Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 ins Landesprogramm aufgenommen und Ende 2014 in das Bund-/Länderprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" (ASP) überführt. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat am 16.12.2013.
Das Sanierungsgebiet umfasst die gesamte Altstadt, ausgenommen der Bereiche der Burgstraße/Marktstraße/Eichelstraße, die im Jahr 2009 dem Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt" zugeordnet wurden. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2014 sind zusätzlich noch die Grundstücke Seestraße 1 – 13, Rudolfstraße 1, 3 und 5 sowie Teile der Rudolfstraße in die Sanierungsgebietserweiterung aufgenommen worden.
Im Juni 2018 wurden die Grundstücksbereiche der
"Bauhütte", Marienplatz 52 – 58 sowie Kirchstraße 27, die bisher im
Sanierungsgebiet "Nordstadt" lagen, in das Sanierungsgebiet "Altstadt
und Erweiterung" übernommen.
Im Jahr 2018 konnte erreicht werden, dass das Bauprojekt
"Bauhütte" zur Unterbringung
der Musikschule in das gesonderte Förderprogramm "Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier" aufgenommen wurde. Für diese Maßnahme gilt somit
ein gesonderter Förderrahmen und gesonderte Programmvorschriften (vgl.
gesonderte Erläuterungen Bauvorhaben Umbau "Bauhütte" – Marienplatz
52 - 58 und Kirchstraße 27).
Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei
den Städtebauförderungsmaßnahmen geändert. Das Programm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (ASP) musste im Jahr 2021 abgerechnet werden. Die Maßnahme
wurde nach Vorlage der Abrechnung mit Bescheid vom 22.06.2021 in das Landessanierungsprogramm
überführt.
Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land-/Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.
Nach Aufnahme eines Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt und Sachstandsberichte übersandt werden.
Bisher bewilligtes und beantragtes Förderrahmenvolumen sowie Förderrahmenvolumen von abgerechneten Programmen: Landessanierungsprogramm 2013 -2014 – Abrechnung 2021 |
0,327 Mio. € |
Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) – Abrechnung 2021 |
8,284 Mio. € |
Zwischensumme bisher abgerechneter Förderrahmenbetrag |
8,611 Mio. € |
abgerufene Landes-/Bundesmittel 60 %: 5,167 Mio. € |
|
Landessanierungsprogramm |
|
beantragtes Förderrahmenvolumen |
4,388 Mio.€ |
davon bewilligter Förderrahmen davon Landesmittel (60 % ): 2,633 Mio. € |
4,388 Mio. € |
Es wurde ein Bewilligungszeitraum bei dieser Sanierungsmaßnahme mit Bescheid vom 29.04.2024 bis zum 30.04.2027 festgelegt.
Die Maßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt
(u.a. ohne Erhebung sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen; diese wurden in
den früheren in der Altstadt laufenden Sanierungsprogrammen erhoben).
Die Corona- Pandemie hatte insbesondere Auswirkungen auf die Altstadt mit ihren Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten sowie Kultureinrichtungen. Eine der Folgen sind
leerstehende Ladengeschäfte, deren Wiederbelegung sich
als sehr schwierig gestaltet. Der Krieg in der Ukraine und dessen Folgen, u.a.
die Erhöhung der Baukosten und der Energiekosten, haben sich negativ auf die
Bemühungen zum Umbau und zur Wiederbelegung von leerstehenden Flächen
ausgewirkt.
Die Sanierungsziele müssen auf die Entwicklungen angepasst und
es muss versucht werden, in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen zur
Aufwertung und Sicherung der Altstadt mit ihren Einzelhandelsstandorten
durchzuführen. Es müssen neue Nutzungskonzepte zur Behebung der Leerstände von
Ladenflächen und zur Umnutzung von leerstehenden gewerblich genutzte Flächen
mit den betroffenen Eigentümern und Geschäftsinhabern zusammen mit der
Wirtschaftsförderung und den weiteren Entscheidungsträgern entwickelt und
umgesetzt werden.
Der Gemeinderat hat am 01.03.2021 einen 12-Punkteplan für
die lebendige Innenstadt beschlossen. Einzelne Bausteine sind umgesetzt worden,
weitere befinden sich in der Umsetzung.
Weiterhin müssen alle zukünftigen Bauprojekte in Bezug auf den im
Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens und die
Auswirkungen für das Klima überprüft und mit entsprechenden Prioritäten
versehen werden.
Straßen- und Platzumgestaltungsmaßnahmen, Aufwertung öffentliche Grünbereiche
Umgestaltung
Holzmarkt (Platzbereich vor der „Bauhütte")
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.10.2023 nach Vorberatung im Technischen Ausschuss vom 11.10.2023 beschlossen, den „Holzmarkt" in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2024/2025 umzugestalten. Davor müssen die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen teilweise saniert und verlegt werden und neue Leitungen für ein geplantes Wasserfontainenfeld und für einen Trinkwasserbrunnen eingebaut werden. Weiterhin muss die Bauhütte an das Nahwärmnetz angeschlossen werden. Die Technischen Werke Mittleres Schussental stellen eine, in diesem Altstadtbereich dringend benötigte unterirdische Trafostation mit Zugang vom Untergeschoss der Bauhütte her. Alle Eingriffe im Bodenbereich sind aus denkmalschutzrechtlichen Gründen bodenarchäologisch zu begleiten.
