Gaststättenerlaubnis
Um
einen gastronomischen Betrieb zu führen, braucht man eine Gaststättenerlaubnis.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen
oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden.
Vorläufige Erlaubnis
Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann relativ rasch mit einer vorläufigen
Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilen wir Ihnen
innerhalb einer Woche, wenn die notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Antrag Gaststättenerlaubnis
Den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis können Sie hier herunterladen und
bequem zu Hause ausfüllen. Den ausgefüllten Antrag bringen oder schicken Sie
dann zusammen mit folgenden Unterlagen zum Ordnungsamt:
Formulare:
(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung einige Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an unten stehende/n Kontakt/e. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)
Gaststättenerlaubnis
Gestattung
vorübergehender Gaststättenbetrieb
Bitte beachten:
Richtlinien zur Durchführung
von umweltverträglichen Veranstaltungen in Ravensburg
Telefon: 0751 82-285, -554
Telefax: 0751 82-60285, -60554
E-Mail: waffenrecht@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |