17.12.2021 | Die Stadt Ravensburg erlässt für Montag, 20. Dezember ein Versammlungsverbot für die gesamte Altstadt. Hintergrund ist der Infektionsschutz.
Am vergangenen Montag, 13. Dezember 2021, hat in der Ravensburger
Innenstadt eine nicht angemeldete Versammlung von Impfgegnern stattgefunden.
Rund 1.000 Menschen versammelten sich am Abend am Marienplatz und zogen danach
durch die Innenstadt. Die Stadt hatte diese Versammlung
scharf kritisiert. Problematisch war insbesondere, dass sie nicht angemeldet
war und dadurch keine Auflagen zur Sicherheit der Allgemeinheit und der
Versammlungsteilnehmer erlassen werden konnten. Abstände wurden nicht
eingehalten, Masken so gut wie nicht getragen - und das mitten in der
hochinfektiösen vierten Pandemiewelle. Ebenso konnte der Bus nicht umgeleitet und
Verkehre in den engen Gassen der Altstadt nicht umgeleitet werden.
Für kommenden Montag, 20. Dezember 2021 wird nun in den Sozialen
Medien wieder zu einem "Montagsspaziergang" aufgerufen.
Stadtverwaltung und Polizei gehen daher erneut von einer Versammlung aus, die
nicht angemeldet wird und dass erneut gegen die Vorgaben der gültigen
Corona-Verordnung verstoßen wird.
Per Allgemeinverfügung verbietet die Stadt
Ravensburg daher am kommenden Montag in der Ravensburger Altstadt jegliche
Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzüge. Dieses Verbot
stützt sich auf die Coronaverordnung des Landes und auf das Versammlungsgesetz.
Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können danach Versammlungen
verboten werden. Stadt und Polizei gehen davon aus, dass Versammlungsteilnehmer
wieder bewusst keine Maske tragen und den nach der Coronaverordnung
vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhalten würden.
Stadt und Polizei bitten die Bürgerinnen und
Bürger dringend darum, dass sie am Montag, 20. Dezember 2021 an keinen Versammlungen oder Aufzügen
teilnehmen. Die Stadt weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass, wer als
Veranstalter oder Leiter trotz Verbotes oder Auflösung Versammlungen durchführt, eine Straftat begeht. Versammlungsteilnehmer begehen eine Ordnungswidrigkeit und riskieren
ein Bußgeld.