explosionsgefährliche Stoffe im nicht gewerblichen Bereich

Explosionsgefährliche Stoffe - Anträge und Formulare

Onlineanträge

Folgende Anträge können Sie einfach von unterwegs oder zu Hause aus online vornehmen:

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Ausfüllen einiger Anträge den neuen Personalausweis und die AusweisApp benötigen.

Mehr Informationen zur AusweisApp

Ein Dienst über das

service-bw
 

Sie möchten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich umgehen und diese dafür erwerben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das gilt unabhängig von der Zweckbestimmung der Stoffe.


Inhaber einer solchen Erlaubnis können nur natürliche Personen sein.


Für folgende explosionsgefährliche Stoffe benötigen Sie eine Erlaubnis:

  • Schwarzpulver und andere Treibladungspulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen
  • Nitrozellulosepulver oder andere Treibladungspulver zum Wiederladen von Patronenhülsen und
  • Einsatz von Raketenmotoren der Kategorie P2 im Modellraketenbau
  • Einsatz von Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 zu privaten Zwecken
  • Einsatz von sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P2


Hinweis: Die Abgabe von Feuerwerk der Kategorie 2 an Verbraucher ist auf die drei letzten Werktage eines Jahres beschränkt. Die Verwendung durch Personen ohne Erlaubnis ist dagegen nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres gestattet.

Mehr Informationen zum Thema explosionsgefährliche Stoffe

service-bw

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

https://www.service-bw.de

 

Kontakt

Telefon: 0751 82-2177, -2176

E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de

 

Zuständiges Amt: Ordnungsamt

Abteilung: Ortspolizeibehörde

 

Seestraße 32

88214 Ravensburg

 

Öffnungszeiten

Mo bis Fr09 - 12 Uhr
Mo bis Do14 - 16 Uhr

 

Busverbindungen


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