Für die Beseitigung einer
Altlast ist, soweit erforderlich, der Eigentümer oder der Verursacher
verantwortlich. Da die Beseitigung einer Altlast sehr teuer sein kann, sollte
jeder Käufer vor dem Erwerb eines Grundstückes klären, ob auf dem Grundstück
Altlasten vorhanden sind. Derzeit sind im Stadtgebiet von Ravensburg 179 Atlablagerungen und 383 Altstandorte bekannt. Die Erkenntnisse über die
einzelnen Altlasten sind sehr unterschiedlich.
Auskünfte
aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster der Stadt Ravensburg erhalten Sie
beim Bauordnungsamt, Abteilung Bürgerservice Baudezernat.
Verwertung von Bodenaushub - Unbedenklichkeitserklärung
Bodenaushub ist grundsätzlich einer sinnvollen Verwertung
zuzuführen. Er darf jedoch nur dann ohne besondere technische
Sicherungsmaßnahmen verwendet werden, wenn er frei von Belastungen und
Verunreinigungen ist.
Durch seine Unterschrift erklärt derjenige, der den Bodenaushub abgibt (Abgeber) gegenüber demjenigen, der den Bodenaushub annimmt (Abnehmer) und gegenüber den zuständigen Behörden, dass das Bodenmaterial frei von Schadstoffbelastungen und Verunreinigungen ist. Dazu ist das unten stehende Formular zu verwenden.
Formular zur Unbedenklichkeitserklärung
Das Formular ist vollständig auszufüllen und spätestens mit der ersten Fuhre an den Abnehmer des Bodenaushubs zu übergeben. Boden der mit einem unvollständig ausgefüllten Formular angeliefert wird, darf nicht angenommen werden.
Der Formularteil "Bestätigung der Gemeinde" wird vom Bürgerservice Baudezernat der Stadt Ravensburg ausgefüllt und wieder an Sie zurückgesandt. Bitte senden Sie dazu das ausgefüllte Formular an folgende E-Mail: bauen@ravensburg.de oder per Fax an 0751/82-607.
Vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub
Telefon: 0751 82-799
Telefax: 0751 82-60799
E-Mail: bauen@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Bauordnungsamt
Abteilung: Bürgerservice Baudezernat
Technisches Rathaus
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |