Wenn ein Schwer- und Großraumtransport eine Breite von mehr als 2,55 Metern, eine Höhe von 4 Metern, je nach Fahrzeug eine Länge von 12 Metern (Einzelfahrzeug), 18 Metern (bei Gelenk-Kraftomnibussen), 15,5 Metern (bei Sattelkraftfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges) überschreitet, ist eine Schwerlasttransportgenehmigung notwendig.
Formular Genehmigung von Großraum- und Schwerlastverkehr
(Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen und als Ausfüllhilfe zu Ihrer Unterstützung die Antragsformulare über einen Formularassistenten ausgefüllt werden. Sie können den Antrag am Ende der Dateneingabe wie gewohnt ausdrucken. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an unten stehende/n Kontakt/e. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an hauptamt@ravensburg.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.)
Der Transportweg muss im Antrag genau beschrieben sein und wird von den Behörden, durch deren Zuständigkeitsgebiet er verläuft, in einem Anhörungsverfahren überprüft. Deshalb sollte der Antrag spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Transporttermin gestellt werden.
Bei einer Breite von maximal 3 Metern, einer Höhe von maximal 4 Metern und einem Gewicht von maximal 48 Tonnen kann auch eine Dauerausnahmegenehmigung für drei Jahre erteilt werden. Der Transport kann dann auch auf allen Straßen im Genehmigungsgebiet durchgeführt werden.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach
der Gebührenordnung für Schwerlasttransporte und betragen je nach Streckenlänge
und Verwaltungsaufwand für Einzelgenehmigungen zwischen 50 € und 100
€, bei Dauerausnahmegenehmigungen zwischen 150 € und
750 €.
Telefon: 0751 82-2112
E-Mail: schwertransporte@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Straßenverkehrsbehörde
Seestraße 32
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |