Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
Der neue Personalausweis hat
Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre
persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion).
Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei,
Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.
Mitzubringen:
Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes
Zeitbedarf: ca. 3 - 4 Wochen
Gebühren: 22,80 € unter 24 Jahren, 37 € ab 24 Jahren
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.
Mit dem Online- Ausweis erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher. Der PIN kann bequem online bestellt werden.
PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Alternativ kann die PIN bei persönlich im Bürgeramt geändert
werden.
Das Ändern der PIN im Bürgeramt ist gebührenfrei.
mitzubringen: Personalausweis
Zeitbedarf: sofort
Das Entsperren der Online-Ausweis-Funktion ist gebührenfrei.
mitzubringen: Personalausweis
Zeitbedarf: sofort
Befreiung von der Ausweispflicht:
* Fototerminal im Rathaus
Im Bürgeramt im Rathaus in der Kernstadt (nicht in den Rathäusern der Ortschaften) können Sie am Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 10 € einfach selbst erstellen und digital abgeben. Das Selbstbedienungsterminal ist für Fotos bei Babys und Kleinkinder nur bedingt geeignet. Natürlich nehmen wir auch weiterhin biometrische Fotos von allen örtlichen Fotografen entgegen.
** Urkundennachweis
Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.
*** Vorläufige Dokumente
ein vorläufiger Personalausweis kann nur
beantragt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird und ein neuer
Personalausweis nicht rechtzeitig geliefert werden kann.
Weitere Informationen:
Neuer Personalausweis
Informationsbroschüre zum elektronischen Personalausweis
Broschüre Ihr Personalausweis: sicher, einfach, digital (PDF)
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie
Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.***
Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.
Mitzubringen:
Zeitbedarf: ca. 2 Tage
Gebühren: 10 €
Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie telefonisch oder
online über den Auskunftsservice Ausweise abfragen - geben Sie Ihre Ausweis- bzw. Passnummer sowie Ihr
Geburtsdatum ein. Der Service steht Ihnen auch telefonisch ständig zur Verfügung
unter der Telefonnummer 0700-287934730700.
Bitte
beachten Sie:
Um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten,
ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im
Internetbrowser notwendig!
Auf
Wunsch können Sie sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen, wenn Ihr
neuer Ausweis abholbereit ist.
Hier wird Ihnen weitergeholfen
Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.
Telefon: 0751 82-251
Telefax: 0751 82-60251
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Mi | 08 - 16 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |
Abteilungsleitung
Telefon: 0751 7608-22
Telefax: 0751 7608-55
E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach
Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung
Rathaus Eschach in Oberhofen
Tettnanger Straße 363
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 994 386-30
Telefax: 0751 82-60 918
E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Schmalegg
Schenkenstraße 10
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17:30 Uhr |
Telefon: 0751 79109-11
Telefax: 0751 82-60911
E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf
Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt
Rathaus Taldorf in Bavendorf
Markdorfer Straße 21
88213 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 08 - 12 Uhr |
Mo bis Mi | 14 - 16 Uhr |
Do | 14 - 17.30 Uhr |