Halleluja!
Das spektakuläre Musical „Sister Act“ lässt sein Publikum in die USA der 1970er Jahre eintauchen. Die bisher größte Musicalproduktion der Musikschule Ravensburg e.V. im September 2024 lädt dabei zu himmlischer Unterhaltung ein!
Basierend auf dem gleichnamigen Film von 1992 mit Whoopi Goldberg, feierte das Musical “Sister Act” seit seiner Uraufführung 2006 große Erfolge auf den Bühnen dieser Welt. Der vielfach ausgezeichnete Komponist Alan Menken nahm dafür den Gospel-Hype auf, den der Film nach seiner Ausstrahlung auslöste. Die Musik präsentiert sich im jazzigen Soul- und Gospelgewand, voller Dynamik und Energie. Mitreißend ist auch die Handlung: Die Nachtclubsängerin Deloris von Cartier gehört auf die große Bühne – zumindest ist das ihre eigene Überzeugung. Ihr Liebhaber Curtis Shank ist der Besitzer der Bar, die für sie nur der Ausganspunkt ihrer Karriere sein soll. Als Deloris jedoch Curtis bei einem Mord beobachtet, nimmt ihr Leben eine ungewollte Wendung. Als Zeugin gerät sie selbst ins Visier und landet zum Schutz ausgerechnet in einem Kloster. Da prallen nun Welten aufeinander: das schrille Nachtleben im Club wird eingetauscht gegen den strukturierten Alltag im Kloster. Und doch zeigt sich eine Entwicklung, in der beide Welten voneinander profitieren. Eine Message, die im Sinne der Diversität heute nicht stark genug betont werden kann. Und da ist natürlich die Magie der Musik: Das gemeinsame Singen im Chor des Klosters wird durch Deloris – dann als Schwester Mary Clarence – kräftig aufgemischt. Eine Power, die sogar den Papst aufmerksam werden lässt. Wäre das nicht zu viel Aufmerksamkeit, um nicht auch Curtis wieder auf den Plan zu rufen …
Die Musikschule Ravensburg e.V. füllt bei seinen Amateur-Aufführungen vom 13. bis 15. September 2024 die Oberschwabenhalle Ravensburg mit einem Feuerwerk aus Musik, Tanz und Schauspiel! Tickets sind über die Website und das Sekretariat der Musikschule Ravensburg e.V. erhältlich.
*Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Zivildienstleistende, Bundesfreiwillige, Behinderte mit einem Grad der Behinderung größer 50%
Zugangskontrolle: Vorlage
entsprechender Ausweise