Gaststättenbetrieb

Ab 01.01.2026 trat das neue Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg in Kraft. Die bisherige Gaststättenerlaubnis sowie die Gestattung entfallen.


Dauerhafter Gaststättenbetrieb

(früher Gaststättenerlaubnis)


Ein dauerhafter Gaststättenbetrieb liegt vor, wenn Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.


Für den Betrieb einer Gaststätte ist als erster Schritt die Gewerbeanzeige vorzunehmen. Diese hat spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Betriebsbeginn zu erfolgen. Innerhalb dieser Frist ist der erforderliche Unterrichtungsnachweis zum Führen einer Gaststätte vorzulegen. Unter beigefügtem Link können Sie die Anmeldung vornehmen: 

 https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/branchen/gastgewerbe-und-tourismus/nachweise-schulungen-seminare/gaststaettenunterrichtung-1935150 


Bitte beachten Sie folgende Informationen: Factsheet Landesgaststättengesetz


Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanzeige 
  • Unterrichtungsnachweis der IHK für Gastwirte 
  • weitere Unterlagen behalten wir uns vor


Vorübergehender Gaststättenbetrieb

(früher Gestattung)


Ab dem 01.01.2026 müssen Veranstaltungen, bei denen Getränke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden (bei Vereinen lediglich bei der Abgabe von alkoholischen Getränken), zwei Wochen im Voraus angezeigt werden. Sollte innerhalb dieser zwei Wochen keine Rückmeldung der zuständigen Behörden (Gewerbeamt, Lebensmittelüberwachung und Polizei) erfolgen, können sie die Veranstaltung durchführen.


Der vorübergehende Gaststättenbetrieb ist den zuständigen Behörden lediglich anzuzeigen.

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (früher Gestattung)


Dabei sind die einschlägigen Merkblätter und Vorgaben zu beachten.


Bitte beachten Sie insbesondere:



Formulare:

(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung einige Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an unten stehende/n Kontakt/e. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)




Kontakt

Telefon: 0751 82-2177, -2176

E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Ortspolizeibehörde

 

Seestraße 32

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

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