Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt zwei Arten von
Führungszeugnissen:
Der Inhalt eines Führungszeugnisses
stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise
Den Inhalt von Führungszeugnissen
bestimmt § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
Vor allem bei Privatführungszeugnissen sind zahlreiche Eintragungen von der
Aufnahme ausgenommen. So finden sich etwa Verurteilungen zu einer Geldstrafe
von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als
drei Monaten dann nicht in einem Privatführungszeugnis wieder, wenn ihnen keine
Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu Grunde
lag und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.
Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34
BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein
Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2
BZRG vorliegt.
Enthält das Bundeszentralregister keine
für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt:
keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht
vorbestraft bezeichnen.
Beantragt eine Person, die (auch) die Staatsangehörigkeit eines anderen
Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis, wird automatisch ein
Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, welches auch die Mitteilung über
Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthält, wenn dieser
eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Entsprechendes gilt bei britischen Staatsangehörigen aufgrund des zwischen der
EU und Großbritannien ausgehandelten Handels- und Kooperationsabkommens.
Sie können den Antrag stellen:
Für das Onlineportal benötigen Sie:
Für jede Form
der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z. B.
die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen ist es
nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen.
Bei der
Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke
(N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen.
Wenn Sie das
Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom
Bundesamt für Justiz.
Ein Zeugnis zur
Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst
auch das Aktenzeichen an.
Sie können beantragen, dass Sie
das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten.
Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes
Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält.
Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das
Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter.
Sie können der Weitergabe aber auch
widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Die
Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 €. Gebührenfrei ist das
Führungszeugnis bei Mittellosigkeit. Bringen Sie hierzu bitte einen Nachweis
(Sozialhilfebescheid / Bescheinigung über Arbeitslosengeld II) mit.
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in
der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach,
Taldorf und Schmalegg oder online auf www.bundesjustizamt.de erledigen.
Telefon: 0751 82-251
Telefax: 0751 82-60251
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Mi | 08 - 16 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-22
Telefax: 0751 7608-55
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
Telefax: 0751 82-60 918
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-13
Telefax: 0751 82-60913
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
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