Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg und die entsprechende Ortssatzung der Stadt Ravensburg. Das Aufkommen der Vergnügungssteuer fließt der Stadt Ravensburg zu. 


Der Vergnügungssteuer unterliegen insbesondere Geldspielgeräte. Ebenso werden der Betrieb einer Diskothek oder eines ähnlichen Betriebes sowie besondere Vergnügungen besteuert. 


Weitere Informationen:


Steuererklärung Vergnügungssteuer Geldspielgeräte

Kontakt

Telefon: 0751 82-1574

E-Mail: vergnuegungssteuer(at)ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Stadtkämmerei

Abteilung: Abgaben

 

Postfach 2180, 88191 Ravensburg

 

Besucheradresse:

Rudolfstraße 22

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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