Folgende Anträge können Sie einfach von unterwegs oder zu Hause aus online vornehmen:
Bitte beachten Sie, dass Sie für das Ausfüllen einiger Anträge den neuen Personalausweis und die AusweisApp benötigen.
Mehr Informationen zur AusweisApp
Sie möchten mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich umgehen und diese dafür erwerben? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das gilt unabhängig von der Zweckbestimmung der Stoffe.
Inhaber einer solchen Erlaubnis können nur natürliche Personen sein.
Für folgende explosionsgefährliche Stoffe benötigen Sie eine Erlaubnis:
Hinweis: Die Abgabe von Feuerwerk der Kategorie 2 an Verbraucher ist auf die drei letzten Werktage eines Jahres beschränkt. Die Verwendung durch Personen ohne Erlaubnis ist dagegen nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres gestattet.
Telefon: 0751 82-2177, -2176
E-Mail: ordnungsamt@ravensburg.de
Zuständiges Amt: Ordnungsamt
Abteilung: Ortspolizeibehörde
Seestraße 32
88214 Ravensburg
Öffnungszeiten
Mo bis Fr | 09 - 12 Uhr |
Mo bis Do | 14 - 16 Uhr |