Kaufpreissammlung/Grundstücksmarktbericht

Darstellung einer Häuserfassade mit integrierten Diagrammen

Kaufpreissammlung

" Der Gutachterausschuss führt nach § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. Diese wird zur Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen, zur Wertermittlung erforderlichen Daten ausgewertet.
Nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundeten Stelle (Notar) in Abschrift dem zuständigen Gutachterausschuss zur Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden. Die Kaufpreissammlung stellt somit ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar.


Die Verträge werden in anonymisierter Form in die Kaufpreissammlung aufgenommen. Weitere wertrelevante Merkmale zum Grundstück und Gebäude werden durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhoben. Zur Erhebung des zum kaufzeitpunkt vorhandenen tatsächlichen und rechtlichen Zustandes des Grundstücks und insbesondere des Gebäudezustandes werden von uns Fragebögen an die Käufer und Verkäufer versandt, da diese Merkmale nicht allein aus den zugänglichen Bauakten etc. erkennbar sind.
Die Rechtsgrundlage zur Auskunftspflicht gegenüber dem Gutachterausschuss findet sich in § 197 Baugesetzbuch (BauGB). Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen (zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer, Verkäuferinnen und Verkäufer, Käuferinnen und Käufer, Mieterinnen und Mieter) einholen, die Angaben über das Grundstück und über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Inhabende von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Der Eigentümer/die Eigentümerin und der Besitzende des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhabenden betreten werden.


Dabei werden wie bei der Erfassung der Kaufverträge keine personenbezogenen Daten gespeichert. Sobald die erforderlichen Auswertungen abschließend vorgenommen wurden, werden der Auskunftsbogen sowie die zugehörige Abschrift des Kaufvertrages vernichtet. Die Angaben werden nur für den Gutachterausschuss verwendet und stehen sonst niemandem zur Verfügung. Die Belange des Datenschutzes werden berücksichtigt.
Gemäß § 13 Gutachterausschussverordnung (GuAVO) kann auf schriftlichen Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt werden, soweit der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht, überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen und eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der sachgerechten Verwendung der Daten ist regelmäßig auszugehen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Wertermittlung beantragt wird. Der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen dürfen nicht mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter Anträge/Formulare.

Grundstücksmarktbericht

Grundstücksmarktberichte geben einen fundierten Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt, insbesondere über Umsätze, Preisentwicklungen und das Preisniveau in verschiedenen Teilmärkten. Die Berichte wenden sich an die Bewertungssachverständigen und gleichermaßen an die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung, die auf Informationen über den Grundstücksmarkt angewiesen sind, aber auch an Privatpersonen, die sich vor An- oder Verkauf einer Immobilie informieren wollen.

In dem Grundstücksmarktbericht informiert unsere Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über die Immobilienumsätze, Preisentwicklungen sowie über Mittelwerte von Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhäusern und Wohnungs- und Teileigentum. Neben den allgemeinen Entwicklungen des Immobilienmarktes sowie den Bodenrichtwerten enthält der Bericht weitere wertrelevante Daten (u. a. Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze, GFZ-Umrechnungskoeffizienten) für verschiedene Immobilienarten.

Den Grundstücksmarktbericht können Sie über die Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von 30 € sowohl in digitaler Form als auch in Papierform beziehen. Sie können den Marktbericht schriftlich oder per E-Mail (gutachterausschuss(at)ravensburg.de) bestellen. Bitte geben Sie dabei Ihre Rechnungsanschrift an.


Hinweis:

Aktuell liegt für den Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses noch kein gemeinsamer Grundstücksmarktbericht vor. Die Grundstücksmarktberichte der bis zum 30.06.2023 selbständigen Gutachterausschüsse können Sie über die Geschäftsstelle erwerben. Für Rückfragen und Auskünfte zu den anfallenden Gebühren stehen Ihnen die Mittarbeiter der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Stadtplanungsamt
Abteilung: Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Telefon: 0751 82-3231

Technisches Rathaus

Salamanderweg 22

88212 Ravensburg

 

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Mo bis Do14 - 16 Uhr
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