Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 ins Landesprogramm aufgenommen und Ende 2014 in das Bund-/Länderprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" (ASP) überführt. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat am 16.12.2013.
Das Sanierungsgebiet umfasst die gesamte Altstadt, ausgenommen der Bereiche der Burgstraße/Marktstraße/Eichelstraße, die im Jahr 2009 dem Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt" zugeordnet wurden. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2014 sind zusätzlich noch die Grundstücke Seestraße 1 – 13, Rudolfstraße 1, 3 und 5 sowie Teile der Rudolfstraße in die Sanierungsgebietserweiterung aufgenommen worden.
Im Juni 2018 wurden die Grundstücksbereiche der
"Bauhütte", Marienplatz 52 – 58 sowie Kirchstraße 27, die bisher im
Sanierungsgebiet "Nordstadt" lagen, in das Sanierungsgebiet "Altstadt
und Erweiterung" übernommen.
Im Jahr 2018 konnte erreicht werden, dass das Bauprojekt
"Bauhütte", Marienplatz 52 – 58 und Kirchstraße 27, zur Unterbringung
der Musikschule in das gesonderte Förderprogramm "Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier" aufgenommen wurde. Für diese Maßnahme gilt somit
ein gesonderter Förderrahmen und gesonderte Programmvorschriften (vgl.
gesonderte Erläuterungen Bauvorhaben Umbau "Bauhütte" – Marienplatz
52 - 58 und Kirchstraße 27).
Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei
den Städtebauförderungsmaßnahmen geändert. Das Programm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (ASP) musste im Jahr 2021 abgerechnet werden. Die Maßnahme
wurde nach Vorlage der Abrechnung mit Bescheid vom 22.06.2021 in das Landessanierungsprogramm
überführt. Ab dem Fortsetzungsantrag im Jahr 2022 wird ein neuer Förderrahmen
im Landessanierungsprogramm beantragt.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land-/Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Nach Aufnahme eines Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt und Sachstandsberichte übersandt werden.
Bisher bewilligtes und beantragtes Förderrahmenvolumen sowie Förderrahmenvolumen von abgerechneten Programmen: Landessanierungsprogramm 2013 -2014 – Abrechnung 2021 |
0,327 Mio. € |
Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) – Abrechnung 2021 |
8,284 Mio. € |
Zwischensumme bisher abgerechneter Förderrahmenbetrag |
8,611 Mio. € |
abgerufene Landes-/Bundesmittel 60 %: 5,167 Mio. € |
|
Landessanierungsprogramm |
|
ab dem Jahr 2021 - Antrag Jahre 2022 ff. |
3,888 Mio.€ |
davon bewilligt durch Überführungsbescheid vom 22.06.2021 und Aufstockungsbescheid vom 14.06.2022 |
3,055 Mio. € |
Aufstockungsantrag ab 2023 ff. gestellt |
0,833 Mio. € |
Es ist ein Bewilligungszeitraum bei dieser Sanierungsmaßnahme bis zum 30.04.2025 festgelegt.
Die Maßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt
(u.a. ohne Erhebung sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen; diese wurden in
den früheren in der Altstadt laufenden Sanierungsprogrammen erhoben).
Die Corona-Pandemie hat insbesondere Auswirkungen auf die Altstadt mit ihren Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten sowie Kultureinrichtungen. Diese Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschätzbar aufgrund der Dauer der Corona-Pandemie.
Die Sanierungsziele müssen auf die Entwicklungen angepasst und
es muss versucht werden, in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen zur
Aufwertung und Sicherung der Altstadt mit ihren Einzelhandelsstandorten
durchzuführen und neue Nutzungskonzepte zur Behebung der Leerstände von
Ladenflächen und zur Umnutzung von leerstehenden gewerblich genutzte Flächen
mit den betroffenen Eigentümern und Geschäftsinhabern zusammen mit der
Wirtschaftsförderung und den weiteren Entscheidungsträgern zu entwickeln und
umzusetzen.
Der Gemeinderat hat am 01.03.2021 einen 12-Punkteplan für
die lebendige Innenstadt beschlossen. Einzelne Bausteine sind umgesetzt worden,
weitere befinden sich in der Umsetzung.
Weiterhin müssen alle zukünftigen Bauprojekte auf den im
Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens hin auf die
Auswirkungen für das Klima überprüft werden und mit entsprechenden Prioritäten
versehen werden.
Umbau und Sanierung
Kulturdenkmal Historisches Rathaus, Marienplatz 26
Nachdem in den Jahren 2015 – 2017 die Baumaßnahmen zum Umbau
des Erdgeschosses und der Rathausarkade für das Bürgeramt, Standesamt und die
Büros für die Freiwilligenagentur durchgeführt worden sind (1. Bauabschnitt),
laufen derzeit die Baumaßnahmen für die vom Gemeinderat am 24.10.2018
beschlossenen weiteren Bauabschnitte beim Historischen Rathaus. Die Sanierung
des Historischen Rathauses hat sich zu einer umfangreichen Kernsanierung
entwickelt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.05.2021 für den
2. Bauabschnitt im Historischen Rathaus die Baukosten auf ca. 8,9 Mio. € erhöht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierungsmaßnahmen an diesem Kulturdenkmal
Ende 2022 weitgehend abgeschlossen werden können.
Für die Baumaßnahme im 2. BA wurde bisher ein Förderrahmen in Höhe von 1,0 Mio. € und Finanzhilfen von 0,6 Mio. € abgerufen. Weitere Fördermittel sind beantragt.
Private
Gebäudesanierungen
Es befinden sich derzeit einige Gebäudesanierungen in der
Umsetzung mit Schwerpunkt
Sicherung Wohnraum, Neuschaffung von Wohnraum durch
Umnutzung von leerstehenden bisher gewerblich genutzten Flächen sowie dem Ausbau
von Dachgeschossen, wo rechtlich umsetzbar. Aufgrund der Corona-Pandemie ist
davon auszugehen, dass weitere gewerbliche Flächen zu Wohnraum in den Folgejahren
umgenutzt werden. Es laufen hierzu zahlreiche Verhandlungen. In der Regel
werden Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit Auflagen nach Erteilung
einer Baugenehmigung abgeschlossen. Der Abschluss eines Sanierungsvertrages vor
Baubeginn ist eine Grundvoraussetzung, dass Baukosten vom Bauherrn erhöht nach
§ 7 h Einkommensteuergesetz abgeschrieben werden können.
Sofern Projekte in der Sanierung mit Zuschüssen gefördert
werden, liegen die Förderschwerpunkte bei der Sanierung von Kulturdenkmalen,
stadtbildprägenden Gebäuden und Projekten zur Verbesserung der
Wohnraumversorgung sowie zur Umnutzung leerstehender bisher gewerblich
genutzten Flächen in den Obergeschossen der Bestandsgebäude.
Noch vorgesehene Straßenumgestaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit anstehenden Tiefbaumaßnahmen (Sanierung Ver- und Entsorgungsleitungen)
Es müssen insbesondere in der Unterstadt Abwasserkanäle in
den nächsten Jahren saniert werden sowie Versorgungsleitungen. Hinzu kommt,
dass das Fernwärmenetz ausgebaut werden soll. Folgende Maßnahmen sind bisher im
mittelfristigen Finanzplan aufgenommen:
Für diese drei Bauprojekte bzw. die dortigen Bauabschnitte
wurde ein anteiliger Förderrahmen in Höhe von 5 Mio. € bei Landes- und
Bundeszuschüssen in Höhe von 3,0 Mio. € bis Ende 2017 in der Sanierungsmaßnahme
abgerufen. Für den 2. Bauabschnitt Sanierung Historisches Rathaus wurde bisher
ein Förderrahmen in Höhe von 1 Mio. € bei Zuschüssen in Höhe von 0,6 Mio. €
abgerufen.
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