Soweit es keinen rechtlichen oder konservatorischen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, kann Archivgut kostenfrei im Leseraum des Stadtarchivs eingesehen werden. Um Ihren Besuch im Lesesaal optimal vorzubereiten und um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, ist vorab eine schriftliche Anfrage und Kontaktaufnahme unter Angabe des Recherchethemas notwendig. Bei privaten und kommerziellen Zwecken entstehen dafür Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ravensburg.
Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an stadtarchiv@ravensburg.de und geben Sie Ihren Namen und eine Postadresse an. Wir beraten Sie gerne. Sollte die Einsicht in Archivgut im Leseraum erforderlich sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu den Öffnungszeiten des Stadtarchivs (Donnerstag 9-12 und 14-18 Uhr).
Voraussetzung für die Einsicht in das Archivgut vor Ort ist die Unterzeichnung eines Nutzungsgesuchs. Sie anerkennen damit die Archivordnung der Stadt Ravensburg und die digitale Weiterverarbeitung Ihrer Daten in unserem Archivinformationssystem. Das Nutzungsgesuch wird Ihnen im Lesesaal ausgehändigt. Auch die Archivordnung ist dort einsehbar.
Im Lesesaalbereich stehen fünf Arbeitsplätze zur Verfügung. Den Buchscanner können die Besucher kostenfrei selbst bedienen. Längere Scanarbeiten sind bei der Anmeldung anzukündigen. Ein Anspruch auf die Nutzung des Buchscanners besteht nicht. Aufnahmen mit der eigenen Digitalkamera sind ebenso zulässig. Papierkopien und Scans können auch beim Archivpersonal gegen Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ravensburg in Auftrag gegeben werden. Alle Reproduktionen dürfen zunächst ausschließlich als Arbeitskopien für den privaten Gebrauch verwendet werden. Im Fall der Veröffentlichung von Reproduktionen ist eine schriftliche Genehmigung beim Stadtarchiv einzuholen. Wir beraten Sie dazu gerne bei Ihrem Besuch im Leseraum.
Bitte beachten Sie, dass Archivgut gesetzlichen Schutzfristen nach dem Landesarchivgesetz Baden-Württemberg und der Archivsatzung der Stadt Ravensburg unterliegt. Sachakten dürfen 30 Jahre nach Aktenschluss eingesehen werden, personenbezogenes Archivgut erst zehn Jahre nach dem Tod oder 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. Eine Gewährung der Verkürzung von Sperrfristen ist nur im Ausnahmefall unter ausführlicher Begründung und auf Antrag möglich.
Für amtliche, wissenschaftliche, orts- und regionalgeschichtliche Zwecke sowie Zwecke der historischen Bildungsarbeit ist die Nutzung des Stadtarchivs kostenfrei. Für Recherchen in den Personenstandsregistern, für private Zwecke und bei kommerziellen Anfragen erheben wir Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ravensburg.
Das Stadtarchiv fertigt aus konservatorischen Gründen keine sogenannten "Geburtstagszeitungen" mehr an.
Möchten Sie dem Stadtarchiv per E-Mail eine Anfrage zukommen lassen? Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an stadtarchiv@ravensburg.de immer Ihren Namen und eine postalische Anschrift an. Für private und kommerzielle Zwecke entstehen Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ravensburg.
| Do | 09 - 12 Uhr |
| 14 - 18 Uhr | |