Sanierungsgebiet Altstadt und Erweiterung

Altstadt-Erweitrung-Luftbild

Sanierungsprogramme – "Landessanierungsprogramm (LSP)" und Bund-/Länderprogramm "Aktive Stadt - und Ortsteilzentren (ASP)"

Die Maßnahme wurde im Jahr 2013 ins Landesprogramm aufgenommen und Ende 2014 in das Bund-/Länderprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren" (ASP) überführt. Der Satzungsbeschluss erfolgte im Gemeinderat am 16.12.2013.


Das Sanierungsgebiet umfasst die gesamte Altstadt, ausgenommen der Bereiche der Burgstraße/Marktstraße/Eichelstraße, die im Jahr 2009 dem Sanierungsgebiet "Östliche Vorstadt" zugeordnet wurden. Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2014 sind zusätzlich noch die Grundstücke Seestraße 1 – 13, Rudolfstraße 1, 3 und 5 sowie Teile der Rudolfstraße in die Sanierungsgebietserweiterung aufgenommen worden.


Im Juni 2018 wurden die Grundstücksbereiche der "Bauhütte", Marienplatz 52 – 58 sowie Kirchstraße 27, die bisher im Sanierungsgebiet "Nordstadt" lagen, in das Sanierungsgebiet "Altstadt und Erweiterung" übernommen.
Im Jahr 2018 konnte erreicht werden, dass das Bauprojekt "Bauhütte", Marienplatz 52 – 58 und Kirchstraße 27, zur Unterbringung der Musikschule in das gesonderte Förderprogramm "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" aufgenommen wurde. Für diese Maßnahme gilt somit ein gesonderter Förderrahmen und gesonderte Programmvorschriften (vgl. gesonderte Erläuterungen Bauvorhaben Umbau "Bauhütte" – Marienplatz 52 - 58 und Kirchstraße 27).


Im Jahr 2020 hat der Bund erneut die Programmstruktur bei den Städtebauförderungsmaßnahmen geändert. Das Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP) musste im Jahr 2021 abgerechnet werden. Die Maßnahme wurde nach Vorlage der Abrechnung mit Bescheid vom 22.06.2021 in das Landessanierungsprogramm überführt. Ab dem Fortsetzungsantrag im Jahr 2022 wird ein neuer Förderrahmen im Landessanierungsprogramm beantragt.

Förderrahmenvolumen, Bewilligungszeitraum, Verfahrensart

Bei dem jeweils beantragten und bewilligten Finanzvolumen muss die Stadt 40 % an Eigenmitteln einbringen, Land-/Bund übernehmen 60 % des bewilligten Finanzvolumens. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen gelten die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes, zuletzt geändert im Februar 2019.


Nach Aufnahme eines Sanierungsgebietes in ein Förderprogramm müssen jährliche Fortsetzungsanträge beim Land gestellt und Sachstandsberichte übersandt werden.

Bisher bewilligtes und beantragtes Förderrahmenvolumen

sowie Förderrahmenvolumen von abgerechneten Programmen:

Landessanierungsprogramm 2013 -2014 – Abrechnung 2021



0,327 Mio. €

Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) – Abrechnung 2021

8,284 Mio. €

Zwischensumme bisher abgerechneter Förderrahmenbetrag

8,611 Mio. €

abgerufene Landes-/Bundesmittel 60 %: 5,167 Mio. €


Landessanierungsprogramm 


ab dem Jahr 2021 - Antrag Jahre 2022 ff.

3,888 Mio.€

davon bewilligt durch Überführungsbescheid vom 22.06.2021

und Aufstockungsbescheid vom 14.06.2022

3,055 Mio. €

Aufstockungsantrag ab 2023 ff. gestellt

0,833 Mio. €

Es ist ein Bewilligungszeitraum bei dieser Sanierungsmaßnahme bis zum 30.04.2025 festgelegt. 


Die Maßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt (u.a. ohne Erhebung sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen; diese wurden in den früheren in der Altstadt laufenden Sanierungsprogrammen erhoben).

Sanierungsziele bei Programmaufnahme

  • Stärkung der Altstadt als Ort des Handels, der Dienstleistung, der Bildung, der Kultur, des Wohnens und der Arbeit.
  • Bewahrung der historischen und stadtbildprägenden Bausubstanz sowohl bei stadteigenen Gebäuden wie auch bei privaten Gebäuden und Unterstützung von privaten Eigentümern bei Gebäudesanierungen, u. a. durch den Abschluss von Modernisierungs- und Instandsetzungsverträgen als Voraussetzung zur Geltendmachung von erhöhten Abschreibungen von Baukosten nach § 7 h Einkommensteuergesetz.
  • Sicherung und Ausbau der Altstadt als Wohnstandort, wo es möglich und sinnvoll ist.
  • Umgestaltung von weiteren Straßenbereichen und Plätzen in der Altstadt zur Aufwertung des öffentlichen Raumes.
  • Schaffung von weiteren Übernachtungsmöglichkeiten

Auswirkungen Corona-Pandemie – Anpassung der Sanierungsziele

Die Corona-Pandemie hat insbesondere Auswirkungen auf die Altstadt mit ihren Einzelhandelsgeschäften und Gaststätten sowie Kultureinrichtungen. Diese Auswirkungen sind derzeit noch nicht abschätzbar aufgrund der Dauer der Corona-Pandemie.


