16.12.2014 | Der Gemeinderat hat beschlossen, beim Finanzgericht Stuttgart einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 beschlossen, im WGV-Rechtsstreit zwischen der Stadt Ravensburg und der Stadt Stuttgart einen Antrag auf mündliche Verhandlung zu stellen. Mit der Antragstellung gilt der Bescheid des Finanzgerichts Stuttgart vom 24. November 2014 als nicht ergangen.
Nach diesem Bescheid des Finanzgerichts würde die Gewerbesteuer für den gesamten streitigen Zeitraum von 2004 bis 2014 zerlegt. Ravensburg müsste 28,75 Mio. Euro Gewerbesteuer erstatten. Durch den Finanzausgleich und durch Umlagen würde sich die Belastung der Stadt im Zeitraum von vier Jahren auf 5,8 Mio. Euro verringern. Zusätzlich würden Erstattungszinsen in Höhe von 6,2 Mio. Euro anfallen, für die es keinen Finanzausgleich gibt.
Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp und der Ravensburger Gemeinderat sehen hinsichtlich der rechtlichen Fragen einen erheblichen Gesprächs- und Klärungsbedarf.
Mehr Informationen und die Sitzungsvorlage zu diesem Thema finden Sie im
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