Sondernutzungen

Sondernutzungen

Onlineanträge

Folgende Anträge können Sie einfach von unterwegs oder zu Hause aus online vornehmen:

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Ausfüllen einiger Anträge den neuen Personalausweis und die AusweisApp benötigen.

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Ein Dienst über das

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Öffentliche Verkehrsflächen sind für die Allgemeinheit bestimmt. Möchten Sie bestimmte Flächen für Ihren alleinigen Gebrauch vorübergehend benutzen, dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.


Beispiele für Sondernutzungen:

  • Straßencafé
  • Straßenmusik
  • Informationsstände
  • Warenständer
  • Informationsschilder (Kundenstopper)
  • Baustellen
  • Aufstellen eines Containers
  • Für Ihren Umzug reservierte Flächen
  • Baugerüste, Maschinen und Geräte, Kran


Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung und werden in der Regel nach Fläche und Dauer berechnet.


Broschüre
Broschüre Sondernutzung Gastronomie Ravensburg

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Nach festgelegtem Zonenplan gelten folgende Gebührensätze bei der Bewirtung im Freien auf öffentlicher Verkehrsfläche:


Im Sommer (März – Oktober)
1a-Lage (Beste Lage – Marienplatz) – 40 € je m² Sondernutzungsfläche
1b-Lage (Innenstadt Zentrale Lage) – 35 € je m² Sondernutzungsfläche
1c-Lage (Innenstadt Randlage) – 32 € je m² Sondernutzungsfläche

Im Winter (November – Februar)
1a-Lage (Beste Lage – Marienplatz) – 10 € je m² Sondernutzungsfläche
1b-Lage (Innenstadt Zentrale Lage) – 9 € je m² Sondernutzungsfläche
1c-Lage (Innenstadt Randlage) – 8 € je m² Sondernutzungsfläche

Zonenplan Außenbestuhlung 


Broschüre

Broschüre Sondernutzung öffentliche Flächen in Ravensburg  - Einzelhandel und weitere Nutzungen

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Anträge
Anträge auf Sondernutzung haben wir für Sie zum Download hinterlegt. Sie können uns Ihren Antrag auch per E-Mail zusenden.


Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (Warenständer, Werbeaufsteller, Warenausleger): jährliche unbefristete Nutzung
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Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Außenbestuhlung vor Gaststätten
- Antrag auf Betriebszeitverlängerung für die Bewirtung im Freien

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Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes.

Informationen

zur Sondernutzung

Das Aufstellen von Gegenständen auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt nach § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung eine Sondernutzung dar und ist genehmigungspflichtig.

Folgende Gegenstände auf öffentlicher Verkehrsfläche zählen somit beispielsweise
als Sondernutzung:

  • Warenständer und Auslagen vor Geschäften
  • Aufstellen von Schirmen vor Geschäften und Gaststätten (Farbgebung und Genehmigungsfähigkeit sind im Vorfeld mit dem Rechts- und Ordnungsamt abzustimmen)
  • Dreieckwerbeständer vor Geschäften
  • Aufstellen von Pflanzkübeln zur Dekoration
  • Weihnachtsdekorationen (Weihnachtsbäume, etc.)
  • Stehtische vor Imbissen
  • Bestuhlungen und Sonnenschirme vor Gaststätten (Farbgebung und Genehmigungsfähigkeit sind im Vorfeld mit dem Ordnungsamt abzustimmen)
  • Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Informationsstände
  • Verteilen von Flyer
  • Werbe-/Promotionaktionen vor Geschäften
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Sondernutzungserlaubnisse dürfen aus Rechtsgründen nur auf Antrag erteilt werden.


Ohne Antrag auf Sondernutzungserlaubnis auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellte Gegenstände stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und können mit Bußgeld geahndet werden.


Wenn Sie öffentliche Verkehrsfläche für Sondernutzungen in Anspruch nehmen wollen, senden Sie uns bitte ein Antragsformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift zurück.

zur Plakatierung im öffentlichen Raum

Bitte beachten Sie bei der Plakatierung:

  • keine Plakatierung an Bäumen, Verkehrszeichen, Ampeln, Verkehrseinrichtungen wie beispielsweise Absperrschranken und Bushaltestellen.
  • keine Plakatierung, durch die eine Sichtbehinderung für den Verkehr entsteht.
  • keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen.
  • keine Mehrfachplakatierung am selben Standort.
  • keine Plakatierungen auf den Mittelstreifen von Hauptverkehrsstraßen.
  • keine Plakatierung im Kreuzungsbereich.
  • dass der Genehmigungsaufkleber nur Gültigkeit hat, wenn er direkt auf dem Plakat angebracht wird. Ein Anbringen des Genehmigungsaufklebers auf der Befestigungstafel neben dem Plakat ist unzulässig

zum Genehmigungsverfahren zur Aufstellung von Werbefahnen

In der Vergangenheit hat die Werbung mittels Aufstellung von Werbefahnen, sogenannte "Beach Flags" sehr überhand genommen. Immer mehr Gewerbetreibende wollen dieses Werbemittel als dauerhafte Werbung im öffentlichen Straßenraum nutzen.
 
Das Aufstellen von "Beach Flags" auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt nach § 16 Straßengesetz von Baden-Württemberg i. V. m. der städtischen Sondernutzungssatzung und dem dazugehörigen Sondernutzungskonzept eine Sondernutzung dar und ist antrags- und erlaubnispflichtig.
 
"Beach Flags" sind nach städtischem Sondernutzungskonzept in ihrer Art und Größe wie Fahnen zu bewerten und können nur zu besonderen und einzelnen Anlässen/Events, welche über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, als gewerbliches Werbemittel im öffentlichen Straßenraum zugelassen werden; nicht aber zu einer dauerhaften Werbung. Daher besteht nur im Einzelfall die Möglichkeit eine zeitlich befristete Sondernutzungserlaubnis (max. bis zu einer Woche) unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit zu erhalten.

Beach Flags

zur Straßenmusik

Für Straßenmusik gelten in Ravensburg "Spielregeln". Straßenmusik kann für eine Stadt einerseits eine Bereicherung sein und das Stadtklima positiv beeinflussen andererseits wird sie auch belästigend empfunden. Deshalb wurden Spielregeln erstellt.


Spielregeln Straßenmusik in Ravensburg (PDF)

Kontakt

Telefon: 0751 82-2113

E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

 

Seestraße 32

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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Parken in Ravensburg

 

 

 

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