Als Sicherheitsunternehmen sind Sie verpflichtet, alle Personen, die für Ihr Unternehmen Bewachungsaufgaben wahrnehmen sollen, der Gewerbebehörde zu melden.
Vor Aufnahme einer Bewachungstätigkeit ist von der Gewerbebehörde jede Person auf deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Erst nach einer positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Gewerbebehörde darf eine Bewachungstätigkeit aufgenommen werden.
Zur Meldung einer Wachperson verwenden Sie bitte das folgende Formular:
Meldung einer Wachperson
Bitte reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post mit den dazu notwendigen Unterlagen bei uns ein.
Benötigte Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Personalausweiskopie (Vor- und Rückseite)
- Qualifikationsnachweis (IHK-Sachkundeprüfung oder IHK-Unterrichtungsnachweis je nach Einsatzbereich)
Gebühr
Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung einer Wachperson wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben.
Telefon: 0751 82-554
Telefax: 0751 82-60554
E-Mail: gewerbe@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |