Hundesteuer

Wer einen über drei Monate alten Hund hält, muss dies innerhalb eines Monats unter Angabe der Hunderasse der Stadtkämmerei, Abteilung Abgaben anzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so muss man dies ebenfalls innerhalb eines Monates mitteilen. Wird ein Hund verkauft, so sind Name und Anschrift des Käufers anzugeben. 


Mit der Steuermarke, die ausgegeben wird, müssen alle frei laufenden und anzeigepflichtigen Hunde sichtbar versehen werden. Endet die Hundehaltung, so ist die Marke mit der Abmeldung dem Steueramt zu übergeben. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen Erstattung der Auslagen (5,00 €) ausgehändigt.


Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig eine seiner oben genannten Pflichten nicht nachkommt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Steuersätze pro Kalenderjahr:

  • Ersthund 108 Euro
  • Zweithund und jeder weitere Hund 216 Euro
  • Zwingersteuer (bis zu 5 Hunde) 324 Euro
  • Kampfhund (Ersthund) 540 Euro
  • Zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.080 Euro

Online-Antrag zur Anmeldung/Abmeldung der Hundehaltung

Jetzt Neu!: Ab sofort können Sie Ihren Hund / Ihre Hunde einfach von unterwegs oder zu Hause aus online an- bzw. abmelden.

Hier geht es zur Online-Anmeldung/Abmeldung

Kontakt

Telefon: 0751 82-1572

E-Mail: hundesteuer@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Stadtkämmerei

Abteilung: Abgaben

 

Rudolfstraße 22

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


In Google Maps ansehen

Parken in Ravensburg

 

 

 

Suche

Sie suchen ein spezielles Amt?

Zu den Ämtern
Teilen
Newsletter der Stadt Ravensburg
Sie wollen regelmäßig per E-Mail informiert werden?
Dann melden Sie sich für die kostenlosen Newsletter der Stadt Ravensburg an.
Newsletter abonnieren
Folgen Sie uns

Datenschutzhinweis

Diese Webseite verwendet das Webanalysetool Matomo für die Auswertung anonymer Informationen der Besucher. Datenschutzinformationen