Wer in Ravensburg einen Zweitwohnsitz hat, hat seit 1. Januar 2011 eine Zweitwohnungssteuer zu bezahlen. Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung (Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für Baden-Württemberg) in Ravensburg.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 Prozent der Netto-Kaltmiete. Von der Brutto-Warmmiete werden pauschal 20 Prozent als Neben- und Heizkosten, von der Brutto-Kaltmiete werden pauschal 10 Prozent als Nebenkosten abgesetzt.
Die Zweitwohnungsinhaber werden zur Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung aufgefordert. Die Zweitwohnungssteuer wird durch Bescheid festgesetzt sobald über die Anträge auf Befreiung entschieden ist.
In der Zweitwohnungssteuersatzung sind Befreiungen von der Zweitwohnungsteuer vorgesehen von
Die Befreiung ist in der Steuererklärung zu beantragen.
Die durch Bescheid festzusetzende Zweitwohnungssteuer ist innerhalb eines
Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, an die Stadtkasse zu
bezahlen.
Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung der Nebenwohnung nach Melderecht.
Weitere Informationen:
Zweitwohnungssteuersatzung
Telefon: 0751 82-1574
E-Mail: zweitwohnungssteuer@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |