Gesamtstädtische Konzepte

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, Einzelhandel und Vergnügungsstätten

Einzelhandelskonzept

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum der Städte Ravensburg und Weingarten

Die Städte Ravensburg und Weingarten haben zusammen mit Akteuren der Wohnungs- und Bau­wirtschaft sowie Sozialverbänden ein "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" geschlossen. Mit der Vereinbarung wollen die Bündnispartner dafür Sorge tragen, dass Wohnraum auch weiterhin für alle Bevölkerungs­gruppen zur Verfügung steht. So wird z. B. bei Wohnbauprojekten mit einer Anzahl von mehr als zehn Wohnungen, für die notwendiges Baurecht geschaffen werden muss, in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart, dass auch für einkommensschwache Haushalte Wohnfläche für einen gewissen Zeitraum vorzuhalten sind. Andere Themen sind bei Bauvorhaben mit mehr als 50 Wohnungen die soziale Begleitung und Unterstützung z. B. durch ein Quartiersmanagement oder die Qualitätssicherung durch konkurrierende Planungsverfahren.


Das Bündnis trat mit der Unterzeichnung am 13. Dezember 2016 in Kraft.

Grundsätze "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum"


Die Grundsätze wurden zwischenzeitlich durch so genannte Anwendungsvorschriften konkretisiert. Diese wurden Ende 2017 durch den Gemeinderat der Stadt Ravensburg und durch den Gemeinderat der Stadt Weingarten beschlossen und Anfang 2020 angepasst (Stand 09.01.2020).
Anwendungsvorschriften (PDF)

Einzelhandelskonzept für die Stadt Ravensburg

Mit ihrem Einzelhandelskonzept will die Stadt Ravensburg den Einzelhandel aktiv steuern. Ziel ist eine zentrenorientierte Stadtentwicklung. Versorgungsstrukturen sollen so gesichert werden.


Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Ravensburg

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Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Ravensburg

Die Vergnügungsstättenkonzeption hat der Gemeinderat am 4. April 2011 beschlossen. Sie dient als Leitlinie, um künftige Vergnügungsstätten im Stadtgebiet Ravensburg stadtentwicklungsplanerisch zu steuern. Bei Ansiedlungsanfragen dient sie für Verwaltung und Politik als Entscheidungsgrundlage.


Vergnügungsstättenkonzeption - Kurzfassung

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Kontakt

Stadtplanungsamt
Telefon: 0751 82-3100

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Mo bis Do14 - 16 Uhr
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