Gutachten & Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss Gebäude Innenstadt

Gutachterausschuss

Zum 01.07.2019 haben die Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg den Gemeinsamen Gutachterausschuss beim Gemeindeverband Mittleres Schussental gebildet. Der Zusammenschluss erfolgte, da durch die geänderte Fassung der Gutachterausschuss-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (GuAVO) aus dem Jahr 2017 und damit den gestiegenen gesetzlichen Ansprüchen Rechnung getragen werden musste.

 
Denn nach §1 Abs.1a GuAVO wird u.a. eine ausreichende Zahl an Kauffällen gefordert, um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung der Gutachterausschüsse zu gewährleisten. Vielen kleineren Kommunen steht häufig nur eine zu geringe Anzahl an Kaufverträgen pro Jahr zur Verfügung, um diese Aufgabe zu erfüllen. Als Mindestanzahl sollen 1.000 Kaufverträge für eine ausreichende Datenlage von den gebildeten Zusammenschlüssen vorliegen.

 
Vor diesem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Grundlage der Gutachterausschuss-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (GuAVO) aus dem Jahr 2017 wurde es als sinnvoll erachtet, dass sich die Städte und Gemeinden des westlichen Landkreises (Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf und Wolpertswende) mit den Gemeinden des bestehenden Gemeindeverbandes Mittleres Schussental zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss neu zusammenschließen. Die bisher getrennten Gutachterausschüsse haben zum 01.07.2023 den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gebildet, der bei der Stadt Ravensburg angesiedelt ist. Der Zusammenschluss wurde innerhalb einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt und wurde am 15. Juni 2023 vom Regierungspräsidium Tübingen genehmigt.


Die Website wird derzeit neu gestaltet, daher sind hier vorerst die Informationen des Gutachterausschusses auf der bisherigen Homepage des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental abzurufen

Verkehrswertgutachten

Der gemeinsame Gutachterausschuss des westlichen Landkreis Ravensburg erstellt in Zusammenarbeit mit seiner Geschäftsstelle auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten nach § 193 BauGB von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken. Antragsteller können ausschließlich die Eigentümer, ihnen gleichstehend Berechtigte oder Inhaber anderer Rechte am Grundstück sein. Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.


Die Anlässe zu einer Erstellung eines Gutachtens sind recht vielfältig. Diese können insbesondere sein:


  • Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung
  • bei Verkauf oder Kauf
  • bei Steuerangelegenheiten
  • Vermögenseinschätzung

Alle wichtige Informationen und der Ablauf sind dem Informationsblatt zu entnehmen.


Kosten können der Gebührensatzung entnommen werden.


Antrag Gutachten (PDF)

Informationsblatt Verkehrswertgutachten (PDF)

Gebührensatzung (PDF)

Suche

Kontakt

Stadtplanungsamt
Abteilung: Gemeindeübergreifende Planung & Wertermittlung
Telefon: 0751 82-3231

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr
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