Hoverboards auf Straßen, Rad- und Gehwegen nicht erlaubt

10.08.2017 | Die "Mini-Segways" dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.

 

Die so genannten Hoverboards erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und werden derzeit vermehrt von Discountern und Elektromärkten angeboten. Was viele nicht wissen: Die – auch E-Board oder Mini-Segway genannten – elektrisch betriebenen Rollbretter dürfen nicht auf öffentlichen Straßen sowie Rad- oder Gehwegen benutzt werden, informiert das Landratsamt Ravensburg.


Hoverboards sind motorisiert und können schneller als 6 km/h fahren. Daher gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrszulassungsordnung. Um auf der Straße fahren zu dürfen, benötigten die Boards jedoch eine Zulassung zum Straßenverkehr. Bedingt durch ihre Bauweise erfüllen sie dafür aber nicht die notwendigen Anforderungen, beispielsweise an Lenkung, Bremsen oder Licht.


Das Fahren auf Gehwegen ist aufgrund der hohen Geschwindigkeit (Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 20 km/h) ebenfalls nicht erlaubt. Zudem müsste der Halter des Boards für das Fahren auf öffentlichen Wegen und Plätzen eine Haftpflichtversicherung abschließen zur Deckung etwaiger Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine entsprechende Versicherung wird auf dem Markt bisher nicht angeboten. Die Hoverboards dürfen daher nur auf Privatgelände benutzt werden. Wer sich nicht daran hält, begeht je nach Einzelfall Delikte, die von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zu einer Straftat reichen.


Bild und mehr Infos unter: http://www.dekra.de

Hoverboards auf Straßen, Rad- und Gehwegen nicht erlaubt. Fotoquelle: www.dekra.de
Hoverboards auf Straßen, Rad- und Gehwegen nicht erlaubt. Fotoquelle: www.dekra.de

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