WGV-Rechtsstreit: Stadt will mündliche Verhandlung

16.12.2014 | Der Gemeinderat hat beschlossen, beim Finanzgericht Stuttgart einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 beschlossen, im WGV-Rechtsstreit zwischen der Stadt Ravensburg und der Stadt Stuttgart einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen. Mit der Antragstellung gilt der Bescheid des Finanzgerichts Stuttgart vom 24. November 2014 als nicht ergangen.


Nach diesem Bescheid des Finanzgerichts würde die Gewerbesteuer für den gesamten streitigen Zeitraum von 2004 bis 2014 zerlegt. Ravensburg müsste 28,75 Mio. Euro Gewerbesteuer erstatten. Durch den Finanzausgleich und durch Umlagen würde sich die Belastung der Stadt im Zeitraum von vier Jahren auf 5,8 Mio. Euro verringern. Zusätzlich würden Erstattungszinsen in Höhe von 6,2 Mio. Euro anfallen, für die es keinen Finanzausgleich gibt.


Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp und der Ravensburger Gemeinderat sehen hinsichtlich der rechtlichen Fragen einen erheblichen Gesprächs- und Klärungsbedarf.


Mehr Informationen und die Sitzungsvorlage zu diesem Thema finden Sie im

Bürgerinformationssystem


Mehr Informationen zum Zerlegungsbescheid des Finanzgerichts Stuttgart finden Sie unter

Aktuelles

Suche

Teilen
Newsletter der Stadt Ravensburg
Sie wollen regelmäßig per E-Mail informiert werden?
Dann melden Sie sich für die kostenlosen Newsletter der Stadt Ravensburg an.
Newsletter abonnieren
Folgen Sie uns

Datenschutzhinweis

Diese Webseite verwendet das Webanalysetool Matomo für die Auswertung anonymer Informationen der Besucher. Datenschutzinformationen