05.11.2021 | Geimpfte und Genesene können städtische Einrichtungen ohne Einschränkungen betreten.
Mit Eintreten der landesweiten Corona-Warnstufe
ändern sich für bestimmte Einrichtungen der Stadt Ravensburg die Bedingungen
für einen Zutritt bzw. für eine Nutzung. Während es für Einrichtungen wie
beispielsweise dem Bürgeramt keine Veränderungen gibt, wird für alle
Einrichtungen, die die Stadt nicht nach einer gesetzlichen Vorgabe betreibt,
die 2G-Regel eingeführt. Dies gilt ab Montag, 8. November. Nur wer geimpft oder
genesen ist, kann die Einrichtungen betreten. Ein PCR-Test oder gar ein
Antigentest reichen nicht mehr aus. Ausnahmen gibt es für Personen, für die
keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, also etwa für unter
18jährige, Schwangere und Stillende.
Die 2G-Regel greift für öffentliche Einrichtungen
wie beispielsweise das Kunstmuseum, das Museum Humpis-Quartier, das Hallenbad,
die CHG-Arena beim Publikumslauf und die Stadtbücherei. Das Abholen und das
Zurückbringen von Medien bleibt aber uneingeschränkt möglich. Sie gilt auch für
Veranstaltungsstätten der Stadt, die an Dritte vermietet werden. Dies ist aber
nur bei neuen Vertragsabschlüssen der Fall. Bestehende Verträge sind ausgenommen.
Ferner gilt 2G auch für die Tourist Information und Stadtführungen.
In Sporthallen der Stadt gilt die 2G-Regel für
Zuschauerinnen und Zuschauer bei Spielen bzw. Wettkämpfen und auch für
zuschauende Eltern und Angehörige im Trainingsbetrieb. Für Sportlerinnen
und Sportler, die zum Vereinstraining gehen, gilt 3G mit PCR-Test. Ehrenamtliche
und hauptamtliche Übungsleiter müssen einen tagesaktuellen Antigenschnelltest
vorlegen.
Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder
genesen sind, sollten sich vorab im Internet auf unserer Homepage oder
der jeweiligen Einrichtung über die aktuelle Regelung informieren.