Hoverboards sind nur auf Privatgelände erlaubt

11.12.2017 | Die elektrisch betriebenen Rollbretter dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Rad- und Gehwegen benutzt werden.

 

Derzeit gehen beim Landratsamt vermehrt Anfragen von Eltern ein, die ihren Kindern zu Weihnachten so genannte Hoverboards schenken möchten, aber nicht wissen wo die Kinder mit diesen Fahrzeugen fahren dürfen. Was vielen nicht bewusst ist: die elektrisch betriebenen Rollbretter dürfen weder auf öffentlichen Straßen noch auf Rad- oder Gehwegen benutzt werden, teilt das Landratsamt Ravensburg mit.


Hoverboards dürfen demnach nur auf Privatgelände benutzt werden. Da die Elektro-Boards motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren können, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Um auf der Straße fahren zu dürfen, bräuchten die Boards daher eine Zulassung zum Straßenverkehr, die sie jedoch nicht haben. Bedingt durch ihre Bauweise erfüllen sie nämlich nicht die notwendigen Anforderungen, etwa an Lenkung, Bremsen, Beleuchtung oder Spiegel. Das Fahren auf Gehwegen ist ebenfalls nicht erlaubt aufgrund der erreichbaren hohen Geschwindigkeit (Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 20 km/h). Zudem müsste der Halter des Boards für das Fahren auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Haftpflichtversicherung abschließen zur Deckung etwaiger Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine entsprechende Versicherung wird auf dem Markt bisher nicht angeboten. Wer dennoch im öffentlichen Verkehr fährt, sei zum einen also nicht versichert und mache sich zudem strafbar, scheibt die Kreisbehörde.

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