Sanierungsgebiet "An der Schussen"

Sanierungsgebiet An der Schussen

Sanierungsprogramme - "Stadtumbau West (SUW)" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)"

Nachdem sich im Bereich des sog. Voith-Areals an der Schussen Ende 2014 umfangreiche Änderungen durch die angekündigte Produktionsstandortaufgabe der Firma Voith-Paper für die Jahre 2015 und 2016 angedeutet haben, wurden von der Stadt Ravensburg für die überwiegend gewerblich genutzten Flächen zwischen den Bahngleisen, Brühlstraße, Deisenfangbrücke und Meersburger Brücke (Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes ca. 26,94 ha) ein Antrag beim Verkehrsministerium für die Entwicklung einer Städtebaulichen Rahmenplanung für diesen Gesamtbereich im Programm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" beantragt. Die Programmaufnahme erfolgte im Juni 2015.


Eines der Ziele der Entwicklung des Städtebaulichen Rahmenplanes war und ist es, durch Neuordnungsmaßnahmen in Zukunft innerstädtische Gewerbeflächen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bzw. Dienstleistungsbetriebe zu gewinnen und im Gesamtgebiet anbieten zu können.


Im Oktober 2015 wurde für den Bereich, für den eine Städtebauliche Rahmenplanung aufgestellt werden sollte, ein gesonderter Förderantrag im Städtebauförderungsprogramm "Stadt- umbau West (SUW)", das insbesondere bei Gewerbeflächenentwicklungen galt, ein Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2016 gestellt. Die Aufnahme dieser Sanierungsmaßnahme erfolgte im Jahr 2016.

Beschlussfassung Städtebauliche Rahmenplanung zum Untersuchungsgebiet

Die ersten Grobentwürfe der Städtebaulichen Rahmenplanung für das Gesamtgebiet wurden Ende 2016 bis Mitte 2017 in zahlreichen Gesprächen u. a. mit den Hauptgrundstückseigentümern bzw. mit den dort vorhandenen großen Gewerbebetrieben und auf deren absehbare betriebliche Entwicklungen abgestimmt.

Für das Gesamtgebiet wurde der Städtebauliche Rahmenplan im Technischen Ausschuss in seiner Sitzung vom 21.06.2017 beschlossen.

Erläuterungen zum Abgrenzungsbereich Sanierungsgebiet und Satzungsbeschluss

Die Grundstücksflächen und Standorte der bestehenden Gewerbebetriebe EBZ (Firma EBZ hatte alle Flächen des früheren Voith-Areals übernommen), die Teilflächen, die derzeit im Bestand gewerblich voll von der Firma Andritz Hydro GmbH genutzt werden sowie die Flächen von der Firma Schindele wurden nicht in die eigentliche Sanierungsgebietskulisse aufgenommen, da sich zum Zeitpunkt der Sanierungsgebietsausweisung auf diesen Flächen mittelfristig keine Änderungen abzeichneten.


In den Abgrenzungsbereich für das Sanierungsgebiet "An der Schussen" wurden stattdessen Bereiche des Sanierungsgebietes "Bahnstadt" aufgenommen, das gegenüber dem Land Baden-Württemberg im SE-Programm abgerechnet wurde, bei denen aber die Sanierungsziele noch nicht umgesetzt werden konnten.


Basis für den Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 10.12.2018 waren die Beschlüsse im Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.06.2017 für den Städtebaulichen Rahmenplan "An der Schussen" sowie der Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 04.05.2016 für die Städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Georgstraße/Metzgerstraße.


Die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "An der Schussen" wurde im Gemeinderat am 10.12.2018 beschlossen und ist mit Veröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung am 22.12.2018 in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde im Gemeinderat die Aufhebungssatzung für das Sanierungsgebiet "Bahnstadt" beschlossen.

Förderrahmenvolumen, Bewilligungszeitraum, Verfahrensart

Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land/Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Nach Aufnahme eines Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land und Sachstandsberichte übersandt werden.

Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei den Städtebauförderungsmaßnahmen geändert. Ab dem Jahr 2021 wird diese Sanierungsmaßnahme im Bund-/Länderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)" abgewickelt. Der Programmteil "Stadtumbau West" wurde auf Ende 2021 abgerechnet.

Bisher beantragter mittelfristiger Förderrahmen

10,0 Mio. €

Bisher bewilligter Förderrahmen:


a) im Programmteil "Stadtumbau West"

1,667 Mio. €

b) im Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (WEP)

4,666 Mio. €

bisher in beiden Programmen bewilligter Förderrahmen

nach Aufstockungsbescheid vom 14.06.2022

6,333 Mio. €

davon Landes-/Bundesmittel (60 %) bewilligt

3,800 Mio. €

Derzeit ist ein Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme bis zum 30.04.2025 festgelegt.


