Aufgrund der begrenzten Anzahl an Arbeitsplätzen im Leseraum ist vor einem Archivbesuch eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung per E-Mail unter Angabe von Name und postalischer Anschrift erforderlich.
Soweit es keinen rechtlichen oder konservatorischen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, kann Archivgut kostenfrei zu den Öffnungszeiten im Lesesaal des Stadtarchivs eingesehen werden. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Arbeitsplätzen im Lesesaal ist eine Anmeldung mit Terminvereinbarung erforderlich. Um Ihren Besuch im Lesesaal optimal vorzubereiten und um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, ist vorab eine Kontaktaufnahme unter Angabe des Recherchethemas ratsam. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an stadtarchiv@ravensburg.de und geben Sie Ihren Namen und eine Postadresse an. Auch der telefonische Kontakt ist jederzeit möglich.
Voraussetzung für die Einsicht in das Archivgut vor Ort ist die Unterzeichnung eines Nutzungsgesuchs. Sie anerkennen damit die Archivordnung der Stadt Ravensburg und die digitale Weiterverarbeitung Ihrer Daten in unserem Archivinformationssystem. Das Nutzungsgesuch wird Ihnen im Lesesaal ausgehändigt. Auch die Archivordnung ist dort einsehbar.
Im Lesesaalbereich stehen vier Arbeitsplätze zur Verfügung. Den Buchscanner können die Besucher kostenfrei selbst bedienen. Längere Scanarbeiten sind bei der Anmeldung anzukündigen. Ein Anspruch auf die Nutzung des Buchscanners besteht nicht. Aufnahmen mit der eigenen Digitalkamera sind ebenso zulässig. Papierkopien und Scans können auch beim Archivpersonal gegen Gebühr in Auftrag gegeben werden. Alle Reproduktionen dürfen ausschließlich als Arbeitskopien für den privaten Gebrauch verwendet werden. Im Fall der Veröffentlichung von Reproduktionen ist eine schriftliche Genehmigung beim Stadtarchiv einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Archivgut gesetzlichen Schutzfristen nach dem Landesarchivgesetz Baden-Württemberg und der Archivsatzung der Stadt Ravensburg unterliegt. Sachakten dürfen 30 Jahre nach Aktenschluss eingesehen werden, personenbezogenes Archivgut erst zehn Jahre nach dem Tod oder 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. Eine Gewährung der Verkürzung von Sperrfristen ist nur im Ausnahmefall unter ausführlicher Begründung und auf Antrag möglich.
Rechercheanfragen können auch schriftlich an das Stadtarchiv gestellt werden. Bitte beschreiben Sie dabei möglichst genau Ihr Anliegen und geben Sie eine Postadresse an. Sie erhalten dann eine schriftliche Auskunft. Für ortsgeschichtliche, regionalgeschichtliche und wissenschaftliche Zwecke sowie Zwecke der historischen Bildungsarbeit ist dies gebührenfrei. Für Recherchen in den Personenstandsregistern, für private Zwecke und bei kommerziellen Anfragen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Archivordnung. Das Stadtarchiv fertigt aus konservatorischen Gründen keine sogenannten "Geburtstagszeitungen" mehr an.
Möchten Sie dem Stadtarchiv per E-Mail eine Anfrage zukommen lassen? Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an stadtarchiv@ravensburg.de immer Ihren Namen und eine postalische Anschrift an.
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