Die Sanierungsziele müssen auf die Entwicklungen angepasst und es muss versucht werden, in den nächsten Jahren weitere Maßnahmen zur Aufwertung und Sicherung der Altstadt mit ihren Einzelhandelsstandorten durchzuführen und neue Nutzungskonzepte zur Behebung der Leerstände von Ladenflächen und zur Umnutzung von leerstehenden gewerblich genutzte Flächen mit den betroffenen Eigentümern und Geschäftsinhabern zusammen mit der Wirtschaftsförderung und den weiteren Entscheidungsträgern zu entwickeln und umzusetzen.


Der Gemeinderat hat am 01.03.2021 einen 12-Punkteplan für die lebendige Innenstadt beschlossen. Einzelne Bausteine sind umgesetzt worden, weitere befinden sich in der Umsetzung.

Ravensburger Klimakonsens

Weiterhin müssen alle zukünftigen Bauprojekte auf den im Gemeinderat am 26.07.2020 beschlossenen Ravensburger Klimakonsens hin auf die Auswirkungen für das Klima überprüft werden und mit entsprechenden Prioritäten versehen werden.

Laufende Projekte und geplante Projekte 2022/2023 – Schwerpunkte

Umbau und Sanierung Kulturdenkmal Historisches Rathaus, Marienplatz 26
Nachdem in den Jahren 2015 – 2017 die Baumaßnahmen zum Umbau des Erdgeschosses und der Rathausarkade für das Bürgeramt, Standesamt und die Büros für die Freiwilligenagentur durchgeführt worden sind (1. Bauabschnitt), laufen derzeit die Baumaßnahmen für die vom Gemeinderat am 24.10.2018 beschlossenen weiteren Bauabschnitte beim Historischen Rathaus. Die Sanierung des Historischen Rathauses hat sich zu einer umfangreichen Kernsanierung entwickelt.

 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.05.2021 für den 2. Bauabschnitt im Historischen Rathaus die Baukosten auf ca. 8,9 Mio. € erhöht. Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierungsmaßnahmen an diesem Kulturdenkmal Ende 2022 weitgehend abgeschlossen werden können.

Für die Baumaßnahme im 2. BA wurde bisher ein Förderrahmen in Höhe von 1,0 Mio. € und Finanzhilfen von 0,6 Mio. € abgerufen. Weitere Fördermittel sind beantragt.


Private Gebäudesanierungen
Es befinden sich derzeit einige Gebäudesanierungen in der Umsetzung mit Schwerpunkt
Sicherung Wohnraum, Neuschaffung von Wohnraum durch Umnutzung von leerstehenden bisher gewerblich genutzten Flächen sowie dem Ausbau von Dachgeschossen, wo rechtlich umsetzbar. Aufgrund der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass weitere gewerbliche Flächen zu Wohnraum in den Folgejahren umgenutzt werden. Es laufen hierzu zahlreiche Verhandlungen. In der Regel werden Modernisierungs- und Instandsetzungsverträge mit Auflagen nach Erteilung einer Baugenehmigung abgeschlossen. Der Abschluss eines Sanierungsvertrages vor Baubeginn ist eine Grundvoraussetzung, dass Baukosten vom Bauherrn erhöht nach § 7 h Einkommensteuergesetz abgeschrieben werden können.


Sofern Projekte in der Sanierung mit Zuschüssen gefördert werden, liegen die Förderschwerpunkte bei der Sanierung von Kulturdenkmalen, stadtbildprägenden Gebäuden und Projekten zur Verbesserung der Wohnraumversorgung sowie zur Umnutzung leerstehender bisher gewerblich genutzten Flächen in den Obergeschossen der Bestandsgebäude.


Noch vorgesehene Straßenumgestaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit anstehenden Tiefbaumaßnahmen (Sanierung Ver- und Entsorgungsleitungen)

Es müssen insbesondere in der Unterstadt Abwasserkanäle in den nächsten Jahren saniert werden sowie Versorgungsleitungen. Hinzu kommt, dass das Fernwärmenetz ausgebaut werden soll. Folgende Maßnahmen sind bisher im mittelfristigen Finanzplan aufgenommen:

  • Grüner-Turm-Straße zwischen Obere Breite Straße und Marienplatz
  • Charlottenstraße zwischen Untere Breite Straße und Marienplatz
  • Obere Adlerstraße
  • Umgestaltung Vorplatz "Bauhütte" – Holzmarkt nach Umbau "Bauhütte"
  • Umgestaltung Roßstraße zwischen Grüner-Turm-Straße und Eisenbahnstraße
  • Umgestaltungsmaßnahmen in Teilbereichen der Wallanlagen/Stadtgrabenbereiche
Ob auch alle Maßnahmen noch in der Sanierungsmaßnahme "Altstadt und Erweiterung" mitgefördert und umgesetzt werden können, steht noch nicht fest und hängt unter anderem von der Aufstockung der Fördermittel und der Verlängerung des Förderrahmenzeitraumes ab.

Schwerpunkte der realisierten Projekte seit Aufnahme im Jahr 2013 Förderung Straßenumgestaltungsmaßnahmen

  • Umgestaltung Gespinstmarkt: Die Umgestaltung des Gespinstmarktes wurde im Jahr 2021 weitgehend abgeschlossen, die Baukostenabrechnung erfolgt im Jahr 2022.
    Im Jahr 2016 wurde ein Planungsdialog und eine Planungswerkstatt durchgeführt, bei der zwei Vorentwürfe erarbeitet wurde. Der Gemeinderat hat sich am 18.07.2016 für den Vorentwurf vom Büro Lohrer/Hochrein entschieden und mit der Entwurfsplanung beauftragt. Die Baumaßnahmen mussten u. a. aufgrund der parallel laufenden Sanierungsmaßnahmen in der Tiefgargage Marienplatz zeitlich geschoben werden.

    Der Sachbeschluss zur Umgestaltung und den Entwurfsplänen erfolgte nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik im Gemeinderat am 11.11.2019. Für die Bauausführung wurde die Einrichtung einer reinen Fußgängerzone beschlossen.
    Die Neuverlegung einer Fernwärmeleitung sowie die Sanierung aller Versorgungs- und Entsorgungsleitungen erfolgte im Jahr 2020, die Baumaßnahmen zur Oberflächengestaltung wurden im Jahr 2021 durchgeführt.
  • Umgestaltung Untere Breite Straße in drei Bauabschnitten in den Jahren 2013 – 2015
  • Umgestaltung Kohlstraße im Jahr 2016
  • Umgestaltung Teilbereiche Gehweg Wilhelmstraße mit Bushaltestelle entlang des Kath. Gemeindezentrums in den Jahren 2017 – 2018

Förderung städtische Hochbaumaßnahmen – Neuordnung Verwaltungsstandorte

  • Förderung der Umbaumaßnahmen im Kulturdenkmal "Historisches Rathaus" – Marienplatz 26 - im Erdgeschoss und in den Rathausarkaden zur Einrichtung Bürgeramt, Standesamt und Büros für Freiwilligenagentur
  • Umbaumaßnahmen im Kulturdenkmal "Lederhaus" – Marienplatz 35 – mit Förderung der statischen Sicherungsmaßnahmen und der anteiligen Kosten für die Einrichtung der Tourist Information im Erdgeschoss
  • Förderung Umbau stadtbildprägendes Gebäude Seestraße 7 und Neubau Seestraße 9 – "Neues Rathaus"

Für diese drei Bauprojekte bzw. die dortigen Bauabschnitte wurde ein anteiliger Förderrahmen in Höhe von 5 Mio. € bei Landes- und Bundeszuschüssen in Höhe von 3,0 Mio. € bis Ende 2017 in der Sanierungsmaßnahme abgerufen. Für den 2. Bauabschnitt Sanierung Historisches Rathaus wurde bisher ein Förderrahmen in Höhe von 1 Mio. € bei Zuschüssen in Höhe von 0,6 Mio. € abgerufen.

Bisher im Sanierungsgebiet durchgeführte größere private Baumaßnahmen

  • Sanierung und Revitalisierung Kaufhaus "Gänsbühl" in der Oberstadt inklusive Sanierung der Tiefgarage "Gänsbühl".
  • Neubau Katholisches Gemeindezentrum durch die Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen im Bereich Wilhelmstraße – Herrenstraße – Vehrengasse
  • Umbau und Umnutzung früheres Gemeindehaus Untere Breite Straße 51 durch die Stiftung Bruderhaus
  • Umbau und Umnutzung früheres Gemeindehaus katholische Kirchengemeinde Liebfrauen Herrenstraße 12 durch Privatinvestor
  • Umsetzung von zahlreichen privaten Modernisierungsmaßnahmen, u. a. Sanierung verschiedener Kulturdenkmale und stadtbildprägende Gebäude mit Schwerpunkt Förderung Wohnungsmodernisierung, Wohnungsneuschaffung, u. a. durch Umnutzung von bisher nicht wohnungswirtschaftlich genutzten Flächen.

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Kontakt

Stadtplanungsamt
Abteilung: Stadtsanierung
Telefon: 0751 82-248

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Mo, Di, Do, Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

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Architektin Luisa Forcini
Sanierungsbeauftragte der Stadt Ravensburg
Telefon: 0751 28503130

Charlottenstraße 36
88212 Ravensburg
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