Mit der Sanierungsmaßnahme "Weißenau" konnte im Jahr 2008 erstmals ein Bereich in einer Ortschaft von Ravensburg (Eschach) in ein Sanierungsprogramm aufgenommen werden.
Am 27. April 2009 gab der Gemeinderat den Startschuss für das Sanierungsgebiet Weißenau. Damit bot sich die Chance, mit Hilfe von Fördermitteln von Bund und Land aus dem Sanierungsprogramm "Stadtumbau West " die brachliegenden gewerblichen Flächen der ehemaligen Firma Ulmia wieder mit Leben zu füllen, die historische Umgebung aufzuwerten und die Wirkung der barocken Klosteranlage Weißenau wieder herzustellen.
Zentraler Bestandteil und städtebaulich prägend ist die
Klosteranlage Weißenau, eine der großen barocken Klosteranlagen Oberschwabens,
die noch in wesentlichen Teilen in ihrer ursprünglichen Gesamtanlage erhalten
ist. Ein Teil der Anlage rund um die drei ehemaligen Wirtschaftsgebäude und
Kulturdenkmale Arkadengebäude, Kornhaus und Bleichgebäude wurde seit dem 19.
Jahrhundert durch einen angrenzenden Gewerbebetrieb für die Baumwollweberei genutzt.
Im Zuge der Sanierung konnte diese historische Bausubstanz durch Abbruch der
unmittelbar angrenzenden Hallen der früheren Firma Ulmia freigelegt und wieder
besser in den ursprünglichen räumlichen Kontext gestellt werden.
Bewilligter und abgerufener Förderrahmen: |
3,67 Mio. € |
davon Bundes- und Landesmittel: 60 % bewilligt und abgerufen: |
2,20 Mio. € |
Der Bewilligungszeitraum zur Durchführung der
Sanierungsmaßnahme Weißenau war bis zum 30.04.2021 befristet.
Die förmlichen Abrechnungsunterlagen und der Schlussbericht wurden am 29.06.2021 dem Land übersandt. Die Abrechnung wurde vom Land mit Abrechnungsbescheid vom 12.08.2021 anerkannt.
Obwohl der Förderzeitraum für die Sanierungsmaßnahme im Jahr 2021 ausgelaufen ist und die Maßnahme abgerechnet wurde, bleibt die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet "Weißenau" noch die nächsten 2 bis 3 Jahre weiter in Kraft.
Dadurch wird es weiterhin jedem Gebäudeeigentümer/Bauherrn im Sanierungsgebiet ermöglicht, im Rahmen eines Modernisierungsvertrags die erhöhte steuerliche Sonderabschreibung für Modernisierungs- und Instandsetzungsausgaben an seinem Bestandsgebäude steuermindernd in Anspruch zu nehmen (§ 7 h Einkommensteuergesetz).
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das klassische Verfahren festgelegt. Im Sanierungsverfahren werden Ausgleichsbeträge nach § 154 ff. Baugesetzbuch erhoben.
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