Online-Beantragung über service bw: Dazu laden Sie bitte den Scan des unterschriebenen Antrags sowie den Scan des Personalausweises/Reisepasses hoch:
Link zum Onlineantrag einfache Melderegisterauskunft
Link zum Onlineantrag erweiterte Melderegisterauskunft
Link zum Onlineantrag Melderegistergruppenauskunft
Link zum Onlineantrag Melderegistergruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen
Fragen zur Anwendung? Nachfolgende Anleitung zur Onlineantragstellung unterstützt Sie.
Hier geht es zur Anleitung.
Bei weiteren Fragen hilft das Bürgeramt unter der Telefonnummer 0751 82-251 gerne weiter.
Auf schriftliche oder persönliche
Anfrage erhalten Sie Auskunft über
Namen und Anschrift einer Person, die in Ravensburg wohnt.
Hinweis:
Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über
Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen
erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer
Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall,
ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der
gesuchten Person überwiegt.
Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal in Baden-Württemberg erhalten.
Hinweis:
Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels
genutzt werden; es sei denn, die betroffene Person hat hierfür
ausdrücklich eingewilligt.
Gebühren
Für diese einfache Auskunft werden 12 € Verwaltungsgebühr berechnet, wenn die
Auskunft aus unserem aktuellen Melderegister erfolgt. Handelt es sich um eine
Archivauskunft (Fälle vor dem Jahr 1985) oder eine erweiterte Auskunft kostet diese 20 €.
Über weitere Daten (z. B. Geburtsdatum / -ort, frühere Anschriften und Namen)
bekommen Sie nur Auskunft (erweiterte Auskunft), wenn die Daten nicht beim
Betroffenen erhoben werden können und Sie ein berechtigtes oder rechtliches
Interesse nachweisen können. Die Auskunftsgebühr beträgt 17 €.
Datenspeicherung
Welche Daten über Sie im Ravensburger Melderegister gespeichert sind, können
Sie kostenlos erfahren.
Widerspruchsrecht
Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für
Auskunftsanfragen von politischen Parteien und Wählergruppen, von der Wehrverwaltung, von
Adressbuchverlagen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu
lassen (die so genannte Übermittlungssperre). Wenn Sie Ihr Widerspruchsrecht
wahrnehmen, werden Ihre Daten nicht weitergegeben.
Auskunftssperre
Sofern Sie uns nachweisen können, dass bei Weitergabe Ihrer Daten eine Gefahr
für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger
Belange für Sie entstehen kann, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunftssperre
für Ihre im Melderegister der Stadt Ravensburg gespeicherten Daten zu
beantragen. Eine solche Auskunftssperre beschränkt sich allerdings auf die
Datenweitergabe an Privatpersonen und private Stellen. Auf Datenübermittlungen
innerhalb des öffentlichen Bereiches ist die Auskunftssperre nicht anwendbar.
Meldebescheinigung
Wenn Sie eine Meldebescheinigung (z. B. zur Vorlage beim Arbeitsamt) benötigen, finden Sie hier weitere Informationen.
Jetzt neu!: Ab sofort können Sie folgende Anträge einfach von unterwegs oder zu Hause aus online durchführen:
Online-Melderegister - Auskunftssperre
Online-Melderegister - Übermittlungssperre
*(Bitte beachten Sie, dass das Angebot der Melderegisterauskunft des Datenverarbeitungsverbunds BW im ersten Schritt nur registrierten Dauernutzern wie Firmen, Kanzleien usw. zur Verfügung steht.)
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.
Telefon: 0751 82-251
Telefax: 0751 82-60251
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Mi | 08 - 16 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-22
Telefax: 0751 7608-55
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
Telefax: 0751 82-60 918
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-11
Telefax: 0751 82-60911
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17.30 Uhr |