Für dieses Sanierungsgebiet wurde das "vereinfachte Verfahren" festgelegt. In diesem Sanierungsverfahren werden u. a. keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. Baugesetzbuch erhoben.

Sanierungsziele bei Programmaufnahme im Jahr 2016

  • Sicherung von Gewerbeflächen sowie Schaffung von weiteren gewerblichen Flächen durch Nachverdichtung untergenutzter Bereiche
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung im gewerblichen Sektor/Einsparung von Ressourcen
  • Verbesserung der Anbindung des Sanierungsgebietes "An der Schussen" an die Innenstadt sowie Verbesserung der Radwege/Fußgängerverbindungen innerhalb des Planungsgebietes sowie zu den angrenzenden Stadtquartieren
  • Sicherung und Neuschaffung von innenstadtnahen und gut erreichbaren Arbeitsplätzen
  • Aufwertung des Gebietes, u. a. durch die "Erlebbarmachung" der Schussen und deren Umfeld in Teilabschnitten und wo rechtlich machbar
  • Langfristige Entflechtung gewerblich und wohnungswirtschaftlich genutzter Flächen zur Stärkung des innerstädtischen Gewerbegebietes
  • Verbesserung der Vernetzung/Anbindung Sport- und Freizeitflächen sowie der Naherholungsbereiche mit der Innenstadt über das Sanierungsgebiet "An der Schussen"
  • Neuordnung Gewerbe-/Industrieflächen und Aufwertung von Standorten
  • Stellplatzherstellung für weitere Bauprojekte bzw. Schaffung von Ersatzstellplätzen für wegfallende ebenerdige Stellplätze in Parkierungsbauwerken

Ravensburger Klimakonsens

Weiterhin müssen alle zukünftigen Bauprojekte auf den im Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens hin auf die Auswirkungen für das Klima überprüft werden und mit entsprechenden Prioritäten versehen werden.

Herstellung "Schussenpark" im Bundesprogramm "Klimaanpassung und Mo-dernisierung in urbanen Räumen zur Förderung von Parks und Grünanlagen"

Die Stadt Ravensburg hat für Teilbereiche der Grundstücksflächen zwischen der Schussen und den Bahngleisen einen Förderantrag im Bundesprogramm "Klimaanpassung und Modernisierung in urbanen Räumen zur Förderung von Parks und Grünanlagen" gestellt.


In der Gemeinderatssitzung vom 27.09.2021 wurde der Weiterentwicklung des städtebaulich- freiräumliche Konzept zugestimmt und die Verwaltung beauftragt auf der Basis der vorliegenden Projektskizzen und Projektbeschreibung einen Zuschussantrag zu stellen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt einen Realisierungswettbewerb vorzubereiten und auszuloben. Ein Bewilligungsbescheid wurde am 01.02.2022 von der für dieses Programm zuständige Bundesbehörde übersandt. Es wurden 3,0 Mio. € an Bundesfinanzmittel bewilligt. 

Gebietsänderungen, Sanierungssatzung

Im Zusammenhang mit der Herstellung des "Schussenparkes" werden voraussichtlich im Jahr 2022 Teilbereiche aus dem förmlichen Sanierungsgebiet herausgenommen. Dafür wird das Sanierungsgebiet aber voraussichtlich an anderer Stelle erweitert. Die genauen Bereiche der Satzungsänderung und Gebietsänderungen müssen im Laufe des Jahres 2022 festgelegt werden und dann ein entsprechender Satzungsbeschluss getroffen werden.

Geplante Projekte 2022 ff.

  • Sanierung Kulturdenkmal WLZ-Gebäude, Escher-Wyss-Straße 2 mit geändertem Nutzungskonzept
  • Weiterentwicklung Planungskonzepte "Stadteingang am Bahnhof und erlebbarer Schussen" mit Realisierungswettbewerb "Schussenpark"
  • Grundstücksneuordnungen und Grunderwerbe Baublock 4 und 5 und Absicherung Planungskonzepte bzw. Fortschreibung städtebauliches Rahmenkonzept "Georgstraße/Metzgerstraße – Ausschreibung Wettbewerbsverfahren
  • Erwerb von weiteren Grundstückflächen für die Herstellung Rad- und Gehweg zwischen der Schwanenstraße und der Escher-Wyss-Straße, Planung und Umsetzung dieses Rad- und Gehweges.

Fertiggestellte Bauprojekte

  • Fertigstellung der Elektrifizierung der Südbahn Anfang Dezember 2021
  • Abschluss Grundstückstauschvertrag im Bereich Baublock 4 und 5
  • Fertigstellung Bau Hotel im Bereich früher Brühlstraße 7, heute Brühlstraße 16

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