Nachdem sich im Bereich des so genannten Voith-Areals an der Schussen Ende 2014 umfangreiche Änderungen durch die angekündigte Produktionsstandortaufgabe der Firma Voith Paper für die Jahre 2015 und 2016 angedeutet haben, wurden von der Stadt Ravensburg für die überwiegend gewerblich genutzten Flächen zwischen den Bahngleisen/Brühlstraße/Deisenfangbrücke und Meersburger Brücke (Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes ca. 26,94 Hektar) ein Antrag beim Verkehrsministerium für die Entwicklung einer städtebaulichen Rahmenplanung für diesen Gesamtbereich im Programm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" beantragt. Die Programmaufnahme erfolgte im Juni 2015.
Eines der Ziele der Entwicklung des städtebaulichen Rahmenplanes war und ist es, durch Neuordnungsmaßnahmen in Zukunft innerstädtische Gewerbeflächen für die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe bzw. hochwertige Dienstleistungsbetriebe zu gewinnen und im Gesamtgebiet anbieten zu können.
Im Oktober 2015 wurde für den Bereich, für den eine städtebaulichen Rahmenplanung aufgestellt werden sollte, ein gesonderter Förderantrag im Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West", das insbesondere bei Gewerbeflächenentwicklungen gilt, ein Aufnahmeantrag für das Programmjahr 2016 gestellt. Das Land hat diese Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2016 in das Stadterneuerungsprogramm "Stadtumbau West" aufgenommen.
Die ersten Grobentwürfe der städtebaulichen Rahmenplanung für das Gesamtgebiet wurden Ende 2016 bis Mitte 2017 in zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den Hauptgrundstückseigentümern bzw. mit den dort vorhandenen großen Gewerbebetrieben und auf deren absehbare betriebliche Entwicklungen abgestimmt.
Für das Gesamtgebiet wurde der städtebauliche Rahmenplan im Technischen Ausschuss in seiner Sitzung vom 21.6.2017 beschlossen.
Die Grundstücksflächen und Standorte der bestehenden Gewerbebetriebe EBZ (Firma EBZ hatte alle Flächen des früheren Voith-Areals übernommen), die Teilflächen, die derzeit im Bestand gewerblich voll von der Fa. Andritz Hydro GmbH genutzt werden sowie die Flächen von der Firma Schindele wurden nicht in die eigentliche Sanierungsgebietskulisse aufgenommen, da sich zum Zeitpunkt der Sanierungsgebietsausweisung auf diesen Flächen mittelfristig keine Änderungen abzeichneten.
In den Abgrenzungsbereich für das Sanierungsgebiet "An der Schussen" wurden auch Bereiche des Sanierungsgebietes "Bahnstadt" aufgenommen, das gegenüber dem Land Baden-Württemberg im SE-Programm abgerechnet wurde, bei denen aber die Sanierungsziele noch nicht umgesetzt werden konnten.
Basis für den Satzungsbeschluss im Gemeinderat am 10.12.2018 waren die Beschlüsse im Ausschuss für Umwelt und Technik am 21.6.2017 für den städtebaulichen Rahmenplan "An der Schussen" sowie der Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 4.5.2016 für die Städtebauliche Rahmenplanung für den Bereich Georgstraße/Metzgerstraße.
Die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet "An der Schussen" ist mit Satzungsveröffentlichung in der Schwäbischen Zeitung am 22.12.2018 in Kraft getreten.
Gleichzeitig wurde im Gemeinderat die Aufhebungssatzung das Sanierungsgebiet "Bahnstadt" aufgehoben.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 Prozent an Eigenmitteln einbringen, Land/Bund übernehmen 60 Prozent des bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes. Nach Aufnahme dieser Sanierungsmaßnahme müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt werden.
Bisher beantragter mittelfristiger Förderrahmen: 5 Mio. €
Bisher bewilligter Förderrahmen nach Bescheid vom 8.2.2016: 1,833 Mio. €
davon Landes-/Bundesmittel, 60 Prozent bewilligt: 1,1 Mio. €
Derzeit ist der Bewilligungszeitraum zur Abwicklung der Sanierungsmaßnahme bis zum 30.4.2025 festgelegt.
Für dieses Sanierungsgebiet wurde das vereinfachte Verfahren festgelegt. In diesem Sanierungsverfahren werden u. a. keine sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen nach § 154 ff. BauGB erhoben.