betreuung GS Oberzell

Schulstraße 5, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 6526372

E-Mail: oberzell(at)betreuung.rv-schulen.de


Betreuung GS Schmalegg

Schenkenstraße 14, 88213 Ravensburg
Telefon: 0751 99438671

E-Mail: schmalegg(at)betreuung.rv-schulen.de

Suche

Stellenangebote & Ausbildungs-möglichkeiten in der Schulkindbetreuung

Zum Stellenportal

Kontakt

Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Schule
Telefon: 0751 82-2313

Neues Rathaus

Seestraße 9

88214 Ravensburg

 

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Mo und Do14 - 16 Uhr
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