Europawahl

Wer wird bei der Europawahl gewählt?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. 2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2019.

Wann wird gewählt?

Sonntag, 9. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

Wer darf wählen?

Deutsche oder Unionsbürger/-innen nach Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrer Heimat wählen möchten. Weitere Informationen für in Deutschland lebende EU-Bürger Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland

Wie wird gewählt?

Sie haben eine Stimme, das heißt, Sie können ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme können Sie eine Partei oder eine politische Vereinigung wählen.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen. Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie im Wahllokal. Falls Sie per Briefwahl wählen möchten, müssen Sie die Briefwahlunterlagen vorab beantragen.


Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann wählen. Alle dort verzeichneten Wahlberechtigten erhalten spätestens bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Alle Wahlberechtigten werden automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimmen abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können.

Sie haben mehrere Möglichkeiten zur Beantragung von Briefwahl:

1. Online-Beantragung mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

2. Beantragung auf über den Link Briefwahl beantragen

3. Beantragung per Post, ein entsprechendes Antragsformular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

4. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlbüro
Sie finden das Wahlbüro im Gebäude der Südwestbank, Eingang Marienplatz 27 (schräg gegenüber dem Rathaus)
Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 9 bis 12 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag 14 – 16 Uhr

5. Formlose Beantragung per E-Mail. Neben den persönlichen Daten sollen weitere Daten wie Wählernummer oder Geburtsdaten zur eindeutigen Identifizierung angegeben werden.

Was brauche ich im Wahllokal?

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer bis Sonntag, 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an wahlamt(at)ravensburg.de.

Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann beim Wahlamt wahlamt(at)ravensburg.de erfragt werden. Sie finden ihn aber auch über den Wahllokalfinder. Geben Sie dazu Ihre Straße ein.
Sicherheitshalber sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitbringen. 

Repräsentative Wahlbezirke in Ravensburg

In Ravensburg wird es vier repräsentative Wahlbezirke geben, die in die repräsentative Wahlstatistik der Europawahl 2024 am Sonntag, 9. Juni einfließen.

Kenntlich wird die Zugehörigkeit zu einem repräsentativen Wahlbezirk erst mit den Wahlunterlagen und noch nicht mit der Wahlbenachrichtigung. Auf den Stimmzetteln befindet sich ein Kennbuchstabe als zusätzlicher Vermerk. Die Ergebnisse aus diesen Wahlbezirken werden gesondert an das Statistische Landesamt übermittelt.

Das Wahlgeheimnis wird durch die repräsentative Erhebung nicht verletzt. Weitere Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik sind auf der Website der Bundeswahlleiterin zu finden.

Wann, wo und wie wird ausgezählt?

Bundesweit wird das Ergebnis der Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 ab 18 Uhr ermittelt – so auch in Ravensburg. Weiter geht es dann am Montag, 10. Juni 2024 ab 8 Uhr im Rathaus und weiteren städtischen Gebäuden mit der Auszählung der Gemeinderatswahl, Kreistagswahl und Ortschaftsratswahl. Zur Unterstützung der Auszählung wird das landeseinheitliche EDV-Programm „Votemanager“ des kommunalen IT-Dienstleisters Komm.ONE eingesetzt, das zuletzt bei der Bundestagswahl 2021 genutzt wurde. Alle Auszählungen sind öffentlich.

Wann und wo erfahre ich die aktuellen Wahlergebnisse?

Das vorläufige Wahlergebnis wird erwartet:

  • Europawahl: Sonntag, 9. Juni, ab ca. 20 Uhr
  • Ortschaftsratswahlen: Montag, 10. Juni
  • Gemeinderatswahl: Montag, 10. Juni
  • Kreistagswahl: Montag, 10. Juni

Gut informiert

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat unter www.europawahl-bw.de alles Wichtige rund um die Europawahl zusammengefasst. Informationen gibt es auch auf der Europawahl-Website des Europäischen Parlaments.

Leicht erklärt

Die Europawahl ist am 9. Juni 2024.
Was man wissen muss zur Europawahl.
Eine Internetseite, die alles erklärt: Hier klicken.

Haben Sie Fragen zur Wahl?
Rufen Sie uns an.
Unsere Telefon-Nummer ist 0751 82-1390


Wir helfen Ihnen gerne.

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Bürgerinnen und Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können an der Europawahl teilnehmen. Hierzu müssen Sie sich entscheiden, ob Sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in Ihrer Heimat wählen möchten.

I. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

II. Teilnahme an der Europawahl in Deutschland

Um in Deutschland an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.


1. Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der Stadt Ravensburg in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Sie erhalten dann - wie alle Wahlberechtigten - von der Gemeindebehörde spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.


Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.

2. Eintragung auf Antrag

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden (siehe Nummer 1), müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.


Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.


Antragsformular 

III. Teilnahme an der Europawahl im Herkunfts-Mitgliedstaat

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die zuständige Stelle des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates. Die Auslandsvertretungen der jeweiligen Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte.


Werden Sie von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen, wollen jedoch in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, müssen Sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) schriftlich bei der Stadt Ravensburg beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

 
Antragsformular

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Informationen für Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 19. Mai 2024 schriftlich! bei der letzten Wohnortgemeinde in Deutschland eingehen. Nach Prüfung des Antrags werden die Briefwahlunterlagen ab Mitte Mai an die Antragssteller versandt.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Deutsche mit Wohnsitz in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bitte beachten Sie, dass Sie von Ihrem Stimmrecht nur einmal Gebrauch machen können!
Deutsche Staatsbürger können entweder

  • auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen
oder
  • in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.
    Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.


Deutsche mit Wohnsitz in einem Staat außerhalb der EU


Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie
1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
2. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Die „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben haben. Eine passive Kommunikationsteilnahe, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.

Antragsformular (PDF)

Europawahl-Ergebnisse in Ravensburg vom 26. Mai 2019

Die Ergebnisse der Europawahlen finden Sie unter Wahlergebnisse 2019.

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