Gegenüber den Bebauungsplänen zum Neubaugebiet "Brachwiese III" wurden Normenkontrollanträge eingereicht. Über diese hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am 27.11.2018 in mündlicher Verhandlung beraten. Am 11.12.2018 wurde folgendes Urteil verkündet:
"Der Bebauungsplan "Brachwiese III" der Stadt Ravensburg vom 16. November 2015 und der Bebauungsplan "1. Änderung des Bebauungsplanes Brachwiese III" der Stadt Ravensburg vom 27. März 2017 werden für unwirksam erklärt."
Damit ist eine zeitnahe Umsetzung der Planung nicht möglich. Entscheidungen zu den weiteren planerischen Schritten sind noch nicht getroffen worden.
Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.12.2018
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