Eine Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt zum Besitz einer Waffe und
zum Transport von nicht schussbereiten Waffen vom befriedeten Besitztum zum
Schießstand oder zum Jagdrevier.
Beantragen
können eine WBK Jäger und Sportschützen. Die zuständige Waffenbehörde überprüft
unter anderem die Zuverlässigkeit, das Bedürfnis und die Sachkunde des Antragstellers.
Folgende Anträge / Formulare können Sie hier herunterladen:
Ihrem
Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen bei und schicken ihn an die Waffenbehörde des Ordnungsamtes.
Erklärung zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen
Informationsblatt zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
Wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Waffen können bei unsachgemäßer Benutzung zu lebensgefährdenden Verletzungen führen. Der Umgang mit ihnen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Was Sie im Zusammenhang mit Waffen wissen sollten, finden Sie hier
https://www.service-bw.de
Telefon: 0751 82-285, -554
Telefax: 0751 82-60285, -60554
E-Mail: waffenrecht@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Neues Rathaus
Seestraße 9
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |