Prämienkatalog Wohnen

Fördermöglichkeiten für Eigentümer und Mieter

Anreize für mehr Wohnraum: Beratungen, Wiedervermietung und Wohnungswechsel werden finanziell unterstützt.

Die Stadt Ravensburg führt für das Jahr 2026 den „Prämienkatalog Wohnen“ ein. Das Förderangebot ist Teil der Fortschreibung des städtischen 12-Punkte-Plans zur Aktivierung von Wohnraum und soll insbesondere bestehenden, bislang un- oder untergenutzten Wohnraum mobilisieren. Der Prämienkatalog greift auf das Förderprogramm der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg zurück und gilt zunächst für das Jahr 2026. Im Herbst 2026 wird der Prämienkatalog evaluiert und bei guter Annahme des Programmes anschließend über eine Fortführung entscheiden.

Drei Prämien – ein Ziel: mehr nutzbarer Wohnraum

1. Beratungsprämie | 400 Euro

Gefördert wird eine Erstberatung für Eigentümer, die prüfen möchten, ob sich ihr Ein- oder Doppelhaus durch Umbau in mehrere Wohneinheiten aufteilen lässt.

  • Zielgruppe: Eigentümer von Bestandsimmobilien
  • Voraussetzung: kein laufendes Baugesuchsverfahren und Gebäude noch nicht im Umbau
  • Die Beratung erfolgt durch frei wählbares Architekturbüro
  • Zuschuss: 400 Euro pro Beratung

2. Wiedervermietungsprämie | bis zu 2.000 Euro

Diese Prämie richtet sich an Eigentümer von Wohnungen, die mindestens sechs Monate leer standen.

  • Zielgruppe: Eigentümer von leerstehenden Wohnungen
  • Voraussetzung: Neuvermietung für mindestens 12 Monate oder unbefristet
  • Höhe: zwei Nettokaltmieten, maximal 2.000 Euro
  • Auszahlung: einmalig pro Wohnung

3. Wohnflächenbonus | 3.000 bis 7.500 Euro

Der Wohnflächenbonus soll Anreize für freiwillige Wohnungswechsel schaffen und so größere Mietwohnungen, die von Ihren Bewohnern nicht mehr benötigt werden, wieder in den Markt zurückbringen.


  • Zielgruppe: Mieter, die sich innerhalb Ravensburgs räumlich verkleinern
  • Mindest-Wohnflächenreduktion: 15 m²
  • Grundförderung: 3.000 Euro
  • Zusätzlich: 100 Euro je weiterem eingesparten Quadratmeter
  • Maximalförderung: 7.500 Euro (bei 60 m² Reduktion)
  • Weitere Voraussetzungen: bestehender Mietvertrag älter als 6 Monate, neuer Mietvertrag mindestens 12 Monate oder unbefristet

Der Prämienkatalog ist - mit Ausnahme der Personalaufwendungen in der Antragsbearbeitung - für die Stadt Ravensburg kostenneutral, da die ausgezahlten Prämien vollständig durch Mittel der Wohnraumoffensive gedeckt sind. Sollten die Landesmittel vor Ende 2026 ausgeschöpft sein, können bei der Stadt keine neuen Anträge mehr eingereicht werden. Bereits gestellte Anträge werden regulär bearbeitet, die Mittel dann aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.

FAQ zum Prämienkatalog Wohnen

Was ist der „Prämienkatalog Wohnen“?

Der Prämienkatalog Wohnen ist ein Förderangebot der Stadt Ravensburg, der im Jahr 2026 beantragt werden kann. Mit finanziellen Prämien sollen bestehende, bislang un- oder untergenutzte Wohnungen aktiviert und besser genutzt werden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu aktivieren, ohne neu zu bauen.

Ab wann gilt der Prämienkatalog?

Die Prämien des Prämienkataloges können ab sofort bis zum 31.12.2026 beantragt werden.

Welche Prämien gibt es?

Beratungsprämie (400 €)

Für Eigentümer, die prüfen möchten, ob ihr Ein- oder Doppelhaus in mehrere Wohneinheiten umgebaut werden kann.


Wiedervermietungsprämie (bis zu 2.000 €)
Für Eigentümer, die länger leerstehende (seit mind. 6 Monaten) Wohnungen unbefristet oder für mindestens 12 Monate wieder vermieten.


Wohnflächenbonus (3.000–7.500 €)
Für Mieter, die innerhalb Ravensburgs umziehen möchten und sich dabei räumlich verkleinern werden.

Was ist die Beratungsprämie?

Die Beratungsprämie richtet sich an Eigentümer von Einfamilien- oder Doppelhäusern, die durch Um- oder Ausbau eine Wohneinheit in mehrere, kleinere Einheiten unterteilen möchten. 


Voraussetzungen:

  • Das Gebäude befindet sich im Bestand
  • kein laufendes Baugesuchsverfahren
  • Der Umbau hat noch nicht begonnen
  • Die Beratung wird durch einen Architekten, der Mitglied der Architektenkammer ist, durchgeführt

Was ist die Wiedervermietungsprämie?

Die Wiedervermietungsprämie können Eigentümer beantragen, wenn:


  • eine Wohnung mindestens sechs Monate leer stand
  • die Wohnung unbefristet oder für mindestens 12 Monate neu vermietet wird


Die Prämie beträgt zwei Nettokaltmieten, maximal 2.000 Euro, und wird einmalig pro Wohnung ausgezahlt.


Was ist der Wohnflächenbonus?

Der Wohnflächenbonus unterstützt Mieter, die bewusst in eine kleinere Wohnung umziehen und damit größere Wohnungen wieder verfügbar machen.

Voraussetzungen:


  • alter und neuer Wohnsitz liegen innerhalb des Stadtgebiets Ravensburg
  • Wohnflächenreduktion von mindestens 15 m²
  • bisheriger Mietvertrag besteht seit mindestens 6 Monaten
  • neuer Mietvertrag ist unbefristet oder mindestens 12 Monate gültig

Die Grundprämie beträgt 3.000 Euro und steigt um 100 Euro pro weiterem eingesparten Quadratmeter, bis maximal 7.500 Euro. Es sind also maximal 60m² Flächenreduktion anrechenbar. Auch Umzüge in betreute Wohnformen oder Pflegeheime können durch den Wohnflächenbonus unterstützt werden.


Können Eigentümer und Mieter gleichermaßen profitieren?

Ja. Die verschiedenen Prämien richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Je nach Situation können sowohl Eigentümer (z. B. Wiedervermietung) als auch Mieter (Wohnflächenbonus) von dem Prämienkatalog profitieren.

Wie oft kann eine Prämie beantragt werden?

Beratungs- und Wiedervermietungsprämie: einmal je Objekt bzw. Wohnung, Wohnflächenbonus: einmal je Umzug.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Prämien?

Nein. Die Prämien werden im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben.
Sollten die Landesmittel vor Ablauf des Jahres 2026 ausgeschöpft sein, nimmt die Stadt keine neuen Anträge mehr an. Bereits gestellte Anträge behalten jedoch ihre Gültigkeit, die hierfür erforderlichen Mittel stellt die Stadt zur Verfügung.

Wie wird der Prämienkatalog finanziert?

Die Prämien werden vollständig durch Mittel der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg finanziert. Für die Stadt Ravensburg entstehen dadurch, mit Ausnahme von Personalaufwendungen, die im Voraus schwer zu beziffern sind, keine zusätzlichen Kosten.

Warum ist der Prämienkatalog gut für den Klimaschutz?

Alle Prämien fördern die Nutzung bestehenden Wohnraums. Dadurch werden Neubauten vermieden, Ressourcen geschont und so genannte „graue Energie“ eingespart. Das wirkt sich insgesamt positiv auf die CO₂-Bilanz aus.

Wo und wie kann ich die Prämien beantragen?

Die für die Beantragung der Prämien benötigten Antragsformulare können beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Die Formulare sind ausgefüllt und gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen per Mail an wohnraum(at)ravensburg.de oder per Post an das Technische Rathaus zu schicken:


Technisches Rathaus
Stadtplanungsamt – Abteilung Stadtsanierung
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Telefon: 0751 82318

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Fragen beantworten wir gerne per Mail oder auch telefonisch:
E-Mail: wohnraum(at)ravensburg.de
Telefon: 0751 823181 

Montag bis Mittwoch 9 – 12 und 13 – 16 Uhr

Kann ich die Prämien auch rückwirkend beantragen?

Ja, das geht. Die Prämien können bis zu vier Monate nach dem jeweiligen Stichtag bei der Stadt beantragt werden. (Beratungsprämie: Tag der Beratung, Wiedervermietungsprämie und Wohnflächenbonus: Beginn des neuen Mietverhältnisses) 

Ich wünsche Unterstützung bei der Beantragung. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an uns:
E-Mail: wohnraum(at)ravensburg.de
Telefon: 0751 823181 Montag bis Mittwoch 9 – 12 und 13 – 16

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Stadtplanungsamt
Abteilung: Stadtsanierung
Telefon: 0751 82-3181

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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