Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks ist eine ausreichende Grundstückserschließung. Dadurch entstehen Kosten, die Sie als Grundstückseigentümer zumindest teilweise übernehmen müssen.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter https://www.service-bw.de/
Wenn Sie zu Ihrem Grundstück eine Bescheinigung über Erschließungs- und Abwasserbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge beantragen möchten, bitten wir um Mitteilung an
E-Mail
Falls Sie nicht Grundstückseigentümer sind, benötigen wir eine Vollmacht des Eigentümers. Die Erstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Bearbeitungszeit kann je nach Aufwand ein bis zwei Wochen betragen.
Telefon: 0751 82-1575
E-Mail: erschliessung@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
| Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
| Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |