Möchten
Sie eine Person aus dem Ausland für einen Besuchs- bzw. Touristenaufenthalt
einladen, benötigt Ihr Gast für die Antragstellung bei der deutschen
Auslandsvertretung eine Verpflichtungserklärung. Diese Verpflichtungserklärung
können sowohl deutsche Staatsangehörige oder Ausländer mit gültiger
Aufenthaltsgenehmigung abgeben.
Wer sich verpflichtet, muss die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers tragen. Er muss sämtliche öffentliche Mittel erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers aufgewendet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Versorgung des Ausländers mit Wohnraum und seine Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z. B. Flugticket).
Die Entscheidung über die Erteilung und Dauer eines Besuchs- bzw. Touristenvisums liegt bei der deutschen Auslandsvertretung und nicht bei der Ausländerbehörde.
Personen,
die die Staatsangehörigkeit eines der unten * aufgeführten Länder besitzen,
können für einen Besuchs- bzw. Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten
visumsfrei einreisen.
Der
Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung wird von den Bürgerämtern in
der Kernstadt Ravensburg und den Ortschaften entgegengenommen. Bitte beachten Sie, dass
die sich verpflichtende Person persönlich vorsprechen muss.
Die Gebühr beträgt 29 €.
Folgende Unterlagen sollten Sie mitbringen:
Verpflichtungserklärung
Belehrung zur Verpflichtungserklärung (bitte ausdrucken, lesen und unterschreiben)
*Andorra, Argentinien, Australien (sowie Kokosinseln, Norfolk-Inseln, Weihnachtsinsel),Belgien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guyana, Französich-Polynesien, Neukaledonien, Réunion, St. Pierre und Miquelon), Griechenland, Guatemala, Honduras, Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Republik Korea), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macao, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau), Nicaragua, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen), Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal (einschließlich Macau), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Liechtenstein, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien (einschließlich spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika mit Ceuta, Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (sowie Kanalinseln, Insel Man und Bermuda), Zypern
Telefon: 0751 82-251
Telefax: 0751 82-60251
E-Mail: buergeramt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Hauptamt
Abteilung: Zentrale Bürgerdienste
Sachgebiet: Bürgeramt Ravensburg
Rathaus
Marienplatz 26
88212 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Mi | 08 - 16 Uhr |
Do | 08 - 17:30 Uhr |
Fr | 08 - 12 Uhr |
Sa | 10 - 13 Uhr |