Im Stadtarchivgebäude beginnen am 20. Januar 2025 die Sanierungsarbeiten an Elektrik und Brandschutz. Fast alle Räume werden bis Juli 2025 von den Arbeiten tangiert sein. Die Beantwortung von Anfragen wird daher zeitweise ganz oder teilweise eingeschränkt sein. Die Nutzung von Archivalien vor Ort wird bis Ende Mai 2025 nur in dringenden Fällen und in einem Ersatzleseraum möglich sein. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Soweit es keinen rechtlichen oder konservatorischen Nutzungsbeschränkungen unterliegt, kann Archivgut kostenfrei im Leseraum des Stadtarchivs eingesehen werden. Um Ihren Besuch im Lesesaal optimal vorzubereiten und um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, ist vorab eine schriftliche Kontaktaufnahme unter Angabe des Recherchethemas notwendig. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an stadtarchiv@ravensburg.de und geben Sie Ihren Namen und eine Postadresse an. Wir beraten Sie gerne. Sollte die Einsicht in Archivgut im Leseraum erforderlich sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zu den Öffnungszeiten des Stadtarchivs (Donnerstag 9-12 und 14-18 Uhr).
Voraussetzung für die Einsicht in das Archivgut vor Ort ist die Unterzeichnung eines Nutzungsgesuchs. Sie anerkennen damit die Archivordnung der Stadt Ravensburg und die digitale Weiterverarbeitung Ihrer Daten in unserem Archivinformationssystem. Das Nutzungsgesuch wird Ihnen im Lesesaal ausgehändigt. Auch die Archivordnung ist dort einsehbar.
Im Lesesaalbereich stehen fünf Arbeitsplätze zur Verfügung. Den Buchscanner können die Besucher kostenfrei selbst bedienen. Längere Scanarbeiten sind bei der Anmeldung anzukündigen. Ein Anspruch auf die Nutzung des Buchscanners besteht nicht. Aufnahmen mit der eigenen Digitalkamera sind ebenso zulässig. Papierkopien und Scans können auch beim Archivpersonal gegen Gebühr in Auftrag gegeben werden. Alle Reproduktionen dürfen ausschließlich als Arbeitskopien für den privaten Gebrauch verwendet werden. Im Fall der Veröffentlichung von Reproduktionen ist eine schriftliche Genehmigung beim Stadtarchiv einzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Archivgut gesetzlichen Schutzfristen nach dem Landesarchivgesetz Baden-Württemberg und der Archivsatzung der Stadt Ravensburg unterliegt. Sachakten dürfen 30 Jahre nach Aktenschluss eingesehen werden, personenbezogenes Archivgut erst zehn Jahre nach dem Tod oder 90 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. Eine Gewährung der Verkürzung von Sperrfristen ist nur im Ausnahmefall unter ausführlicher Begründung und auf Antrag möglich.
Für ortsgeschichtliche, regionalgeschichtliche und wissenschaftliche Zwecke sowie Zwecke der historischen Bildungsarbeit ist die Nutzung des Stadtarchivs kostenfrei. Für Recherchen in den Personenstandsregistern, für private Zwecke und bei kommerziellen Anfragen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Archivordnung.
Das Stadtarchiv fertigt aus konservatorischen Gründen keine sogenannten "Geburtstagszeitungen" mehr an.
Möchten Sie dem Stadtarchiv per E-Mail eine Anfrage zukommen lassen? Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail an stadtarchiv@ravensburg.de immer Ihren Namen und eine postalische Anschrift an.
Do | 09.00 - 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | |