Die
Verpflichtung der Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders
lärmbetroffene Gebiete ergibt sich aus der Umgebungslärmrichtlinie der
Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG). Die Richtlinie ist im Jahr 2005
durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung
der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung,
Lärmaktionspläne aufzustellen.
Weitere Informationen finden Sie unter Lärmaktionsplan
Telefon: 0751 82-3325
E-Mail: bauordnungsamt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Bauordnungsamt
Abteilung: Technischer Umweltschutz
Technisches Rathaus
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