Ausweis

zur Terminvergabe Bürgeramt

Dieser Hinweis (Öffnungszeiten Bürgeramt) ist mit allen Dienstleistungsseiten verknüpft und wird dort entsprechend angezeigt.

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Städtische Ämter und Ortsverwaltungen am Rosenmontag, 12. Februar 2024 geschlossen

Die Stadt bietet eine Reihe von Dienstleistungen auch digital an: www.ravensburg.de/onlinedienste

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, Ihren Ausweis ständig mit sich zu führen.

Ab 1. Mai nur noch digitale Passfotos möglich – Übergangszeit bis Ende Juli

Ab 1. Mai dürfen nach einer bundesweit einheitlichen Vorschrift nur noch digitale Passfotos verwendet werden, wenn man einen Ausweis, Reisepass oder einen Aufenthaltstitel beantragt.

Zur Meldung vom 25.04.2025

Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren darf auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.

 
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden. Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Das Lichtbild und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.


Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:

  • den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) beziehungsweise Online-Ausweisfunktion und
  • die Unterschrifts-/Signaturfunktion

Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist zehn Jahre gültig.

Die Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, wenn sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.

Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn

  • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • er verändert worden ist oder
  • Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)

Tipp: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweisdokument benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen.


Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Was muss ich mitbringen, um einen Personalausweis zu beantragen?

   Mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles digitales biometrisches Passfoto eines lizensierten Fotografen (z. B. ringfoto.de oder dm-Markt)
  • eine Geburtsurkunde
    Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.
  • bei Jugendlichen bis 16 Jahren Zustimmungserklärung (Unterschrift beider Sorgeberechtigten)
    Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download
  • die Erklärung zur Staatsangehörigkeit wird vor Ort aufgenommen, PDF-Download zur Information vorab


Pflicht bei Kindern ab 10 Jahren: Unterschrift des Kindes


Zeitbedarf: ca. 2 - 4 Wochen
Gebühren: 22,80 € unter 24 Jahren, 37 € ab 24 Jahren
Gültigkeit: vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig.

PIN ändern / Online-Ausweis-Funktion entsperren

Mit dem Online- Ausweis erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher. Der PIN kann bequem online bestellt werden.

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst


Alternativ kann die PIN bei persönlich im Bürgeramt geändert werden.


Das Ändern der PIN im Bürgeramt ist gebührenfrei.

mitzubringen: Personalausweis
Zeitbedarf: sofort


Das Entsperren der Online-Ausweis-Funktion ist gebührenfrei.

mitzubringen: Personalausweis
Zeitbedarf: sofort

Kann man sich von der Ausweispflicht befreien lassen?

Befreiung von der Ausweispflicht:

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Fototerminal im Rathaus

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für Ausweise und Pässe nur noch digitale Fotos akzeptiert werden, die entweder bei einem lizensierten Fotografen oder vor Ort erstellt werden.
Für alle Standorte (Bürgeramt und Ortschaften) hat die Stadt Ravensburg rechtzeitig neue Fototerminals bei der Bundesdruckerei bestellt. Leider hat die Bundesdruckerei Lieferschwierigkeiten und kommt mit der Auslieferung der Terminals bundesweit nicht hinterher. Ein Liefertermin für die neuen Geräte wurde uns leider noch nicht mitgeteilt. Sobald wir Näheres wissen, informieren wir hier an dieser Stelle.
Das bisherige Terminal wurde von der Bundesdruckerei außer Betrieb genommen.

Weitere Informationen:
Neuer Personalausweis


Informationsbroschüre zum elektronischen Personalausweis
Broschüre Ihr Personalausweis: sicher, einfach, digital (PDF)

Vorläufiger Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis können Sie beantragen, wenn Sie

  • dringend einen Ausweis benötigen und
  • keinen gültigen Reisepass besitzen.

Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur beantragt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird und ein neuer Personalausweis nicht rechtzeitig geliefert werden kann.


Hinweis: Der vorläufige Personalausweis enthält keinen Chip. Daher ist die Online-Ausweisfunktion damit nicht möglich und die Erfassung der Fingerabdrücke nicht erforderlich.

Was muss ich mitbringen, um einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen?

Mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
  • bei Jugendlichen bis 16 Jahren Zustimmungserklärung (Unterschrift beider Sorgeberechtigten) Formular Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter
    PDF-Download
  • Geburtsurkunde
    Eine Geburtsurkunde oder eine andere Personenstandsurkunde ist erforderlich, wenn diese uns bislang noch nicht vorgelegt wurde.
  • Erklärung zur Staatsangehörigkeit (für Personalausweis)
    PDF-Download


Zeitbedarf: ca. 2 Tage

Gebühren: 10 €

Auskunftsservice Ausweise

Den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Ausweises können Sie telefonisch oder online über den Auskunftsservice Ausweise abfragen - geben Sie Ihre Ausweis- bzw. Passnummer sowie Ihr Geburtsdatum ein. Der Service steht Ihnen auch telefonisch ständig zur Verfügung unter der Telefonnummer 0700 287934730700.


Bitte beachten Sie:

Um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten, ist eine Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung) im Internetbrowser notwendig!
 
Auf Wunsch können Sie sich per E-Mail oder SMS benachrichtigen lassen, wenn Ihr neuer Ausweis abholbereit ist.

Hier wird Ihnen weitergeholfen

Diese Dienstleistung können Sie im Bürgeramt in der Kernstadt oder in den Rathäusern der Ravensburger Ortschaften Eschach, Taldorf und Schmalegg erledigen.

Kontakt

Telefon: 0751 82-1400

E-Mail: buergeramt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Hauptamt

Abteilung: Zentrale Bürgerdienste

Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg

 

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo und Di08 - 16 Uhr
Mi und Fr08 - 12 Uhr
Do08 - 17.30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 7608-10

E-Mail: ortsverwaltung-eschach@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Eschach

Abteilung: Ordnungsamt - Standesamt - Bauverwaltung

 

Rathaus Eschach in Oberhofen

Tettnanger Straße 363

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 994 386-30

E-Mail: ortsverwaltung-schmalegg@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Schmalegg

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Schmalegg

Schenkenstraße 10

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Mi08 - 12 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr
Fr08 - 12 Uhr

 

Busverbindungen


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Kontakt

Telefon: 0751 79109-11

E-Mail: ortsverwaltung-taldorf@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ortsverwaltung Taldorf

Abteilung: Bürgerservice, Standesamt, Ordnungsamt

 

Rathaus Taldorf in Bavendorf

Markdorfer Straße 25

88213 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr08 - 12 Uhr
Mo bis Mi14 - 16 Uhr
Do14 - 17.30 Uhr

 

Busverbindungen


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