Die Baumaßnahmen werden vom Umweltamt der Stadt Ravensburg betreut.
Umgestaltung Charlottenstraße zwischen Marienplatz und Mauerstraße
Nach der Sanierung des Abwasserkanals sowie der Sanierung
der Versorgungsleitungen und der Verlegung der Nahwärmeleitungen wird die
Oberfläche der Charlottenstraße im Bereich zwischen der Unteren Breiten Straße
und dem Marienplatz neu gestaltet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom
23.10.2023 nach Vorberatung im Technischen Ausschuss am 11.10.2023 den
entsprechenden Sachbeschluss getroffen. Die Umsetzung der Straßenumgestaltungsmaßnahmen
wird in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen. Die
Baummaßnahmen werden vom Tiefbauamt der Stadt Ravensburg betreut.
Weitere vorgesehene Investitionen zur Umgestaltung von öffentlichen Flächen
Es müssen insbesondere in der Unterstadt weitere
Abwasserkanäle in den nächsten Jahren saniert werden sowie Versorgungsleitungen
und das Nahwärmenetz ausgebaut werden. Auch aufgrund der Änderung von
Mobilitätskonzepten sowie der Anpassung öffentlicher Straßenbereiche an
zukünftige Nutzungserfordernisse der Verkehrsteilnehmer sind weitere Umgestaltungen
zur Aufwertung von öffentlichen Straßenflächenbereichen sowie zur Verbesserung
des Stadtklimas notwendig.
U.a. sind folgende Maßnahmen zur Neugestaltung von Straßenoberflächen ab dem Jahr 2025ff. vorgesehen:
Ob diese Maßnahmen noch im Landessanierungsprogramm „Altstadt und Erweiterung" mitgefördert und umgesetzt werden können oder andere Straßenbereiche vorgezogen werden müssen, steht noch nicht fest und hängt unter anderem von der Aufstockung der Fördermittel, dem Umsetzungszeitpunkt, der Priorisierung und der Verlängerung des Förderrahmenzeitraumes ab.
Von der Abteilung Stadtsanierung des Stadtplanungsamtes der Stadt Ravensburg wird jeweils die grundsätzliche Fördermöglichkeit der verschiedenen Baumaßnahmen nach den jeweils geltenden Städtebauförderungsrichtlinien abgeklärt und die Mitfinanzierbarkeit nach dem jeweils bewilligten Finanzrahmen in der Städtebauförderungsmaßnahme geprüft.
Bisher im Sanierungsgebiet durchgeführte Straßen- und Platzumgestaltungsmaßnahmen, Aufwertung öffentliche Grünbereiche
Private
Gebäudesanierungen
Es befinden sich derzeit einige Gebäudesanierungen in der
Umsetzung mit Schwerpunkt
Sicherung Wohnraum, Neuschaffung von Wohnraum durch
Umnutzung von leerstehenden bisher gewerblich genutzten Flächen sowie dem Ausbau
von Dachgeschossen, wo rechtlich umsetzbar. Aufgrund der Corona-Pandemie ist
davon auszugehen, dass weitere gewerbliche Flächen zu Wohnraum umgenutzt werden. Es laufen hierzu zahlreiche Verhandlungen. In der Regel
werden Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit Auflagen nach Erteilung
einer Baugenehmigung abgeschlossen. Der Abschluss eines Sanierungsvertrages vor
Baubeginn ist eine Grundvoraussetzung, dass Baukosten vom Bauherrn erhöht nach
§ 7 h Einkommensteuergesetz abgeschrieben werden können.
Aufgrund der hohen Baukostensteigerungen, der Erhöhung der Bauzinsen und der Energiekosten sowie der allgemein herrschenden Verunsicherung haben leider auch einige Bauherren ihre bisher für die Jahre 2023-2025 geplanten Investitionen zur Sanierung von Bestandsgebäuden zurückgestellt.
Sofern Projekte in der Sanierung mit Zuschüssen gefördert werden, liegen die Förderschwerpunkte bei der Sanierung von Kulturdenkmalen, stadtbildprägenden Gebäuden und Projekten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung sowie zur Umnutzung leerstehender bisher gewerblich genutzten Flächen in den Obergeschossen der Bestandsgebäude.
Bisher im Sanierungsgebiet durchgeführte größere private Baumaßnahmen
Neuordnung Verwaltungsstandorte
Für diese drei Bauprojekte bzw. die dortigen Bauabschnitte
wurde ein anteiliger Förderrahmen in Höhe von 5,0 Mio. € bei Landes- und
Bundeszuschüssen in Höhe von 3,0 Mio. € bis Ende 2017 in der Sanierungsmaßnahme
abgerufen.
Die Sanierungsmaßnahmen an diesem Kulturdenkmal konnten
im April 2023 weitgehend abgeschlossen werden.
Für die Baumaßnahmen im 2. Bauabschnitt wurde ein Förderrahmen in Höhe von 1,5 Mio. € (ASP - 1,0 Mio. € und LSP - 0,5 Mio. €) abgerufen. Die Finanzhilfen beliefen sich hier auf 0,9 Mio. € (ASP-Programm: 0,6 Mio. € und LS P - 0,3 Mio. €).
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |