Gemeinderat beschließt Schulentwicklungskonzept Ravensburg

25.10.2018 | Ravensburger Gemeinschaftsschulen werden ab dem Schuljahr 2019/2020 zusammengelegt.

 

In seiner Sitzung vom 22. Oktober 2018 hat der Gemeinderat Ravensburg einstimmig für das Schulentwicklungskonzept gestimmt. Mehrheitlich beschlossen wurde auch die Einrichtung eines "Bildungszentrums Ravensburg". Die Barbara-Böhm-Gemeinschaftsschule und die Kuppelnau-Gemeinschaftsschule sollen schon ab dem Schuljar 2019/2020 organisatorisch zu einer Gemeinschaftsschule unter dem Namen "Schulzentrum Ravensburg Gemeinschaftsschule" fusionieren.

Mit der Schaffung von geeigneten Schulräumen am Standort Kuppelnau soll dann ab 2025 ein gemeinsames Schulzentrum entstehen, in dem Platz ist für vier Züge Gemeinschaftsschule und zwei Züge der Grundschule Kuppelnau. Geprüft wird, ob am Standort Kuppelnau ein Neubau entsteht, oder der jetzige Bau entsprechend saniert und erweitert werden soll. Derzeit wird damit gerechnet, dass die dringend notwendige Sanierung und Erweiterung der Kuppelnauschule fast 90 Prozent der Neubaukosten beträgt. Ein Neubau wird mit ca. 40 Millionen Euro veranschlagt. Zuschüsse vom Land sind aber nur für einen Neubau möglich. Sobald die geplanten Kosten der beiden alternativen Planungsvorschläge vorliegen, wird der Gemeinderat erneut darüber beraten und entscheiden.

In den Punkten 4, 5 und 6 der Sitzungsvorlage werden die Formulierungen nun entsprechend angepasst.

Mehr Informationen, die Sitzungsvorlage und die gesamte "Standort- und Schulentwicklungsplanung" für weiterführende Schulen in Ravensburg finden Sie im Bürgerinformationssystem.

Mit der Schaffung von geeigneten Schulräumen am Standort Kuppelnau soll ab 2025 ein gemeinsames Schulzentrum entstehen. Ob das bisherige Gebäude saniert und erweitert oder durch einen Neubau ersetzt wird, muss erst geprüft und dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Mit der Schaffung von geeigneten Schulräumen am Standort Kuppelnau soll ab 2025 ein gemeinsames Schulzentrum entstehen. Ob das bisherige Gebäude saniert und erweitert oder durch einen Neubau ersetzt wird, muss erst geprüft und dann vom Gemeinderat beschlossen werden.

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