Ab sofort können Sie Ihren Wohngeldantrag (Mietzuschuss) über einen Antragsassistenten, der sie durch gezielte Fragestellungen durch den Antrag führt, komplett digital stellen.
Damit ist die Antragstellung für Sie noch einfacher.
Über nachstehenden Link können Sie den Antrag stellen:
Über nachfolgenden Link haben Sie die Möglichkeit auch den Lastenzuschuss online zu beantragen.
Bitte füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben diesen und laden die Datei bzw. den Scan mit dem Onlineantrag hoch.
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Fragen zur Anwendung des Antrags auf Lastenzuschuss? Die Anleitung zur Onlineantragstellung unterstützt Sie.
Wohnen kostet Geld – oft zuviel für den, der wenig verdient. Deswegen zahlt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss, das Wohngeld.
Ob Sie Wohngeld erhalten können, hängt ab von drei Faktoren:
Wohngeld gibt es als
Empfänger
von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben keinen Anspruch auf
Wohngeld, da diese Leistungen bereits Unterkunftskosten berücksichtigen.
Mehr Infos zum Wohngeld:
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Weiterleistungsantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Weiterleistungsantrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Lastenzuschuss - Fremdmittelbescheinigung
Antrag auf Wohngeld Heimbewohner
Datenschutz-Ergänzung zum Wohngeldantrag
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen.
Mehr Informationen
https://www.service-bw.de
Telefon: 0751 82-2479, -2478, -2477
E-Mail: bildung-soziales-sport@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Amt für Bildung, Soziales und Sport
Abteilung: Kita und Familie
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo, Mi, Do | 09 - 12 Uhr |
Mo und Do | 14 - 16 Uhr |