Gemeinden sind dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne für besonders lärmbetroffene Gebiete aufzustellen. Dies schreibt die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2002/49/EG) vor. Die Richtlinie ist 2005 durch die Einführung der §§ 47a – 47f in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Vorgaben dieser Richtlinie sind die Ermittlung und Bewertung der Lärmsituation durch strategische Lärmkarten und die Verpflichtung, Lärmaktionspläne aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2011 den
Lärmaktionsplan Stufe 1 beschlossen.
Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 3
Der Gemeinderat hat am 25.10.2021 dem Entwurf zur
Fortschreibung des Lärmaktionsplans Ravensburg Stufe 3 zugestimmt.
Bürger und Träger öffentlicher Belange hatten im Rahmen der öffentlichen Beteiligung vom 2. November 2021 bis einschließlich 14. Dezember 2021 die Gelegenheit zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 3 Stellung zu nehmen. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren bewertet, gegen- und untereinander abgewogen und gegebenenfalls im Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Entwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan Stufe 3 - Bericht zur förmlichen Beteiligung (PDF)
Anlage 1: Rasterlärmkarte Tag
Anlage 2: Rasterlärmkarte Nacht
Anlage 3: Gebäudelärmkarte Tag
Anlage 4: Gebäudelärmkarte Nacht
Anlage 5: Differenzkarte und Gebäudelärmkarte ohne/mit
30/50 km/h
Anlage 6: Differenzkarte und Gebäudelärmkarte ohne/mit
30/50 km/h
Anlage 7: Gebäudelärmkarte Tag mit Lärmschutzwand für
Marienburger Straße 21 – 31 in den Geschossen
Anlage 8: Gebäudelärmkarte Nacht mit Lärmschutzwand für
Marienburger Straße 21 – 31 in den Geschossen
Anlage 9: Differenzkarten ohne/mit Lärmschutzwand für
Marienburger Straße 21 - 31 Gebäudelärmkarte mit Lärmschutzwand für
Marienburger Straße 21 - 31 in 4 m über Gelände
Anlage 10: Gebäude mit Anzahl Einwohner, zulässige
Geschwindigkeit (Lkw max. 80 km/h) und Korrekturfaktor DStrO bei Abweichung von
0 dB (A)
Anlage 11: Rechengebiete
Mo, Di, Do, Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |