Bundestagswahl

Bundestagswahl in Ravensburg

Bundestagswahl

Wahlergebnisse vom 26. September 2021

Wahlergebnisse der Bundestagswahl für Ravensburg


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Wahlbenachrichtigung und Wählerverzeichnis

Die Stadtverwaltung Ravensburg hat die Wahlbenachrichtigungen um den 20. August an alle Wahlberechtigten verschickt. Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt, können sich telefonisch informieren unter 0751 82-413 .


Briefwahlunterlagen kann man über mehrere Wege beantragen:

  • online
  • durch Rücksendung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinantrags an die Stadtverwaltung oder 
  • mit mobilen Endgeräten durch Scannen des QR-Codes. Über diesen QR-Code gelangt man direkt in ein Wahlscheinmodul, mit welchem der Antrag gestellt wird. 
  • Auch ist weiterhin die persönliche Beantragung im Wahlbüro möglich.

Briefwahlbüro am Marienplatz 27

Aufgrund der Corona-Situation wurde das Briefwahlbüro aus dem Bürgeramt ausgelagert und in extra Räumen untergebracht. Das Wahlbüro finden Sie am Marienplatz 27 im 4. Obergeschoss (Eingang gegenüber des Rathauses zwischen Südwestbank und Eiscafé Clamore). 


Das Wahlbüro ist wie folgt geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr.

Freitag von 9 bis 12 Uhr 


Mehr Informationen zur Briefwahl 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind, die 

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • und in einem Wählerverzeichnis geführt werden

  • Nach einer Änderung des Wahlrechts dürfen nun auch Menschen wählen, die unter Vollbetreuung in allen Angelegenheiten stehen.

  • Für Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben, gibt es besondere Regelungen. Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche muss spätestens bis zum 5. September 2021 beim Wahlamt eingehen.

Wahlgebiete neu eingeteilt

Das Wahlgebiet der Stadt Ravensburg wurde seit der Landtagswahl im März 2021 nochmals neu eingeteilt. Statt 17 Wahllokalen gibt es 35 Wahllokale für die direkte Abgabe der Stimme. Welchem Wahllokal Sie zugeteilt wurden, erfahren Sie in der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten erhalten oder im Wahllokalfinder. Ferner wurden 15 Briefwahlbezirke eingerichtet, die sich um die Auszählung der Briefwahlstimmen kümmern.


zum Wahllokalfinder

Wann haben die Wahllokale geöffnet?

Am Sonntag, 26. September 2021 von 8 bis 18 Uhr.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihre Maske und zur Sicherheit Ihren Ausweis mit. Gerne dürfen Sie auch einen eigenen Kugelschreiber benutzen. 

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Umzug innerhalb Deutschlands

  • Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde/Stadt in Deutschland zugezogen sind und sich erst nach dem 15. August 2021 bei unserer Meldebehörde anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich allerdings von dem dortigen Wahlamt auch Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

    Wollen Sie dagegen schon in Ravensburg wählen, müssen Sie spätestens bis zum 5. September 2021 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in unser Wählerverzeichnis beantragen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
  • Die oben dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in Ravensburg liegende Nebenwohnung nach dem 16. August 2021 als Hauptwohnung anmelden. Wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in unser Wählerverzeichnis bis spätestens 5. September 2021.

  • Wenn Sie innerhalb von Ravensburg umgezogen sind und sich nach dem 15. August 2021 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen (beachten Sie aber ggfs. die Umstellung zu vorherigen Wahlen, aufgrund der coronabedingten Neuaufteilung des Wahlgebiets). Eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist auch auf Antrag nicht möglich. Für eine freie Wahl des Wahllokals (innerhalb des Wahlkreises 294) oder Briefwahl beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

  • Für den Fall, dass Sie nach dem 15. August 2021 aus Ravensburg weggezogen und in eine andere Gemeinde/Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gezogen sind, bleiben Sie in unserem Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie nicht bis zum 5. September 2021 die Eintragung ins Wählerverzeichnis in Ihrer neuen Wohnortgemeinde/Stadt beantragen. Sie können dann aber einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bei uns beantragen und per Briefwahl wählen.

Umzug ins Ausland

Sofern Sie ins Ausland wegziehen, bleibt ihr Wahlrecht für diese Bundestagwahl bestehen. Sie müssen aber eventuell Briefwahlunterlagen beantragen, um per Briefwahl wählen zu können, wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort sind.

Repräsentative Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Bundestagswahl 2021 entfallen ca. 2.600 Wahlbezirke (darunter über 700 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 85.000 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit sind ca. 2,2 Millionen Wahlberechtigte (3,5 Prozent) in die Stichprobe einbezogen.


Für die Stadt Ravensburg wurden zwei Urnenwahlbezirke für die Statistik ausgewählt:

  1. der Urnenwahlbezirk 6 - Welfenymnasium sowie
  2. der Urnenwahlbezirk 12 - Neuwiesenschule-Mensa. 

Die Auswahl der Wahlbezirke erfolgte von der Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Bundeswahlleiter und dem statistischen Landesamt. Die Wahlstatistik wird bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Ziel ist, eine Analyse des Wahlverhaltens unterschiedlicher Personengruppen zu erstellen. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind. Oberster Grundsatz bei Wahlstatistiken ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Repräsentative Wahlbezirke sind immer so groß, dass niemand auf die Stimmabgabe eines einzelnen Wählers rückschließen kann.

Die Wählerinnen und Wähler erhalten in dem entsprechenden Wahlbezirk einen Stimmzettel, der einen aufgedruckten Buchstaben enthält. Hinter dem Buchstaben sind die Geburtsjahresgruppen und das Geschlecht aufgedruckt.

Rechtsgrundlage der repräsentativen Wahlstatistik ist das Wahlstatistikgesetz.
Mehr Informationen des Bundeswahlleiters zur repräsentativen Wahlstatistik

Allgemeine Infos zur Bundestagswahl in Deutschland

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Die Mitglieder des Deutschen Bundestags werden für vier Jahre vom Volk gewählt.


Die nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt.


Wahlberechtigt sind i. d. R. alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. 


Zudem sind auch so genannte Auslandsdeutsche unter bestimmten Voraussetzungen zur Wahl zugelassen.

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche


Die Bundestagswahlen werden nach dem System der so genannten Personalisierten Verhältniswahl ausgerichtet, d. h. mit der ersten Stimme werden mittels Mehrheitswahl die Vertreter eines Wahlkreises gewählt; die zweite Stimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander. Sitze gewinnen nur die Parteien, die mindestens 5 Prozent der Stimmen oder drei Direktmandate erzielen.


Mehr Informationen zur Briefwahl

WAHLERGEBNISSE DER BUNDESTAGSWAHL VOM 24. SEPTEMBER 2017 IN RAVENSBURG

Kandidaten für die Bundestagswahl 2017 - Bundestagswahlkreis 294 Ravensburg

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Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Wahlen
Telefon: 0751 82-1390

Rathaus

Marienplatz 26

88212 Ravensburg

 

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