Wer einen über drei Monate alten Hund hält, muss dies innerhalb eines Monats unter Angabe der Hunderasse der Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben anzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so muss man dies ebenfalls innerhalb eines Monates mitteilen. Wird ein Hund verkauft, so sind Name und Anschrift des Käufers anzugeben.
Mit
der Steuermarke, die ausgegeben wird, müssen alle frei laufenden und
anzeigepflichtigen Hunde sichtbar versehen werden. Endet die Hundehaltung, so
ist die Marke mit der Abmeldung dem Steueramt zu übergeben. Bei Verlust wird
eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen (5,00 €) ausgehändigt.
Ordnungswidrig
handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig eine seiner oben genannten Pflichten
nicht nachkommt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Steuersätze pro
Kalenderjahr:
Eine Steuerbefreiung (nach § 6 der Hundesteuersatzung) ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
Hundesteuersatzung der Stadt Ravensburg
Jetzt Neu!: Ab sofort können Sie Ihren Hund / Ihre Hunde einfach von unterwegs oder zu Hause aus online an- bzw. abmelden oder eine Hundesteuerbefreiung beantragen.
Hundesteuer - Hund anmelden/abmelden
Telefon: 0751 82-1572
E-Mail: hundesteuer@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |