Die Stadt Ravensburg führt für das Jahr 2026 den „Prämienkatalog Wohnen“ ein. Das Förderangebot ist Teil der Fortschreibung des städtischen 12-Punkte-Plans zur Aktivierung von Wohnraum und soll insbesondere bestehenden, bislang un- oder untergenutzten Wohnraum mobilisieren. Der Prämienkatalog greift auf das Förderprogramm der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg zurück und gilt zunächst für das Jahr 2026. Im Herbst 2026 wird der Prämienkatalog evaluiert und bei guter Annahme des Programmes anschließend über eine Fortführung entscheiden.
Gefördert wird eine Erstberatung für Eigentümer, die prüfen möchten, ob sich ihr Ein- oder Doppelhaus durch Umbau in mehrere Wohneinheiten aufteilen lässt.
Diese Prämie richtet sich an Eigentümer von Wohnungen, die mindestens sechs Monate leer standen.
Der Wohnflächenbonus soll Anreize für freiwillige Wohnungswechsel schaffen und so größere Mietwohnungen, die von Ihren Bewohnern nicht mehr benötigt werden, wieder in den Markt zurückbringen.
Der Prämienkatalog ist - mit Ausnahme der Personalaufwendungen in der Antragsbearbeitung - für die Stadt Ravensburg kostenneutral, da die ausgezahlten Prämien vollständig durch Mittel der Wohnraumoffensive gedeckt sind. Sollten die Landesmittel vor Ende 2026 ausgeschöpft sein, können bei der Stadt keine neuen Anträge mehr eingereicht werden. Bereits gestellte Anträge werden regulär bearbeitet, die Mittel dann aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt.
Der Prämienkatalog Wohnen ist ein Förderangebot der Stadt Ravensburg, der im Jahr 2026 beantragt werden kann. Mit finanziellen Prämien sollen bestehende, bislang un- oder untergenutzte Wohnungen aktiviert und besser genutzt werden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu aktivieren, ohne neu zu bauen.
Die Prämien des Prämienkataloges können ab sofort bis zum 31.12.2026 beantragt werden.
Beratungsprämie (400 €)
Für Eigentümer, die prüfen möchten, ob ihr Ein- oder Doppelhaus in mehrere Wohneinheiten umgebaut werden kann.
Wiedervermietungsprämie (bis zu 2.000 €)
Für Eigentümer, die länger leerstehende (seit mind. 6 Monaten) Wohnungen unbefristet oder für mindestens 12 Monate wieder vermieten.
Wohnflächenbonus (3.000–7.500 €)
Für Mieter, die innerhalb Ravensburgs umziehen möchten und sich dabei räumlich verkleinern werden.
Die Beratungsprämie richtet sich an Eigentümer von Einfamilien- oder Doppelhäusern, die durch Um- oder Ausbau eine Wohneinheit in mehrere, kleinere Einheiten unterteilen möchten.
Voraussetzungen:
Die Wiedervermietungsprämie können Eigentümer beantragen, wenn:
Die Prämie beträgt zwei Nettokaltmieten, maximal 2.000 Euro, und wird einmalig pro Wohnung ausgezahlt.
Der Wohnflächenbonus unterstützt Mieter, die bewusst in eine kleinere Wohnung umziehen und damit größere Wohnungen wieder verfügbar machen.
Voraussetzungen:
Die Grundprämie beträgt 3.000 Euro und steigt um 100 Euro pro weiterem eingesparten Quadratmeter, bis maximal 7.500 Euro. Es sind also maximal 60m² Flächenreduktion anrechenbar. Auch Umzüge in betreute Wohnformen oder Pflegeheime können durch den Wohnflächenbonus unterstützt werden.
Ja. Die verschiedenen Prämien richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Je nach Situation können sowohl Eigentümer (z. B. Wiedervermietung) als auch Mieter (Wohnflächenbonus) von dem Prämienkatalog profitieren.
Beratungs- und Wiedervermietungsprämie: einmal je Objekt bzw. Wohnung, Wohnflächenbonus: einmal je Umzug.
Nein. Die Prämien werden im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben.
Sollten die Landesmittel vor Ablauf des Jahres 2026 ausgeschöpft sein, nimmt die Stadt keine neuen Anträge mehr an. Bereits gestellte Anträge behalten jedoch ihre Gültigkeit, die hierfür erforderlichen Mittel stellt die Stadt zur Verfügung.
Die Prämien werden vollständig durch Mittel der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg finanziert. Für die Stadt Ravensburg entstehen dadurch, mit Ausnahme von Personalaufwendungen, die im Voraus schwer zu beziffern sind, keine zusätzlichen Kosten.
Alle Prämien fördern die Nutzung bestehenden Wohnraums. Dadurch werden Neubauten vermieden, Ressourcen geschont und so genannte „graue Energie“ eingespart. Das wirkt sich insgesamt positiv auf die CO₂-Bilanz aus.
Die für die Beantragung der Prämien benötigten Antragsformulare können beim Stadtplanungsamt angefordert werden. Die Formulare sind ausgefüllt und gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen per Mail an wohnraum(at)ravensburg.de oder per Post an das Technische Rathaus zu schicken:
Technisches Rathaus
Stadtplanungsamt – Abteilung Stadtsanierung
Salamanderweg 22
88212 Ravensburg
Telefon: 0751 82318
Fragen beantworten wir gerne per Mail oder auch telefonisch:
E-Mail: wohnraum(at)ravensburg.de
Telefon: 0751 823181
Montag bis Mittwoch 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Ja, das geht. Die Prämien können bis zu vier Monate nach dem jeweiligen Stichtag bei der Stadt beantragt werden. (Beratungsprämie: Tag der Beratung, Wiedervermietungsprämie und Wohnflächenbonus: Beginn des neuen Mietverhältnisses)
Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne per Mail oder telefonisch an uns:
E-Mail: wohnraum(at)ravensburg.de
Telefon: 0751 823181 Montag bis Mittwoch 9 – 12 und 13 – 16
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