Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Ortssatzung der Stadt Ravensburg. Das Aufkommen der Vergnügungssteuer fließt der Stadt Ravensburg zu.
Der Vergnügungssteuer unterliegen insbesondere Geldspielgeräte. Ebenso werden der Betrieb einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes sowie besondere Vergnügungen besteuert.
Weitere Informationen:
Telefon: 0751 82-1574
E-Mail: vergnuegungssteuer(at)ravensburg.de
Zuständiges Amt: Stadtkämmerei
Abteilung: Abgaben
Postfach 2180, 88191 Ravensburg
Besucheradresse:
Rudolfstraße 22
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
| Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
| Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |